Beschlussvorlage - 0022/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd hier: a) Umstellung des Verfahrens auf § 13b BauGB b) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und über den Verzicht auf die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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31.01.2019
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.02.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.02.2019
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.02.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.02.2019
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Beschlussvorschlag
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/16 auf das Verfahren nach § 13b BauGB umzustellen.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28. Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll in der ersten Jahreshälfte 2019 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
zu a)
Das Plangebiet liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Um eine Wohnbebauung realisieren zu können, wurde am 15.12.2016 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd eingeleitet. Mit Einführung des § 13b BauGB ist es möglich, auch Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einzubeziehen. § 13a BauGB kann entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 S. 2 von weniger als 10.000 qm, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird und die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, angewendet werden.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/16 (677) kann gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB angewendet werden, da…
• …die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 S. 2 BauGB weniger als 10.000 qm beträgt. Das gesamte Plangebiet umfasst 15.100 qm; bei einer Grundflächenzahl von 0,4 liegt die Grundfläche mit 6.040 qm unter dem Schwellenwert von 10.000 qm (15.100 qm x GRZ 0,4 = 6.040 qm);
• …das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und somit die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet wird;
• …der Geltungsbereich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt.
Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen zudem keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter und dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 wird abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Eine Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung mit der Ermittlung und Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen bzw. Kompensationsflächen ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht erforderlich.
Zu b)
Der Bebauungsplan wird nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, d. h. u. a., dass die Mehrstufigkeit von Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf ein einstufiges Verfahren zurückgeführt werden kann. In diesem Verfahren wird auf eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Grothe |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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05.02.2019 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/16 auf das Verfahren nach § 13b BauGB umzustellen.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28. Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll in der ersten Jahreshälfte 2019 durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig abgelehnt | ||
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Dafür: | 0 | ||
Dagegen: | 8 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Zusatzbeschluss:
Durch die Umstellung auf § 13 b BauGB ohne vorherige Bürgerbeteiligung und Anwendung der Eingriffsregelung wird der Beschluss des Landschaftsbeirates vom 06.12.2016 (Zustimmung des Landschaftsbeirates) formal unterlaufen. Dieser Beschluss sah vor, dass die bereits entfernte Obstwiese im Nahbereich des Baugebietes Haßley-Süd neu angepflanzt wird.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig zugestimmt | ||
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Dafür: | 8 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||