Beschlussvorlage - 0307/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Förderschule Erich-Kästner verlässt das jetzige Schulgebäude in der Stadionstraße 22 und zieht in den Sommerferien 2019 in das Schulgebäude Berchumer Straße 68.

 

2. An der Förderschule Erich-Kästner wird ab dem Schuljahr 2019/2020 eine OGS mit 2 Gruppen errichtet. Für die so entstehenden 24 neuen Plätze erhält der Träger pro Schuljahr städtische Fördermittel i. H. v. 24.192 €. Daneben erhält der Träger für den Einsatz einer Küchenkraft 8.000 € pro Schuljahr.

 

3. Die Grundschule Meinolf übernimmt die freiwerdenden Schulräume von der Förderschule Erich-Kästner in der Stadionstraße 22. Sie wird von bisher 3 Zügen auf 4 Züge erweitert. Die OGS wird von bisher 2 Gruppen sukzessive auf 4 Gruppen erweitert.

 

4. Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmerer für die anteiligen konsumtiven baulichen Anpassungsmaßnahmen an der Grundschule Meinolf überplanmäßige Mittel i. H. v. 10.000 € bereit zu stellen.

 

5. Die notwendigen Ausstattungen an der Förderschule Erich-Kästner und der Grundschule Meinolf werden vorgenommen. Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmerer für die anteiligen konsumtiven Ausstattungen an der Förderschule Erich-Kästner überplanmäßige Mittel i. H. v. 21.500 €, und an der Grundschule Meinolf i. H. v. 20.000 € bereit zu stellen.

 

Der Beschluss wird zum Schuljahr 2019/2020 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Schülerzahl im Bereich der Grundschulen hat insbesondere durch die Zuwanderung in den letzten Schuljahren wieder zugenommen. Sowohl Raumressourcen als auch Klassenfrequenzen sind teilweise stark ausgelastet. Dies gilt auch für den schülerstärksten Stadtbezirk Mitte.

Die katholische Grundschule Meinolf nutzt gemeinsam mit der Förderschule Erich-Kästner (Förderschwerpunkt: Sprache) das Schulgebäude in der Stadionstraße 22. Das Schulgebäude ist mit diesen beiden Schulen räumlich sehr stark ausgelastet. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Förderschule Erich-Kästner in das zzt. leerstehende Schulgebäude Berchumer Straße 68 umzieht, und den so freiwerdenden Raum in der Stadionstraße 22 ergänzend der Grundschule Meinolf zur Verfügung zu stellen. Nach bisheriger Planung kann so die Grundschule Meinolf von bisher 3 Zügen auf zukünftig 4 Züge erweitert werden. Zudem kann das OGS-Angebot von bisher 2 Gruppen auf sukzessive 4 Gruppen erhöht werden.

Für die Förderschule Erich-Kästner ist am neuen Standort erstmalig ein OGS-Angebot mit 2 Gruppen (24 Plätze) vorgesehen.

 

Begründung

 

Allgemeine Ausgangslage bei den Grundschulen

Die Schülerzahl im Bereich der Grundschulen hat insbesondere durch die Zuwanderung in den letzten Schuljahren wieder zugenommen. Sowohl Raumressourcen als auch Klassenfrequenzen sind teilweise stark ausgelastet. Dies gilt auch für den schülerstärksten Stadtbezirk Mitte.

Angesichts des drängenden Bedarfs wird nach organisatorischen Lösungsmöglichkeiten in vorhandenen Raumressourcen gesucht, da sie mit einem relativ kurzen Zeitverlauf auch faktisch umsetzbar wären.

 

Mögliche schulorganisatorische Ansätze:

Das derzeit ungenutzte Schulgebäude Berchumer Straße 68 soll wieder in die schulische Nutzung einbezogen werden. Dazu hat die Verwaltung zwei schulorganisatorische Alternativen geprüft:

 

Alternative 1

Das Gebäude wird unmittelbar als ergänzender Schulraum unter organisatorischer Anbindung an die Grundschule Karl-Ernst-Osthaus (Gemeinschaftsgrundschule) genutzt. Der Schulstandort liegt im Ortsteil Halden, Schülerinnen und Schüler (SuS) aus dem Bezirk Mitte hätten im Durchschnitt längere Schulwege (absehbar z. T. auch unter Nutzung des Buslinienverkehrs) und müssten teilweise zu diesem Schulstandort „geleitet“ werden.

