Beschlussvorlage - 0179/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Empfehlung der Verwaltung, die Fläche der ehemaligen Eisenwerke Geweke im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen, zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Entwicklungsziel in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Das Unternehmen Gusstechnik Geweke hat aus wirtschaftlichen Gründen seinen Betrieb im September 2018 aufgegeben.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan wird das Grundstück als gewerbliche Baufläche dargestellt. Zukünftig könnte diese Fläche einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Dafür sind bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die Voraussetzungen zu schaffen.

 

Ausgangslage und Planungsrechtliche Einschätzung:

 

  1. Betriebsaufgabe

 

Die knapp 32.000m² große Fläche der Eisenwerke Geweke befindet sich im Stadtbezirk Haspe und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für Gewerbe dargestellt.  Zusätzlich gilt für diesen Bereich die Festsetzung „Umgrenzung  der Fläche für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen.“

Für das Grundstück, das sich derzeit noch im Privatbesitz befindet, liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor. Die Fläche wird demnach als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil  gemäß §34 Abs.1  BauGB eingestuft (Gemengelage).

Sowohl im rechtswirksamen Gebietsentwicklungsplan, als auch im Regional-planentwurf  aus dem Jahr 2018 wird die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.

Außerdem grenzt die Fläche des Eisenwerks unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.2.2.19 „Tücking, Auf der Halle und Umgebung“ an. Zusätzlich ist das bestehende Landschaftsschutzgebiet als Entwicklungsraum

Nr. 1.1.22 „ Auf dem Gelling“ definiert.

Als Ziel für diesen Bereich wird die Renaturierung von Fließgewässern  dargestellt; insbesondere ist die Wiederoffenlegung des verrohrten Gewekebaches im Zuge einer Neubebauung des Grundstückes Voraussetzung.

Dieser  verläuft in Nord-Süd-Richtung und mündet in den Lilienbaumer Bach, welcher unteririsch unter dem Eisenwerk verläuft.

Das Grundstück ist außerdem im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Hagen registriert.

 

Im Falle einer Neubebauung des Grundstücks ist sowohl die Sanierung der Altlasten, als auch die Bachoffenlegung unumgänglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Zukünftige Entwicklungsrichtung:

 

Der Stadtteil Geweke zeichnet sich fast ausschließlich durch reines Wohnen aus. Besonders die Hanglagen im Stadtbezirk Haspe sind charakterisiert durch attraktives und traditionelles Wohnen. Aufgrund dessen böte sich die Fläche der ehemaligen Eisenwerke für eine neue Wohnbebauung an. Zukünftig könnten hier hochwertige Wohneinheiten in Form von Doppelhaushälften und Einfamilienhäusern entstehen, die auf großzügigen Grundstücken Platz finden.

Die Offenlegung des Gewekebaches würde die Fläche hinsichtlich einer Wohnbebauung durchaus aufwerten und die Attraktivität des gesamten Wohngebietes qualitativ steigern. Der Wegfall der Gewerbefläche und der Verzicht auf einen neuen Gewerbebetrieb kämen darüber hinaus der vorhandenen Bebauung zugute und würden den Stadtteil Geweke maßgeblich aufwerten.

 

 

Die Anbindung an das ÖPNV-Netz ist bereits gegeben und das Nahversorgungszentrum mit seiner Fußgängerzone am Hasper Kreisel liegt etwa

2 km von dem Stadtteil Geweke entfernt. Dieses bietet neben diversen Einkaufsmöglichkeiten auch Kindergärten, Schulen und eine weitgehend medizinische Versorgung.

Ebenso spricht für eine Wohnbebauung der Hasper Stadtwald im Nordwesten, der genügend Potential für Freiraum und Erholung bietet.

 

 

  1. Empfehlung

 

Die Planungsverwaltung empfiehlt an dieser Stelle eine wohnbauliche anstelle einer gewerblichen Nachnutzung.

 

Ein Wohngebiet fügt sich aus Sicht der Stadtplanung in die bestehenden Siedlungsstrukturen hervorragend ein und arrondiert die Bebauung im Norden. Daher wird empfohlen, die Fläche zukünftig als Wohnbaufläche zu entwickeln.

 

Für die Entwicklung dieser Fläche hinsichtlich einer wohnbaulichen Nutzung ist jedoch zunächst im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die Umwandlung   der bisher gewerblichen Nutzung in eine Wohnbaufläche erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

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Beschlüsse

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14.03.2019 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Empfehlung der Verwaltung, die Fläche der ehemaligen Eisenwerke Geweke im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einer wohnbaulichen Nutzung (ASB-Fläche) zuzuführen, zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Entwicklungsziel in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Erweitern

26.03.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen