Beschlussvorlage - 0271/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die in der Anlage 1 aufgelisteten zusätzlichen 152 OGS-Plätze werden an den jeweiligen Schulen eingerichtet, die städtischen Fördermittel betragen 147.592 .

 

2. Die Träger erhalten neben der Landesförderung und der städtischen Förderung zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 8.000 für die Grundschulen Boloh, Emst, Friedrich-Harkort, Heideschule, Janusz-Korczak und Karl-Ernst-Osthaus für den jeweiligen Einsatz einer weiteren Küchenkraft, insgesamt 48.000 .

 

3. Die notwendigen baulichen Anpassungsmaßnahmen sowie Ausstattungen werden vorgenommen.

 

4. Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmerer für die anteiligen konsumtiven baulichen Anpassungsmaßnahmen überplanmäßige Mittel i. H. v. 50.500 € bereit zu stellen.

 

5. Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmerer für die anteiligen konsumtiven Ausstattungen überplanmäßige Mittel i. H. v. 92.000 € bereit zu stellen.

 

Der Beschluss wird zum Schuljahr 2019/2020 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Seit Einrichtung der Offenen Ganztagsschule (OGS) in Hagen ist immer wieder die Problematik der nicht ausreichenden Anzahl an OGS-Plätzen diskutiert worden. Ein Ausbau der Plätze erfolgte auf Grund der Konsolidierungsnotwendigkeiten nur in geringem Umfang, da es sich nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt.

Durch die Unterstützung des Landes im Rahmen des Stärkungspaktes und die massiven eigenen Anstrengungen wurden Spielräume geschaffen, so dass in den vergangenen zwei Jahren bereits einige weitere Plätze eingerichtet werden konnten. Diese Plätze wurden in den Schulen eingerichtet, in denen ein Ausbau ohne Baumaßnahmen möglich war. Zusätzlich wurde an der Grundschule Helfe eine erste große Baumaßnahme eingeleitet.

Problematisch ist, dass die Standorte, an denen eine Erweiterung ohne bauliche Maßnahmen möglich war, teilweise nicht die Standorte sind, an denen die Eltern Plätze nachfragen. Daher haben diese Maßnahmen nur partiell geholfen. Die bauliche Ertüchtigung der Grundschule Helfe hat sich wg. der notwendigen Planungsvorläufe und der hohen Nachfrage im Bausektor verzögert, so dass aktuell mit der Fertigstellung des Neubaus in den ersten Monaten des Jahres 2020 gerechnet wird. Insgesamt ist derzeit mit der Fertigstellung eines Bauvorhabens von Planungsbeginn an nicht vor drei Jahren zu rechnen.

 

Angesichts dieser Entwicklung hat die Verwaltung in der Steuerungsgruppe OGS Modelle zur Schaffung weiterer OGS-Plätze erarbeitet; auch unter der Maßgabe, dass hierfür finanzielle Mittel in nicht unerheblichem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Auf dieser Grundlage hat der Fachbereich Bildung Träger und Schulleitungen gebeten, gemeinsam zu überlegen, in welchen Schulen kurzfristig auch einzelne Plätze geschaffen werden können und unter welchen Bedingungen dies möglich ist. In der Anlage 1 sind die Schulen aufgelistet, in denen Maßnahmen stattfinden können, die bereits zum Schuljahr 2019/20 greifen. Demnach sollen insgesamt 152 Plätze zusätzlich geschaffen werden, die bezogen auf das gesamte Schuljahr einen städtischen Zuschuss von 147.592 € bedeuten. Daneben müssen an 6 Schulen zusätzliche Küchenkräfte berücksichtigt werden, die Kosten für das Schuljahr 2019/20 belaufen sich auf 48.000 €.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass zum einen die notwendigen baulichen Anpassungsmaßnahmen sowie die Beschaffungen der Ausstattung vorgenommen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Träger an den Schulen, an denen eine größere Anzahl an Plätzen eingerichtet werden soll, die dargestellte zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, um entsprechendes Personal einzustellen.

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten zusätzlichen finanziellen Mittel für die Träger sind aus deren Sicht nicht auskömmlich für die Umsetzung der Maßnahme. Die Träger bemängeln, dass die Stadt Hagen die sogenannten Überhangplätze einfordert. Dies sind Plätze, die der Träger zur Verfügung stellt, für die er jedoch weder die Landesmittel, noch die städtische Förderung erhält. Ebenso sei die Pauschale für eine Küchenkraft in Höhe von 6.700 nicht mehr auskömmlich. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Fördermittel zuletzt zum Schuljahr 2015/16 um 6 pro Schüler erhöht wurden.

Jedoch haben sich die Träger aufgrund der Dringlichkeit der Situation bereit erklärt, die Plätze begrenzt auf das kommende Schuljahr zu den genannten Bedingungen zur Verfügung zu stellen, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Finanzierung der Plätze zum Schuljahr 2020/21 in Bezug auf Überhangsplätze und städtische Fördermittel neu verhandelt wird.

 

Die zusätzlichen Mittel für die Jahre 2020 ff. werden bei der anstehenden Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2019:

Eine Finanzierung aus den laufenden Förderprogrammen ist nicht möglich. Die Mittel des Förderprogramms Gute Schule 2020 sind vollständig verplant, der überwiegende Teil der dortigen Maßnahmen ist bereits beauftragt. Im Bereich des Förderprogramms Kommunalinvestitionsförderungsgesetz wären zwar noch Mittel frei, die dargestellten Finanzbedarfe fallen jedoch nach Art und Höhe nicht unter die Förderzwecke dieses Programms. Daher wird folgende Finanzierung vorgeschlagen:

  • Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 wurden für zusätzliche OGS-Plätze bereits ergänzend Haushaltsmittel eingeplant. Damit ist der anteilige städtische Zuschuss für das 1. Halbjahr 2019/2020 bezüglich der zusätzlichen 152 Plätze sowie der Küchenhilfen abgedeckt.
  • Die baulichen Anpassungsmaßnahmen wurden überschlägig auf 74.500 € errechnet. Die davon anteiligen investiven Kosten i. H. v. 24.000 € werden aus dem vorhandenen Budget für nutzerspezifische Maßnahmen finanziert. Für die anteiligen konsumtiven Maßnahmen werden überplanmäßige Mittel i.H.v.  50.500 € zur Verfügung gestellt, die über die Bildungspauschale finanziert werden.
  • Für die zusätzliche Ausstattung wurden überschlägig Kosten i.H.v. insgesamt 230.600 € errechnet. Die anteilige investive Ausstattung i. H. v. 138.600 € wird aus dem laufenden Budget der Schulen für das Haushaltsjahr 2019 finanziert. Für die anteilige konsumtive Ausstattung werden überplanmäßige Mittel i. H. v. 92.000 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Bereich der Zinsen für Liquiditätskredite.

 

Die Finanzierung aller investiven Maßnahmen erfolgt aus Mitteln der Bildungspauschale.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme (Betriebsmittel)

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

121141

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100

-78.407

Ertrag (-)

432100

-28.373€

 

 

 

Aufwand (+)

531800

159.963

Eigenanteil

 

53.123

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

  1. Konsumtive Maßnahme (bauliche Anpassungsmaßnahmen)

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Produkt:

Diverse

Bezeichnung:

Diverse Grundschulgebäude

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414120

-50.500

Aufwand (+)

521530

50.500

Eigenanteil

 

0

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

 

  1. Konsumtive Maßnahme (Ausstattungen)

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

121141

Bezeichnung:

Ganztagsangebote

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

-92.000

Aufwand (+)

 

92.000

Eigenanteil

 

0

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Finanzstelle:

5800054

Bezeichnung:

Ausstattung OGS IPM

Finanzstelle:

5800055

Bezeichnung:

Ausstattung OGS GVG

Finanzstelle:

58000XX

Bezeichnung:

Baumaßnahmen OGS

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

783100€

61.600€

61.600€

Auszahlung (+)

783200€

77.000€

77.000€

Auszahlung (+)

785100€

24.000€

24.000€

Eigenanteil

 

162.600€

162.600

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

Die investiven Ausgaben für die Anschaffung von Schulmöbeln für die Hagener Schulen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren.

In Abhängigkeit davon, welche Art von Vermögensgegenständen angeschafft wird, sind diese entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauern abzuschreiben.

Zu den baulichen Maßnahmen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten ebenfalls auf der Aktivseite der Bilanz aktiviert. Der Abschreibungsaufwand ergibt sich aus der Restnutzungsdauer des jeweiligen Schulgebäudes.

 

 

Passiva:

Die Finanzierung der Vermögensgegenstände sowie der investiven baulichen Anpassungsmaßnahmen erfolgt aus der Bildungspauschale. Analog zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten wird in gleicher Höhe Sonderposten gebildet, der parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2019 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die in der Anlage 1 aufgelisteten zusätzlichen 152 OGS-Plätze werden an den jeweiligen Schulen eingerichtet, die städtischen Fördermittel betragen 147.592 .

 

2. Die Träger erhalten neben der Landesförderung und der städtischen Förderung zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 8.000 r die Grundschulen Boloh, Emst, Friedrich-Harkort, Heideschule, Janusz-Korczak und Karl-Ernst-Osthaus für den jeweiligen Einsatz einer weiteren Küchenkraft, insgesamt 48.000 .

 

3. Die notwendigen baulichen Anpassungsmaßnahmen sowie Ausstattungen werden vorgenommen.

 

4. Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmerer für die anteiligen konsumtiven baulichen Anpassungsmaßnahmen überplanmäßige Mittel i. H. v. 50.500 € bereit zu stellen.

 

5. Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmerer für die anteiligen konsumtiven Ausstattungen überplanmäßige Mittel i. H. v. 92.000 € bereit zu stellen.

 

Der Beschluss wird zum Schuljahr 2019/2020 umgesetzt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung des Fachbereichs Bildung, des Fachbereichs Jugend und Soziales, der Schulleitungskoordinatoren OGS, der beteiligten OGS Träger und sonstiger relevanter Akteure eine mittel- bis langfristige Planung für den Offenen Ganztag in Hagen zu entwickeln und zeitnah darüber zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

1

 

 

CDU

2

 

 

Die Linke

 

 

1

Vertreter der Jugendhilfe

7

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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21.03.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die in der Anlage 1 aufgelisteten zusätzlichen 152 OGS-Plätze werden an den jeweiligen Schulen eingerichtet, die städtischen Fördermittel betragen 147.592 .

 

2. Die Träger erhalten neben der Landesförderung und der städtischen Förderung zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 8.000 r die Grundschulen Boloh, Emst, Friedrich-Harkort, Heideschule, Janusz-Korczak und Karl-Ernst-Osthaus für den jeweiligen Einsatz einer weiteren Küchenkraft, insgesamt 48.000 .

 

3. Die notwendigen baulichen Anpassungsmaßnahmen sowie Ausstattungen werden vorgenommen.

 

4. Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmerer für die anteiligen konsumtiven baulichen Anpassungsmaßnahmen überplanmäßige Mittel i. H. v. 50.500 € bereit zu stellen.

 

5. Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmerer für die anteiligen konsumtiven Ausstattungen überplanmäßige Mittel i. H. v. 92.000 € bereit zu stellen.

 

Der Beschluss wird zum Schuljahr 2019/2020 umgesetzt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung des Fachbereichs Bildung, des Fachbereichs Jugend und Soziales, der Schulleitungskoordinatoren OGS, der beteiligten OGS Träger und sonstiger relevanter Akteure eine mittel- bis langfristige Planung für den Offenen Ganztag in Hagen zu entwickeln und zeitnah darüber zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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26.03.2019 - Schulausschuss

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04.04.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die in der Anlage 1 aufgelisteten zusätzlichen 152 OGS-Plätze werden an den jeweiligen Schulen eingerichtet, die städtischen Fördermittel betragen 147.592 €.

 

2. Die Träger erhalten neben der Landesförderung und der städtischen Förderung zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 8.000 €r die Grundschulen Boloh, Emst, Friedrich-Harkort, Heideschule, Janusz-Korczak und Karl-Ernst-Osthaus für den jeweiligen Einsatz einer weiteren Küchenkraft, insgesamt 48.000 €.

 

3. Die notwendigen baulichen Anpassungsmaßnahmen sowie Ausstattungen werden vorgenommen.

 

4. Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmererr die anteiligen konsumtiven baulichen Anpassungsmaßnahmen überplanmäßige Mittel i. H. v. 50.500 € bereit zu stellen.

 

5. Der Rat der Stadt ermächtigt den Kämmerer für die anteiligen konsumtiven Ausstattungen überplanmäßige Mittel i. H. v. 92.000 € bereit zu stellen.

 

Der Beschluss wird zum Schuljahr 2019/2020 umgesetzt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung des Fachbereichs Bildung, des Fachbereichs Jugend und Soziales, der Schulleitungskoordinatoren OGS, der beteiligten OGS Träger und sonstiger relevanter Akteure eine mittel- bis langfristige Planung für den Offenen Ganztag in Hagen zu entwickeln und zeitnah darüber zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen