Beschlussvorlage - 0989-1/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrskonzept der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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21.02.2019
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04.04.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.05.2019
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Gestoppt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.05.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis und beschließt insbesondere:
• ein ganzjährig attraktives Radwegenetz für den Alltags- und den Freizeitverkehr zu schaffen,
• den Ausbau, die Erhaltung und Sanierung (insb. Beheben beschädigter Beläge) der Infrastrukturen für den Radverkehr voran zu treiben
• eine regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung der Radverkehrsanlagen – auch der anderen Radwege – durchzuführen (insb. Reinigung und Grünschnitt),
• das Radnetz für den Alltagsverkehr in den Winterdienst aufzunehmen,
• Radfahrer möglichst frei von Umwegen an ihr Ziel zu bringen,
• die Verkehrssicherheit zu erhöhen,
• die Infrastrukturen an die Anforderungen von Pedelecs und zu Fuß Gehenden anzupassen und eine Trennung vom Fußverkehr einer gemeinsamen Führung vorzuziehen,
• wo möglich, Führungen im Straßenbereich (Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) Führungsformen im Seitenbereich vorzuziehen,
• die Regelbreiten der ERA 2010 und ggf. der Standards für Radhauptverbindungen bei Neu-, Umbau anzusetzen und
• Infrastrukturmaßnahmen mit Image- & Kampagnenarbeit zu verknüpfen.
Zur Erreichung dieser Ziele beauftragt der Rat die Verwaltung, die vorher genannten Ziele sowie die sonstigen Maßnahmen aus dem Gutachten in eine Prioritätenliste einzuarbeiten, die sich an der planerischen, operativen und finanziellen Umsetzbarkeit in den nächsten Jahren orientiert. Aus dieser Prioritätenliste ist ein konkreter Maßnahmen- und Zeitplan für die nächsten Jahre zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zur Erfüllung weiterer Kriterien zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise e. V. (AGFS) beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufstellung eines integrierten Konzepts für den Fußgängerverkehr.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,3 MB
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