Die Rekrutierung von zusätzlichen SuS aus dem eigentlichen Einzugsbereich des Ortsteils Halden ist nur in geringem Umfang zu erwarten. Daher wäre zu überlegen, ob ein Dominoeffekt sinnvoll wäre. SuS aus dem Bereich zwischen Hauptstandort Lützowstraße werden nach Halden gelenkt, SuS aus Stadtmitte in die Lützowstraße.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei den Aufnahmeentscheidungen die Nähe zwischen Wohnort und Schulstandort ein zentrales Kriterium ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass eine um die Berchumer Straße 68 erweiterte Grundschule Karl-Ernst-Osthaus über drei Standorte verfügen würde, von denen allerdings zwei in unmittelbarer Nachbarschaft liegen. Alternativ könnte die bisherige Filiale der Grundschule Karl-Ernst-Osthaus in Halden von dieser getrennt und zusammen mit der Berchumer Straße 68 als „Grundschule Halden“ geführt werden, wie dies von der Bezirksvertretung Hohenlimburg bereits initiativ vorgeschlagen wurde.

 

Alternative 2:

Die katholische Grundschule Meinolf nutzt gemeinsam mit der Förderschule Erich-Kästner (Förderschwerpunkt: Sprache) ein Schulgebäude im Stadtbezirk Mitte. Das Schulgebäude ist mit diesen beiden Schulen räumlich sehr stark ausgelastet.

Da die SuS der Förderschule überwiegend ohnehin durch Schülerspezialverkehr ihre Schule erreichen, käme ein Umzug in das Schulgebäude Berchumer Straße 68 in Betracht. Gemeinsam mit der Schulleitung und der Unteren Schulaufsicht für den Bereich der Förderschule wurde das Schulgebäude bereits besichtigt. Aus Sicht aller an der Besichtigung Beteiligten ist dieses Gebäude für den Schulbetrieb der Förderschule geeignet. Während am jetzigen Standort wegen der bestehenden Raumenge ein OGS-Angebot bisher für die Förderschule nicht möglich ist, wäre dies nach Ersteinschätzung räumlich am Standort Berchumer Straße 68 vorstellbar. So könnte organisatorisch über eine Kooperation mit der benachbarten Filiale der Grundschule Karl-Ernst-Osthaus nachgedacht werden.

 

Die so frei werdenden Raumressourcen am Ischeland könnten vollständig durch die Grundschule Meinolf übernommen werden. Nach vorsichtiger Ersteinschätzung wäre eine Erweiterung um 4 Klassen möglich, daneben die Nutzung von weiteren Räumen für die dringend notwendige Erweiterung der OGS von bisher 2 auf perspektivisch 4 Gruppen.

 

GS Meinolf  - Schülerzahlenentwicklung

Die Schülerzahlenentwicklung der Grundschule Meinolf ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Schuljahr

Schülerzahl

2013 / 2014

260

2014 / 2015

243

2015 /2016

226

2016 / 2017

213

2017 /2018

243

2018 / 2019

265

 

An der GS Meinolf gibt es 2 OGS-Gruppen mit 53 Kindern, weiterhin eine Gruppe in der gesicherten Halbtagsbetreuung (GHB) mit 30 Kindern. Der Bedarf an OGS und GHB-Plätzen geht seit Jahren über die derzeitige Angebotsmöglichkeit hinaus.

 

 

Schulorganisatorische Umsetzung

Die dargestellten schulorganisatorischen Vorschläge wurden in einem Gespräch mit der oberen Schulaufsicht für die Bereiche der Grundschulen und Förderschulen sowie dem Verwaltungsdezernat der Schulabteilung bei der Bezirksregierung erörtert.

Im Ergebnis wurde der Vorschlag mit 3 Standorten unter der Regie der Grundschule Karl-Ernst-Osthaus als keine praxisbewährte Alternative angesehen, entsprechend wurde dafür auch keine Genehmigung in Aussicht gestellt.

Möglich hingegen wäre die Neugründung einer Grundschule aus den Standorten Berchumer Straße 63 und Berchumer Straße 68. Hier ist jedoch das formale Verfahren zu bedenken, bei dem bei optimistischer Annahme eine Nutzung erst ab dem Schuljahr 2020/2021 zeitlich erreichbar wäre. Da aus dem Einzugsbereich Halden in den letzten Jahren keine Anmeldeüberhänge zu verzeichnen waren, bestünde, wie bereits erwähnt, die Herausforderung, SuS zu diesem Schulstandort zu leiten.

