Beschlussvorlage - 0277/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Sportpauschalehier: Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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28.03.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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03.04.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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09.04.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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07.05.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.05.2019
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.05.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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15.05.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.05.2019
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Sachverhalt
Begründung
Der Sport- und Freizeitausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.12.2011 und der Rat in seiner Sitzung vom 15.12.2011 beschlossen, aus der Sportpauschale jährlich 75.000 Euro für Zuschüsse zu Investitionen an Vereine mit vereinseigenen Anlagen zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss, der hierzu notwendigen Rahmenbedingungen zur Gewährung dieser Zuwendungen in Form der zz. gültigen Richtlinien wurde vom Rat in seiner Sitzung am 27.03.2014 gefasst.
Da die gestellten Anträge in den zurückliegenden Jahren das zur Verfügung stehende Volumen von 75.000 Euro häufig überschritten haben, wurde die Auszahlung der Zuwendung immer wieder auch auf zwei Jahre aufgeteilt. Mit dem Effekt, dass 2019 keine Mittel mehr für Zuschüsse zu Investitionen an Vereine mit vereinseigenen Anlagen zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund soll in Absprache mit der Sportkommission die Richtlinie noch einmal angepasst werden. Zum einen sollen Zuwendungen künftig nicht mehr auf zwei Jahre aufgeteilt werden können, zum anderen sollen maximal 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens ein Betrag von 15.000 Euro bewilligt werden.
Die Änderung findet auf bereits bewilligte Anträge keine Anwendung. Um zu vermeiden, dass Vereine Ansprüche gemäß der Richtlinie aus dem Jahre 2014 anmelden können, sollte die Änderung der Richtlinie rückwirkend zum 01.01.2019 greifen.
Die Neufassung der Richtlinien ist als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen wurden zur Verdeutlichung grau hinterlegt.
Zur weiteren Übersicht sind die Aufstellungen zu den Anträgen der Jahre 2016 – 2018 als Anlagen 2 – 4 beigefügt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Grothe |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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184,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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53 kB
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3
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(wie Dokument)
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54,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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55,3 kB
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