Beschlussvorlage - 0202/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abschluss eines neuen Finanzierungsvertrages mit der Verbraucherzentrale NRW ab 01.01.2020 für die Dauer von fünf Jahren zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW läuft zum 31.12.2019 aus, ab 01.01.2020 soll ein neuer Vertrag geschlossen werden. Dieser Vertrag soll, wie bisher, aus zwei Teilen bestehen:

 

Teil I. allgemeine Verbraucherberatung

Die Stadt beteiligt sich zu 50 % an den Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Abfall- und Umweltberatung, soweit und solange die Restförderung in Höhe von

50 % aus Mitteln des Landes NRW sichergestellt ist.

Die Konsolidierungsmaßnahme „11_69.001S- Streichung Verbraucherberatungs-zuschuss“, kann in den Jahren 2020 u. 2021 unter den angegebenen Voraussetzungen eingehalten werden.

Teil II Abfall- und Umweltberatung

Die Stadt beteiligt sich zu zwei Dritteln an den Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Verbrauchzentrale,  soweit und solange die Restfinanzierung durch das  Land sichergestellt ist.

 

Die Kostensteigerung in der Abfallberatung fließt in die Gebührenkalkulation ein.

 

 

Begründung

 

Teil I. Allgemeine Verbraucherzentrale

 

Die Verbraucherberatung Hagen (VB) finanziert sich zu 50 % von der Stadt Hagen und zu 50 % vom Land NRW. Alle Leistungen der Stadt werden in einen Geldwert umgesetzt, so dass das Land einen entsprechenden Barzuschuss geben kann. Der Vertrag läuft zum 31.12.2019 aus.

 

Die für den bisherigen Vertrag wesentlichen Finanzierungsbeiträge der Stadt Hagen bestehen aus 35.000 € Barzuschuss, unentgeltlich zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten und einer Personalgestellung; zusätzlich werden noch Leitungskosten- und Mietanteile über die Abfallberatung finanziert. Darüber hinaus spendet die Sparkasse jährlich 5.000 €. Außerdem werden 7.500 € aus den Restbeträgen des Altvertrages verrechnet.

 

Der neue Vertrag soll für das Jahr 2020 wie folgt finanziert werden:

  • 35.000 € Barzuschuss
  • unentgeltlich zur Verfügung zu stellende Räumlichkeiten mit einem Mietwert in Höhe v. 21.600 €
  • eine Personalgestellung im Wert von 28.453
  • Zusätzlich werden noch Leitungskosten über die Abfallberatung finanziert (28.023 €)
  • Darüber hinaus spendet die Sparkasse jährlich 5.000 €, die Spende wird dem Barzuschuss der Stadt hinzugerechnet.
  • Guthaben/Überschuss aus Vorjahren

 

 

Die Finanzierung für den gesamten Vertragszeitraum ergibt sich wie folgt (Beträge in Euro):

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

2024

 

 

 

 

 

 

 

Zuschussbedarf

248.845

255.178

253.579

259.892

266.241

272.976

davon

 

 

 

 

 

 

Anteil Kommune (50 %)

124.423

127.589

126.789

129.946

133.121

136.488

Abzüglich

 

 

 

 

 

 

./.  Leitungskosten AUB, Miete VB,  Personalgestellung Bürokraft

 

 

 

 

 

 

73.624

78.076

79.807

81.544

83.333

85.177

     insg  vorl. Barzuschuss

50.799

49.513

46.983

48.402

49.788

51.311

./.   Barzuschuss

 

35.000

35.000

35.000

35.000

35.000

./.   Sparkassenspende

 

5.000

5.000

5.000

5.000

5.000

./.   Guthaben aus Rückstellungen der Vorjahre    (ca. 50.000 €)

 

9.513

6.983

8.402

9.788

11.311

 

 

 

 

 

 

      kein zusätzlicher Zuschuss

 

0

0

0

0

0

(Beträge in €)

 

 

 

Teil II Abfall- und Umweltberatung (AUB)

 

Für den II Vertragsteil Umwelt- und Abfallberatung  bemisst sich die Kostenbeteiligung der Stadt dabei an den konkret anfallenden Kosten (Ergebnis der Betriebsabrechnung).

 

Die Zahlungen für die Leistungen im Bereich Abfallberatung durch die Verbraucherzentrale werden über den Auftrag 1537040 Abfallsammlung u. -transport (Kostenart 531800) abgewickelt. Diese Kosten werden in der Gebührenendabrechnung und somit auch in der Gebührenkalkulation berücksichtigt (Beträge in Euro):

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Gesamtkosten

93.966

99.414

99.534

104.092

105.320

108.297

davon

 

Anteil Kommune (2/3)

62.644

66.276

66.356

69.394

70.214

72.198

 

 

 

 

 

 

 

zuzüglich

 

 

 

 

 

 

Leitungskosten

27.206

28.023

28.864

29.730

30.622

31.541

Barzuschuss

89.850

94.299

95.220

99.124

100.836

103.739

 

 

Die vorgelegte Kostenkalkulation der Verbraucherzentrale geht von der aktuellen Stellenbesetzung aus, wobei sich diese im Rahmen der Laufzeit des in Verhandlung befindlichen Finanzierungsvertrages aber auch ändern kann. Aufgrund des überproportionalen Anteils der Personalkosten an den Gesamtkosten der Beratungsstelle und aufgrund fehlender Eigenmittel muss die Verbraucherzentrale NRW vertraglich im Falle unvorhersehbarer Kostenrisiken im Personalkostenbereich abgesichert sein. Durch das Outsourcing des Reinigungsdienstes konnten allerdings positive finanzielle Effekte erzielt werden.

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.12.23

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherbereich

Produkt:

1122342

Bezeichnung:

Verbraucherberatung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

531800

35.000

35.000

35.000

Eigenanteil

 

35.000

35.000

35.000

 

Teilplan:

1.53.70

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Produkt:

1537040

Bezeichnung:

Abfallsammlung u.- transport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

531800

94.299

95.220

99.124

Eigenanteil

 

94.299

95.220

99.124

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung wird im nächsten Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.03.2019 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.03.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.04.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen