Beschlussvorlage - 0110/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss unterstützt den Antrag  des Seniorenbeirates,  den Seniorenbeirat und den Beirat für Menschen mit Behinderung auf Grundlage eines Fußverkehrs-Checks einzubeziehen, wenn die Verwaltung einen Hagener Arbeitskreis „Fußgängerverkehr“ einrichtet.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Rahmen eines Arbeitskreises für Fußgängerverkehr sollten die Interessen von Senioren und Menschen mit Behinderung entsprechend vertreten sein.

 

 

Begründung

Die aktuelle Mobilitätssituation in Hagen ist durch die Dominanz des motorisierten Individualverkehrs (MIV) geprägt. Aufgrund steigender Verkehrsmengen im MIV sowie den damit verbundenen Luftschadstoffen und Umweltbelastungen ist eine Mobilitätswende dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Hagen beschlossen, den vorliegenden Masterplan für nachhaltige Mobilität zu erarbeiten, der als Grundlage für die Umsetzung emissionsreduzierender Maßnahmen dienen und eine Mobilitätswende in Hagen einleiten soll.

 

Zur Erstellung des Masterplans wurden bereits zahlreiche Workshops und Expertengespräche durch viele Akteure intensiv beteiligt. Dieser partizipative Ansatz soll auch bei der Umsetzung der im Zuge der  Masterplanerstellung erarbeiteten Maßnahmen konsequent fortgeführt werden.

 

Die Mobilitätswende in Hagen betrifft sowohl den Personen- als auch den Güterverkehr. Für den Personenverkehr wird hierbei das Ziel verfolgt, bis zum Jahr 2035 den Anteil des Umweltverbundes an den zurückgelegten Wegen der Hagener Bürgerinnen und Bürger, bestehend aus öffentlichem Verkehr sowie Rad- und Fußngerverkehr von aktuell 38 % auf 50 % zu steigern.

 

Um den Fußngerverkehr zu stärken, ist ein Ausbau sicherer Gehwege notwendig, die die Nahmobilität sichern  und wichtige Einrichtungen  erschließen. Dazu gehören Ausbau der Bürgersteige, Fußngerüberwege (z.B. Zebrastreifen an Kreiseln) und Einrichtungen von Fußngerzonen sowie eine Trennung von Rad- und Gehwegen.

Ampelschaltungen an stark befahrenen Kreuzungen sollten mehr an die benötigten Wegezeiten für Fußnger angepasst werden.

 

Das Fußngerverkehrskonzept kann dazu beitragen, Wege vom MIV zu verlagern, damit den Platzbedarf von Straßen zu reduzieren und die Stadt als Lebensraum zu fördern.

 

Fußverkehrs-Check

Um den Fußngerverkehr stärker zu berücksichtigen, gibt es einen Leitfaden zur Durchführung eines „Fußverkehrs-Check“. Herausgeber für das Zukunftsnetz Mobilität ist die NRW Geschäftsstelle. Der Fußverkehrs-Check ist ein Einstieg in die Fußverkehrsförderung.

 

Die autozentrierte Stadt- und Verkehrsplanung der letzten Jahrzehnte hat oft dazu geführt, dass die öffentlichen Räume der Städte und Gemeinden nicht zum Verweilen und zu Fuß gehen einladen. Dabei ist eine fußngerfreundliche Gestaltung der Straßen und Plätze eine wichtige Voraussetzung, um die Aufenthalts- und Lebensqualität für alle Menschen zu erhöhen. Sie fördert eine gesunde und umweltfreundliche Art der Fortbewegung und trägt dazu bei, die Belastung durch motorisierten Verkehr zu mindern.

Fußnger wissen selbst am besten, was gut für sie ist. Was liegt also näher, als sie bei der Planung und Gestaltung ihrer Fußwege mit einzubeziehen.

 

Auf dieser Grundlage hat der Seniorenbeirat in seiner Sitzung am 13.11.2018 beschlossen, den Sozialausschuss zu bitten, den Seniorenbeirat und den Beirat für Menschen mit Behinderung  bei Einrichtung eines Arbeitskreises „Fußngerverkehr“ einzubeziehen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Auch Menschen mit Behinderung haben ein Interesse an einer für sie optimalen Umsetzung eines Fußgängerverkehrskonzeptes.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 

(Beigeordnete)

 

 

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Beschlüsse

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05.02.2019 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen