28.03.2019 - 4.3 Verwendung der Sportpauschalehier: Änderung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Do., 28.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
Wortprotokoll
Aus gegebenem Anlass weist Herr Thieser zunächst ausdrücklich auf die Zuständigkeitsordnung der Stadt hin. Demnach gilt nach Punkt 5 – Sport- und Freizeitausschuss, Punkt a) ‘Die Gewährung von städtischen Zuwendungen an Sportvereine, mit Ausnahme der Förderung des Leistungssports, obliegt dem Sport- und Freizeitausschuss‘. Die in den letzten Sitzungen aus der Sportpauschale beschlossenen Zuwendungen, für die Outdoor-Anlage in Eilpe und den Kanu-Club Hohenlimburg, sind bis zum heutigen Tag von der Kämmerei nicht freigegeben worden. Sollte dieser Konflikt auch in den kommenden Wochen nicht gelöst werden, sollte der Oberbürgermeister hierzu um eine Entscheidung gebeten werden.
Herr Raab teilt mit, dass die in der Vergangenheit vorgenommenen Splittungen der Mittel über zwei Jahre dazu geführt hat, dass letztlich keine Mittel mehr vorhanden waren. Für die Zukunft erfolgt daher keine Splittung größerer Beträge mehr. Im Weiteren wird der Maximalbetrag auf 15.000 € reduziert. Das Datum zur Antragsabgabe wurde aus organisatorischen Gründen auf den 31.05. vorverlegt.
Herr Thieser weist auf Nachfrage des Herrn Hentschel auf die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung nach den geltenden Richtlinien hin. Die Richtlinien sind veröffentlicht und für die Vereine jeder Zeit einsehbar.
Herr Klepper bejaht die dringende Novellierung der Richtlinien, aufgrund zuvor ergangener Entscheidungen in geringerer Anzahl, bei einer zu hohen Maximalsumme und zu hoher Anzahl gestellter Anträge.
Zu den Ausführungen des Herrn Heiermann teilt Herr Thieser mit, dass es sich um Zuwendungen für Vereine mit vereinseigenen Sportanlagen handelt. Die Hagener Vereine sind alle entsprechend informiert.
Herr Raab teilt abschließend mit, dass die Richtlinie jederzeit auf der Internetseite des Servicezentrums Sport abgerufen und eingesehen werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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