Berichtsvorlage - 0230/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss zur Vorlage 0119/2018 hatte die Bezirksvertretung Hohenlimburg der Verwaltung folgenden Auftrag erteilt:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Zuwegung einer möglichen Parkfläche zwischen Lohmannstraße und Herrenstraße über die Lohmannstraße zu prüfen. Hierzu müsste der Beginn der Fußgängerzone um circa 50 Meter vom Beginn der Lohmannstraße (Einmündung Bahnstraße) zur ehemaligen Gaststätte Haus Busch versetzt werden.

 

Die Themen Fußgängerzone und Parken in der Hohenlimburger Innenstadt sollten im Rahmen eines Integrierten Stadtteilkonzeptes (INSEK) angegangen werden.

 

Da das ISEK-Verfahren (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) jedoch noch nicht abgeschlossen ist und noch keine abschließende Priorisierung und Beschlussfassung stattgefunden hat, empfiehlt die Verwaltung, das angezeigte Vorhaben in einem geordneten Verfahren und unter Berücksichtigung aller Belange zu diskutieren.

 

 

Begründung

 

Für die angefragte mögliche Parkfläche müsste die Fußgängerzone in der Lohmannstraße auf einer Länge  von 50 m aufgehoben werden.

Die Widmung der Fußgängerzone erfolgte aufgrund der Festsetzung des  Bebauungsplanes Nr. 1/79 (346) Hohenlimburg Innenstadt (laut Planlegende „Fußgängerbereich“).

Öffentliche Stellplätze sind in dem Bereich nicht vorgesehen, auch nicht im Baublock Lohmannstraße, Freiheitstraße, Herrenstraße und Bahnstraße. Der Bereich ist als Kerngebiet ausgewiesen. Laut textlicher Festsetzung Nr. 1 sind Stellplätze und Garagen im Kerngebiet unzulässig.

In der Begründung zum Bebauungsplan wird als Planungsziel eine möglichst verkehrsberuhigte Innenstadt benannt. Um dieses Ziel zu erreichen,

„… soll u. a. der private Stellplatzbedarf im Sanierungsgebiet nicht wie bisher, auf den Grundstücken bzw. in Tiefgaragen nachgewiesen, sondern ausschließlich durch Ablösung gemäß § 64 BauO NW in dem in unmittelbarer Nachbarschaft am Bahnhof entstehenden Parkhaus untergebracht werden.

Dadurch wird es wieder möglich, die Innenstadt ausschließlich auf die Bedürfnisse ihrer Bewohner auszurichten (Fußgängerbereich, Kommunikationsplatz Markt –Spielen).

In der Begründung heißt es:

Zur Neuordnung des Verkehrs (Punkt 3.2.1): „... Alle restlichen vorhandenen Straßenräume“ (demnach auch die Lohmannstraße)  sollen als Fußgängerzone mit zeitlich befristetem Anlieger- und Andienungsverkehr gestaltet werden“.

Zum Parken (Punkt 3.2.2): „Entlang der Planstraße 1 (Bahnstraße) sind öffentliche Stellplätze und an der Ecke Prein-/Grünrockstraße ist in zwei Ebenen eine Parkpalette vorgesehen.

Anhand des Begründungstextes zum Bebauungsplan ist ein Konzept zum ruhenden Verkehr  erkennbar, welches zwar einmal umgesetzt wurde und über viele Jahre Bestand hatte, aber durch Beseitigung der genannten Parkeinrichtungen nun nicht mehr existiert (bis auf die Bahnstraße).

Bei einer Zulassung des Verkehrs in dem Bereich Lohmannstraße müsste daher der Bebauungsplan geändert werden.

Eine Änderung des Bebauungsplanes beträfe nicht nur die Festsetzung der Fußgängerzone. Es muss ein schlüssiges Parkraumkonzept für die gesamte Hohenlimburger Innenstadt erstellt werden, z. B. im Rahmen eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes  (INSEK).

Im laufenden ISEK Verfahren „HAGENplant 2035“ wurden in mehreren Hagener Quartieren/Stadtteilen unterschiedliche Handlungsbedarfe erkannt, unter anderem auch im Innenstadtbereich Hohenlimburg. Die Gutachter haben diese Gebiete einer Kriterien gestützen Bewertung unterzogen und empfehlen, die Kurzexpertise in Hohenlimburg zu einem förderfähigen INSEK (Integriertem Stadtteilentwicklungskonzept) fortzuschreiben. Da das ISEK-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und noch keine abschließende Priorisierung und Beschlussfassung stattgefunden hat, empfiehlt die Verwaltung, das angezeigte Vorhaben in einem geordneten Verfahren und unter Berücksichtigung aller Belange zu diskutieren. Ein solches INSEK betrachtet alle Themen und Herausforderungen und entwickelt Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung der Hohenlimburger Innenstadt. Über dieses Konzept ist dann wiederum die Einwerbung von Fördermitteln und somit die Finanzierung diverser Maßnahmen möglich.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

gez. Thomas Grothe

 

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.03.2019 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

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09.04.2019 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt