14.03.2019 - 7.5 Nachnutzung der Eisenwerke Geweke
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 14.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anna Terletzki
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Terletzki erläutert die Vorlage und weist auf den Steckbrief zum Eisenwerk Geweke hin, welcher als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist.
Herr Thieser merkt an, dass seiner Auffassung nach ein hoher finanzieller Aufwand erforderlich sei, um diese Fläche wieder verwertbar machen zu können. Auf der einen Seite werde um jeden Hektar Industrie- und Gewerbefläche gekämpft und auf der anderen Seite sei dieses Gebiet eine wunderbare Wohnbaufläche in Haspe.
Frau Hammerschmidt erklärt, warum in dieserm Fall die Wohnbauflächenentwicklung die Bessere sei.
Frau Bremser berichtet, dass es auf der einen Seite bedauerlich sei, dass die Arbeitesplätze eines traditionsreichen Unternehmens weggefallen seien. Auf der anderen Seite müsse in die Zukunft gesehen und eine sinnvolle Nachnutzung gefunden werden. Hier biete sich eine Wohnbaufläche mit unschädlichem Gewerbe, wie z. B. eine Anwaltskanzlei oder ein Architekturbüro, an.
Herr Thieser weist darauf hin, dass es bei der vorliegenden Vorlage nur um die Nachnutzung der Fläche des Eisenwerkes Geweke gehe. Hinsichtlich der Fläche hoch zum Gelling ergeben sich für die nächsten 50 Jahre Möglichkeiten für eine sehr schöne Wohngebauung in Haspe
Herr Romberg bittet darum, im Beschluss zu ergänzen, dass es sich zukünftig nicht um ein reines Wohngebiet, sondern um ein allgemeines Wohngebiet handeln solle. Nichtstörendes Gewerbe sollte in diesem Bereich mit angesiedelt werden können.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Empfehlung der Verwaltung, die Fläche der ehemaligen Eisenwerke Geweke im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einer wohnbaulichen Nutzung (ASB-Fläche) zuzuführen, zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Entwicklungsziel in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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323,7 kB
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