Vorschlag zur Tagesordnung - 1095/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen und dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beizutreten. Damit verbunden ist auch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen innerhalb der nächsten drei Jahre (2019-2021) durch die Stadt Hagen:

 

Pflege und Unterhaltung der Gehölzbestände entlang von Straßen entsprechend der Hinweise, die das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) und das Umweltministerium NRW (MKULNV) für Bundesfern- und Landesstraßen erarbeitet haben. Für die Pflege der innerstädtischen Straßen soll ein entsprechendes ökologisches Bewirtschaftungskonzept entwickelt werden.

 

In Parks und Friedhöfen sollen vermehrt heimische Arten angepflanzt werden, da sie zahlreichen Insektenarten, welche als Bestäuber für Nahrungsmittel unentbehrlich sind, Nahrung bieten. Des Weiteren können durch spezifische Artenhilfsmaßnahmen wie zum Beispiel der Anlage von Biotopen, Trockenmauern und Totholzhecken sowie dem Anbringen von Nistkästen in Parkanlagen, Friedhöfen und Gärten Strukturen geschaffen werden, die dem Erhalt und der Förderung seltener oder bedrohter Arten dienen.

 

Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren für Fledermäuse und Vögel. Ursprüngliche Fels- und Höhlenbrüter wie Turmfalke, Schleiereule, Mehlschwalbe und Mauersegler finden in und an Gebäuden geeignete Ersatzlebensräume.

Umsetzung von Maßnahmen (Festsetzungen) zur Pflanzung von heimischen Bäumen und Büschen.

 

Erarbeitung und Umsetzung von ökologischen Mähplänen für die Straßen- und Wegränder der Stadt (d. h. bis auf Ausnahmestandorte kein mehrmaliges Mulchen, sondern ein einmal jährliches Mähen und Abfahren). Somit wird zugleich das Aufwachsen der Straßenränder vermieden, die andernfalls regelmäßig abgeschält werden müssen.

 

Auf Pestizide, Stickstoff-Dünger und Torf wird bei städtischen Grünflächenarbeiten verzichtet.

 

Katastermäßiges Erfassen und Entwicklung von Blühstreifen mit regionalem Wildpflanzensaatgut auf dem kommunalen Flächeneigentum.

 

Schaffung von Anreizen für die artenreiche und vielfältige Gestaltung privater Gärten bspw. durch Auslobung von Preisgeldern (für besondere Privatgärten und/oder eines Wettbewerbs zur Umgestaltung artenarmer Gärten. Ein solcher Wettbewerb könnte als Werbekampagne gegen den Trend der Stein-‘gärten‘ genutzt werden.

 

Darstellung der besonderen Bedeutung der innerstädtischen Kleingartenanlagen für Artenvielfalt und innerstädtisches Klima.

 

Unterstützung des WBH bei der Entwicklung nachhaltiger Bewirtschaftung und Bepflanzung von städtischen Flächen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.11.2018 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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20.11.2018 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen und dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beizutreten. Damit verbunden ist auch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen innerhalb der nächsten drei Jahre (2019-2021) durch die Stadt Hagen:

 

Pflege und Unterhaltung der Gehölzbestände entlang von Straßen entsprechend der Hinweise, die das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) und das Umweltministerium NRW (MKULNV) für Bundesfern- und Landesstraßen erarbeitet haben. Für die Pflege der innerstädtischen Straßen soll ein entsprechendes ökologisches Bewirtschaftungskonzept entwickelt werden.

 

In Parks und Friedhöfen sollen vermehrt heimische Arten angepflanzt werden, da sie zahlreichen Insektenarten, welche als Bestäuber für Nahrungsmittel unentbehrlich sind, Nahrung bieten. Des Weiteren können durch spezifische Artenhilfsmaßnahmen wie zum Beispiel der Anlage von Biotopen, Trockenmauern und Totholzhecken sowie dem Anbringen von Nistkästen in Parkanlagen, Friedhöfen und Gärten Strukturen geschaffen werden, die dem Erhalt und der Förderung seltener oder bedrohter Arten dienen.

 

Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren für Fledermäuse und Vögel. Ursprüngliche Fels- und Höhlenbrüter wie Turmfalke, Schleiereule, Mehlschwalbe und Mauersegler finden in und an Gebäuden geeignete Ersatzlebensräume.

Umsetzung von Maßnahmen (Festsetzungen) zur Pflanzung von heimischen Bäumen und Büschen.

 

Erarbeitung und Umsetzung von ökologischen Mähplänen für die Straßen- und Wegränder der Stadt (d. h. bis auf Ausnahmestandorte kein mehrmaliges Mulchen, sondern ein einmal jährliches Mähen und Abfahren). Somit wird zugleich das Aufwachsen der Straßenränder vermieden, die andernfalls regelmäßig abgeschält werden müssen.

 

Auf Pestizide, Stickstoff-Dünger und Torf wird bei städtischen Grünflächenarbeiten verzichtet.

 

Katastermäßiges Erfassen und Entwicklung von Blühstreifen mit regionalem Wildpflanzensaatgut auf dem kommunalen Flächeneigentum.

 

Schaffung von Anreizen für die artenreiche und vielfältige Gestaltung privater Gärten bspw. durch Auslobung von Preisgeldern (für besondere Privatgärten und/oder eines Wettbewerbs zur Umgestaltung artenarmer Gärten). Ein solcher Wettbewerb könnte als Werbekampagne gegen den Trend der Stein-rten genutzt werden.

 

Darstellung der besonderen Bedeutung der innerstädtischen Kleingartenanlagen für Artenvielfalt und innerstädtisches Klima.

 

Unterstützung des WBH bei der Entwicklung nachhaltiger Bewirtschaftung und Bepflanzung von städtischen Flächen.

 

 

Zusatz Naturschutzbeirat:

Der Naturschutzbeirat wird in seinen nächsten Sitzungen die aufgeführten 10 Themenkomplexe unter Hinzuziehung der jeweils betroffenen Fachbereiche nacheinander erörtern.

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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06.02.2019 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Umsetzung der folgenden Maßnahmen innerhalb der nächsten drei Jahre (2019-2021) durch die Stadt Hagen:

 

Pflege und Unterhaltung der Gehölzbestände entlang von Straßen entsprechend der Hinweise, die das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) und das Umweltministerium NRW (MKULNV) für Bundesfern- und Landesstraßen erarbeitet haben. Für die Pflege der innerstädtischen Straßen soll ein entsprechendes ökologisches Bewirtschaftungskonzept entwickelt werden.

 

In Parks und Friedhöfen sollen vermehrt heimische Arten angepflanzt werden, da sie zahlreichen Insektenarten, welche als Bestäuber für Nahrungsmittel unentbehrlich sind, Nahrung bieten. Des Weiteren können durch spezifische Artenhilfsmaßnahmen wie zum Beispiel der Anlage von Biotopen, Trockenmauern und Totholzhecken sowie dem Anbringen von Nistkästen in Parkanlagen, Friedhöfen und Gärten Strukturen geschaffen werden, die dem Erhalt und der Förderung seltener oder bedrohter Arten dienen.

 

Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren für Fledermäuse und Vögel. Ursprüngliche Fels- und Höhlenbrüter wie Turmfalke, Schleiereule, Mehlschwalbe und Mauersegler finden in und an Gebäuden geeignete Ersatzlebensräume.

Umsetzung von Maßnahmen (Festsetzungen) zur Pflanzung von heimischen Bäumen und Büschen.

 

Erarbeitung und Umsetzung von ökologischen Mähplänen für die Straßen- und Wegränder der Stadt (d. h. bis auf Ausnahmestandorte kein mehrmaliges Mulchen, sondern ein einmal jährliches Mähen und Abfahren). Somit wird zugleich das Aufwachsen der Straßenränder vermieden, die andernfalls regelmäßig abgeschält werden müssen.

 

Auf Pestizide, Stickstoff-Dünger und Torf wird bei städtischen Grünflächenarbeiten verzichtet.

 

Katastermäßiges Erfassen und Entwicklung von Blühstreifen mit regionalem Wildpflanzensaatgut auf dem kommunalen Flächeneigentum.

 

Schaffung von Anreizen für die artenreiche und vielfältige Gestaltung privater Gärten bspw. durch Auslobung von Preisgeldern (für besondere Privatgärten und/oder eines Wettbewerbs zur Umgestaltung artenarmer Gärten. Ein solcher Wettbewerb könnte als Werbekampagne gegen den Trend der Stein-rten genutzt werden.

 

Darstellung der besonderen Bedeutung der innerstädtischen Kleingartenanlagen für Artenvielfalt und innerstädtisches Klima.

 

Unterstützung des WBH bei der Entwicklung nachhaltiger Bewirtschaftung und Bepflanzung von städtischen Flächen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Siehe Top 4.7, Vorlage 0992/2018