12.02.2019 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Hoffmann führt aus, dass der § 13b erst 2017 in das BauGB aufgenommen wurde. Es fallen hier zwei Dinge zusammen, die flächige Ausdehnung des Plangebietes sieht er kritisch. Insofern sollte man nicht auf eine umfassende Bürgerbeteiligung verzichten.

Herr Bögemann führt aus, dass man am 06.12.2016 in der Sitzung des Naturschutzbeirates mehrheitlich diesem Verfahren / Bebauung zugestimmt habe. Allerding wurde diese Fläche als Kompensationsfläche mit der Nutzung Obstwiese vorgestellt. Das fanden sie sehr passend. Deshalb haben sie der Bebauung als Arrondierung zugestimmt.

Frau Hammerschmidt erklärt, dass der Antragsteller während des ganzen Verfahrens die Möglichkeit habe solch einen Änderungsantrag zu stellen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind kann man eine Umstellung des Verfahrens beantragen. Bei einem Verfahren nach 13b BauGB entfallen die Bürgerbeteiligung und der Umweltbericht. Man könne beschließen, dass eine Bürgerbeteiligung durchzuführen sei aber Ausgleichsmaßnahmen kann man bei solch einem Verfahren nicht festsetzen. Im Erschließungsvertrag kann man solche Dinge noch regeln.

Herr Panzer führt aus, dass in der Sitzung des Naturschutzrates am 06.12.2016 eine Aussage bezüglich der Obstwiese getroffen wurde. Dies sollte berücksichtigt werden, bevor man solch ein Verfahren umstellt. Er versteht die Eile nicht die hier vorgelegt wird, bei den wenigen zu erstellenden Häusern.

Herr König erklärt, dass Beschlüsse der Verwaltung hier angemessen vorgetragen werden sollten. Man kann sicher im Erschließungsvertrag noch einiges regeln, unter anderem auch die Obstwiese. Hier geht es jetzt erst einmal darum dieses Verfahren zu beschleunigen.

Herr Dr. Ramrath sagt, da es hier um die HEG gehe, kann man sicher die Gestaltung des Erschließungsvertrages zu diesem Thema noch beeinflussen.

Frau Hammerschmidt sagt, dass es 2016 dieses neue Verfahren noch nicht gegeben habe. Damals gab es die Vorgabe, dass man die Obstwiese erhalten wolle. Durch das neue Verfahren haben sich die Rahmenbedingungen geändert.

Herr Panzer sagt, dass man den Beschlussvorschlag um den Text „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, dass im Zuge des Erschließungsvertrages ein vernünftiger Ausgleich und Ersatz geregelt wird“ ergänzt.

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass man nicht zum Verfahrensbeschluss, einen Beschluss zur Gestaltung des Erschließungsvertrages fassen kann. Es wird zu Protokoll genommen, das der Ausschuss die Auffassung vertritt, dass in den Verhandlungen mit dem Erschließungsträger auf eine entsprechende Vereinbarung hingewirkt wird.

Über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgestimmt.

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Beschluss:

 

 

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/16 auf das Verfahren nach § 13b BauGB umzustellen.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28. Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

 

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll in der ersten Jahreshälfte 2019 durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage