18.06.2019 - 2 Trägerübergreifende Konzeption zum sozialräumli...

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Wortprotokoll

Anhand einer PowerPoint-Präsentation stellt Frau Haack die Vorlage vor. Sie berichtet, dass sich Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend und Soziales mit allen Kindertagesstätten getroffen hätten, um zu prüfen, in welchen Kindertagesstätten die Voraussetzungen für eine Inklusion von Kindern mit Behinderung gelingen könnte. Bereits 2017 wurde hierfür ein Arbeitskreis gebildet. In mehreren Treffen wurde überlegt, was benötigt wird, um behinderte Kinder betreuen zu können. Es wurden Konzepte geschrieben und umgesetzt. Es wurden gemeinsam mit den Trägern Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen entwickelt. An der Käthe-Kollwitz-Schule sollen demnächst die Ausbildungsinhalte um das Thema „Umgang mit einer Behinderung“ erweitert werden.

 

Frau Haack merkt an, dass sie verwundert gewesen sei, wieviel die Kindertageseinrichtungen auch schon vor diesen Gesprächen leisten konnten und wieviel Erfahrung sie schon mit dem Thema Behinderung gehabt hätten.

 

Beim Fachbereich Jugend und Soziales wurde inzwischen eine Clearingstelle gebildet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtungen und auch die Eltern können sich im Fachbereich beraten lassen.

Bislang wurden Kinder mit einem heilpädagogischen Förderbedarf in einem speziellen Heilpädagogischen Kindergarten betreut. Für die weitere Förderung und Betreuung dieser Kinder wurde ein Konzept mit dem Landesjugendamt abgestimmt und im Rahmen eines Pilotprojektes umgesetzt. Diese Kinder werden heute in drei Kindertageseinrichtungen betreut. Diese arbeiten inklusiv, die Kinder mit Förderbedarf wachsen mit Kindern ohne Förderbedarf auf. Ein Vorteil für die Kinder ist auch, dass sie bei einem Wegfall des Förderbedarfes weiterhin die Einrichtung besuchen können.

Es ist geplant, auch die Frühförderung umzustrukturieren, die Frühförderung soll künftig auch in den Kindertagesstätten stattfinden.

Die Stadt Hagen sei so auf einem guten Weg, könne jedoch nicht alles beeinflussen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert. So seien teilweise mehr Erzieherinnen in den Gruppen notwendig, weil zum Beispiel die Kinder später trocken würden. Eltern würden auch mehr Beratung benötigen als früher. Und das Verfahren zur Anerkennung eines heilpädagogischen Förderbedarfs würde mit zwei Jahren viel zu lange dauern.

Auf Nachfrage von Herrn Quadt erläutert Frau Haack, dass nicht alle Kindertageseinrichtungen barrierefrei seien, so gebe es viele Elterninitiativen, bei denen die Kinder in ganz normalen Wohnungen betreut würden.


Herr Sondermeyer merkt an, dass die UN-Konvention schon sehr lange in Kraft sei, die inklusive Betreuung hätte schon eher umgesetzt werden müssen. Es sei aber gut, dass die Kinder nun ganz früh schon inklusiv betreut würden.

Auf die Frage von Herrn Quadt teilt Frau Haack mit, dass in den Hagener Kindertageseinrichtungen etwa 120 Kinder mit Behinderung betreut würden. Darüber hinaus würden aber auch Kinder mit Beeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen betreut.

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Anlagen zur Vorlage