 

Der Umzug der Förderschule Erich-Kästner in das Schulgebäude Berchumer Straße 68 und die dadurch vollständige Nutzungsmöglichkeit des Schulgebäudes Stadionstraße 22 durch die Grundschule Meinolf wird unter Abwägung aller Gesichtspunkte sowohl seitens der Bezirksregierung als auch seitens der Verwaltung  als die sinnvollste Alternative angesehen. So könnten relativ kurzfristig zusätzliche Schulplätze und OGS-Plätze an der Grundschule Meinolf angeboten werden. Ausgehend von den vorhandenen Raumressourcen ist eine Erhöhung um einen auf 4 Züge sowie eine Ausweitung von bisher 2 auf perspektivisch 4 OGS-Gruppen vorgesehen. Im Schuljahr 2019/2020 ist als erster Schritt die Erweiterung auf 3 OGS-Gruppen geplant.

 

Wie bereits ausgeführt, bestünde in Halden erstmalig die Möglichkeit, OGS-Plätze für die Förderschule Erich-Kästner anzubieten.

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung daher den Umzug der Förderschule in das Schulgebäude Berchumer Straße 68 sowie die Übernahme der freiwerdenden Räume in der Stadionstraße 22 durch die Grundschule Meinolf vor. Die Schulkonferenz der Förderschule Erich-Kästner hat am 18.02.2019 sowohl einstimmig für den Umzug als auch für die Errichtung einer OGS ausgesprochen.

Der Umzug der Förderschule Erich-Kästner soll in den Sommerferien 2019 stattfinden. Die ergänzende Raumnutzung durch die Grundschule Meinolf soll mit dem Schuljahr 2019/2020 beginnen. Angesichts der verbleibenden Zeit bis zum nächsten Schuljahr und weiterer zeitgleicher schulorganisatorischer Maßnahmen ist dies ein ambitioniertes Vorhaben. Es sind daher Schwerpunkte zu setzen. Neben dem „gesetzten“ Umzug der Förderschule Erich-Kästner wird die Priorität bei der Erweiterung der OGS-Plätze gesehen.

Für die Förderschule Erich-Kästner ist erstmalig ein OGS-Angebot geplant. Entsprechend ist hier die komplette Ausstattung zu berücksichtigen.

 

An der Grundschule Meinolf ist insbesondere der Küchen- und Essbereich für die Bewältigung einer größeren Teilnehmerzahl zu ertüchtigen. Diese Schwerpunktsetzung wurde mit der Schulleitung der Grundschule Meinolf in einem Vorgespräch einvernehmlich so erörtert.

Weitere Anpassungsarbeiten und ergänzende Ausstattungen könnten dann im Laufe des Schulbetriebes erfolgen.

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit der Zuwanderung gehen Schulaufsicht und Verwaltung davon aus, dass die Belegung des 4. Zuges an der Grundschule Meinolf in einem dynamischen Prozess relativ zügig erfolgen wird.

Finanzierung zusätzlicher Finanzbedarfe

Die zusätzlichen Finanzbedarfe für die Jahre 2020 ff. werden bei der anstehenden Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2019:

Eine Finanzierung aus den laufenden Förderprogrammen ist nicht möglich. Die Mittel des Förderprogramms Gute Schule 2020 sind vollständig verplant, der überwiegende Teil der dortigen Maßnahmen ist bereits beauftragt. Im Bereich des Förderprogramms Kommunalinvestitionsförderungsgesetz wären zwar noch Mittel frei, die dargestellten Finanzbedarfe fallen jedoch nach Art und Höhe nicht unter die Förderzwecken dieses Programms. Daher wird folgende Finanzierung vorgeschlagen:

  • Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 wurden für zusätzliche OGS-Plätze bereits ergänzend Haushaltsmittel eingeplant. Damit ist der anteilige städtische Zuschuss für das 1. Halbjahr 2019/2020 bezüglich der zusätzlichen 24 Plätze sowie der Küchenhilfe für die Förderschule Erich-Kästner abgedeckt. Die vorgesehenen zusätzlichen OGS-Plätze für die Grundschule Meinolf wurden im Rahmen der Vorlage 0271/2019 berücksichtigt.
  • Die baulichen Anpassungsmaßnahmen an der Grundschule Meinolf wurden überschlägig auf 17.000 € errechnet. Die davon anteiligen investiven Kosten i. H. v. 7.000 € werden aus dem vorhandenen Budget für nutzerspezifische Maßnahmen finanziert. Für die anteiligen konsumtiven Maßnahmen werden überplanmäßige Mittel i. H. v.10.000 € zur Verfügung gestellt.
  • Im Hinblick auf die zusätzliche Ausstattung wurden für die Grundschule Meinolf überschlägig Kosten i. H. v. insgesamt 53.000 € errechnet. Die anteilige investive Ausstattung i. H. v. 33.000 € wird aus dem laufenden Budget der Schulen für das Haushaltsjahr 2019 finanziert. Für die anteilige konsumtive Ausstattung werden überplanmäßige Mittel i. H. v. 20.000 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Bereich der Zinsen für Liquiditätskredite.
  • Im Hinblick auf die zusätzliche Ausstattung wurden für die Förderschule Erich-Kästner überschlägig Kosten i. H. v. insgesamt 55.100 € errechnet. Die anteilige investive Ausstattung i.H.v. 33.600 € wird aus dem laufenden Budget der Schulen für das Haushaltsjahr 2019 finanziert. Für die anteilige konsumtive Ausstattung werden überplanmäßige Mittel i. H. v. 21.500 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Bereich der Zinsen für Liquiditätskredite.

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Kinder der Erich-Kästner Schule werden im Schwerpunkt  „Sprache“ gefördert.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

Xx

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme (OGS-Betriebsmittel Förderschule Erich-Kästner)

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Produkt:

1212141

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100

-22.540,00

Ertrag (-)

432100

-4.480,00€

 

 

 

Aufwand (+)

531800

40.433,00

Eigenanteil

 

13.413,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

  1. Konsumtive Maßnahme (bauliche Anpassungsmaßnahmen GS Meinolf)

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudeiwrtschaft

Produkt:

 

Bezeichnung:

Grundschulgebäude

Kostenstelle:

1070021

Bezeichnung:

Stadionstraße 22

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414120

-10.000,00

Aufwand (+)

521530

10.000,00

Eigenanteil

 

0,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

 

  1. Konsumtive Maßnahme (Ausstattungen GS Meinolf)

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1211141

Bezeichnung:

GS Meinolf

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

0,00

Aufwand (+)

527301

20.000,00

Eigenanteil

 

20.000,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

 

  1. Konsumtive Maßnahme (Ausstattungen FÖ Erich-Kästner)

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Produkt:

1212141

Bezeichnung:

FÖ Erich-Kästner

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

0,00

Aufwand (+)

527301

21.500,00

Eigenanteil

 

21.500,00

 

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

 

  1. Investive Maßnahme (GS Meinolf)

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Finanzstelle

5800054

Bezecihnung

Ausstattung OGS IPM

Finanzstelle

5800055

Bezeichnung

Ausstattung OGS GVG

Finanzstelle:

58000XX

Bezeichnung:

Baumaßnahmen OGS

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

783100

11.000€

11.000€

 

 

 

Auszahlung (+)

783200

22.000€

22.000€

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

7.000€

7.000€

Eigenanteil

 

40.000€

40.000€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

  1. Investive Maßnahme (FÖ Erich-Kästner)

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Finanzstelle

5800054

Bezecihnung

Ausstattung OGS IPM

Finanzstelle

5800055

Bezeichnung

Ausstattung OGS GVG

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

783100

17.500€

17.500€

 

 

 

Auszahlung (+)

783200

16.100€

16.100€

 

 

 

Eigenanteil

 

33.600€

33.600

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

  1. Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die investiven Ausgaben für die Anschaffung von Schulmöbeln für die Hagener Schulen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. In Abhängigkeit davon, welche Art von Vermögensgegenständen angeschafft wird, sind diese entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer abzuschreiben.

Zu den baulichen Maßnahmen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten ebenfalls auf der Aktivseite der Bilanz aktiviert. Der Abschreibungsaufwand ergibt sich aus der Restnutzungsdauer des jeweiligen Schulgebäudes. 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung der Vermögensgegenstände sowie der investiven baulichen Anpassungsmaßnahmen erfolgt aus der Bildungspauschale. Analog zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten wird in gleicher Höhe Sonderposten gebildet, der parallel zur Abschreibung aufzulösen ist.

 

  1. Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.03.2019 - Schulausschuss

Erweitern

04.04.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.05.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen