Beschlussvorlage - 0878/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW: Anregung der Arbeitsgruppe der Zukunftsschmiede Radwegeverbindung Hauptbahnhof-Ruhrtal-Radweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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26.02.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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20.03.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.
- Der Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften regt an, dass sich die Fachverwaltung und der noch zu gründende Arbeitskreis mit der Eingabe der Arbeitsgruppe der Zukunftsschmiede Radwegeverbindung Hauptbahnhof-Ruhrtal-Radweg befasst und dazu eine Stellungnahme abgibt.
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Sachverhalt
Kurzfassung
Aus der Arbeitsgruppe der Zukunftsschmiede „Radwegeverbindung Hauptbahnhof- Ruhrtal-Radweg“ erhielt die Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen, Beschwerden, Ordnungspartnerschaften und Bürgerdienste am 16.06.2018 eine Anregung zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe (siehe Anlage I).
Stellungnahme der Verwaltung
In der Verwaltung und den angegliederten Behörden existieren bereits viele Arbeitsgruppen und Gremien, die sich mit dem Radverkehr beschäftigen. Hier wird z.Zt. gute Arbeit geleistet.
Zwischenzeitlich hat der Rat den Masterplan zur „Nachhaltigen Mobilität“ beschlossen. Als Maßnahme sieht der Masterplan vor, dass zur Stärkung des Radverkehrs ein für das Thema „Radfahren“ zuständiger Arbeitskreis gebildet wird, der die Berücksichtigung der Belange der Radfahrer bei verkehrlichen Maßnahmen stärker als bisher sicherstellt. Nach den Empfehlungen der Gutachter des Masterplans soll der Arbeitskreis Radfahren mit Vertreterinnen und Vertretern aus politischen Gremien, Fraktionen und Externen, z.B. dem ADFC, dem Radsportclub etc. besetzt werden. Damit geht der Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ über den von der Arbeitsgruppe „Radwegeverbindung Hauptbahnhof-Ruhrtal-Radweg“ erarbeiteten Vorschlag wesentlich hinaus.
Der Rat hat zwischenzeitlich auch das zum Masterplan gehörende Radverkehrskonzept beschlossen und strebt die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) an. Durch dieses Konzept ist zu erwarten, dass die Stadt zur Förderung des Radverkehrs entsprechende investive Maßnahmen und öffentlichkeitswirksame Aktionen umsetzen wird. Zudem soll die Netzwerkbildung vorangetrieben werden und eine fokussierte Beschaffung von Fördermitteln erfolgen. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung eine neue Radverkehrsplaner-Stelle eingerichtet, um den gestiegenen Planungs- und Koordinierungsaufwand Rechnung zu tragen. Diese Stelle wurde zum 15.01.2019 besetzt. Damit kann auch verwaltungsintern eine umfangreichere Koordinierung erfolgen.
Zudem gibt es Koordinierungsgespräche mit dem WBH, in dem die größeren Baumaßnahmen besprochen werden. Ebenso ist ein regelmäßiges Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßen NRW eingerichtet. In der Verkehrsbesprechung, in der AG Planen und Bauen so wie in den Besprechungen zu Einzelprojekten wird dem Thema Radverkehr ein hoher Stellenwert beigemessen.
Externe Vertreter z.B. der ADFC oder auch der Rad-Sport-Club als größter Radsportverein in Hagen, können jederzeit Vorschläge und Anregungen im Rahmen der bestehenden Regelungen einbringen. Nicht zuletzt ist ein direkter Kontakt zur Verkehrsplanung mittlerweile ein übliches Vorgehen.
Die Entscheidungszuständigkeiten der politischen Gremien - und hier auch besonders der Bezirksvertretungen - nach der Gemeindeordnung bleiben selbstverständlich auch gewahrt.
Die aus dem Radverkehrskonzept Stadt Hagen resultierenden Maßnahmen gehen demnach über die vorgeschlagenen Anregungen der Arbeitsgruppe hinaus und dienen der übergeordneten Zielsetzung, die Lebensqualität der Menschen in der Stadt zu verbessern und eine Verkehrswende in Hagen einzuleiten.
Anmerkung:
Der Arbeitskreis fasst keine politischen Beschlüsse, sondern bereitet diese vor.
Der Umweltausschuss ist nach der Zuständigkeitsordnung für das Thema Mobilität zuständig, obwohl es sich hier sicherlich um eine Querschnittsaufgabe handelt, die auch den Stadtentwicklungsausschuss (Stadtentwicklung/Stadtplanung/Umweltrecht) betrifft.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X sind nicht betroffen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Grothe |
(Oberbürgermeister) | (Technischer Beigeordneter) |
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gez. Thomas Huyeng (Beigeordneter) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,1 kB
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