09.04.2019 - 4.2 Prüfung einer Zuwegung zu einer möglichen Parkf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Di., 09.04.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Leisten macht darauf aufmerksam, dass eine Versetzung des Fußgängerzoneneingangs bereits in Hohenlimburg durchgeführt wurde, zum Beispiel am Pressehaus an der Langenkampstraße. Diese Verlagerung hat für die gesamte übrige Fußgängerzone keine Verschlechterung dargestellt, warum man jetzt unbedingt das Gesamtkonzept abwarten soll, ist für ihn nicht nachvollziehbar.
Herr Schmidt ergänzt, dass auch die Einrichtung der Parkplätze auf dem Brucker Platz mit einer Verlagerung des Fußgängerzoneneingangs verbunden und ohne eine Bebauungsplanänderung machbar war.
Frau Hammerschmidt erklärt, dass es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt an der Lohmannstraße um einen geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 handelt, der eine textliche Festsetzung zum Beginn der Fußgängerzone beinhaltet. Eine planungsrechtliche Änderung ist nur durch eine Bebauungsplanänderung möglich, da mit einer Verlagerung des Fußgängerzoneneingangs die Grundzüge der Planung berührt werden. Die Änderung eines Bebauungsplanverfahrens dauert ca. 1 – 1 ½ Jahre, von daher ist der Vorschlag der Verwaltung, im Rahmen des INSEK-Prozesses abzuwarten, ob diese Maßnahme als Konzept für Hohenlimburg verwirklicht werden kann.
Bei dem Brucker Platz handelt es sich bereits laut Bebauungsplan um eine öffentliche Verkehrsfläche mit Geh- und Fahrrecht, von daher war eine Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle nicht notwendig.
Herr Winkler ergänzt, dass sich die Gegebenheiten an der Langenkampstraße ebenso darstellen, deshalb war die Verlagerung der Fußgängerzone dort auch ohne Änderung des Bebauungsplans machbar.
Frau Nigbur-Martini ist der Ansicht, dass das ISEK bzw. INSEK-Verfahren wesentlich länger dauern wird als eine Bebauungsplanänderung. An welcher Stelle die Priorisierung von Hohenlimburgs Innenstadt stehen wird, ist außerdem noch gar nicht sicher.
Herr Eisermann äußert seine Verwunderung darüber, dass es im Kerngebiet lediglich 11 genehmigte Stellplätze und Garagen gibt. Seiner Meinung nach wird in der Fußgängerzone außerordentlich viel verkehrswirdrg geparkt und das wird von der Verwaltung hingenommen. Jetzt geht es um den Wunsch zur Schaffung von legalem Parkraum und seines Erachtens stößt man bei der Verwaltung auf strikte ablehnende Haltung.
Frau Hammerschmidt schlägt vor, dass das Ordnungsamt zuständigkeitshalber schriftlich zu der Parksituation in der Hohenlimburger Innenstadt Stellung beziehen soll.
Herr Schmidt beantragt eine erneute Vertagung des Tagesordnungspunktes.
