Beschlussvorlage - 0016/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der schrittweisen Einrichtung von bis zu 10 weiteren Großtagespflegestellen in freier und kommunaler Trägerschaft wie in der Vorlage dargestellt zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Neben der Akquise neuer Tagespflegepersonen wird die zeitnahe Einrichtung von weiteren Großtagespflegestellen mit fest angestelltem Personal als wichtiges Element in die Ausbaustrategie beibehalten, um einer verstärkten Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen Rechnung zu tragen.

Durch den weiteren Ausbau der Großtagespflege mit fest angestellten Tagespflegepersonen bietet sich ein flexibler und sicherer Weg, zeitnah zusätzliche U3-Betreuungsplätze zu schaffen.

 

 

Begründung

 

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens ist erkennbar, dass sowohl im U3 als auch im Ü3-Bereich ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 weiterhin nicht genügend Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen werden.

Um dem Fehlbedarf entgegenzuwirken und allen Kindern den Zugang in das Bildungssystem zu ermöglichen, wurde in der Vergangenheit neben dem Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung auch die Erweiterung des Angebotes der Tagespflege vorangetrieben und 10 Großtagespflegestellen mit fest angestelltem Personal eingerichtet, die innerhalb kürzester Zeit auf sehr große Resonanz bei den Eltern stießen.

 

Seit Jahresende 2014 hat sich die Situation in der Kindertagesbetreuung durch den massiven Zuzug von EU-Zuwanderern nach dem Freizügigkeitsgesetz und die Aufnahme von Flüchtlingen massiv verändert. Zwischenzeitlich lag die Anzahl der Kinder unter sechs Jahren sogar höher als zu Beginn der Diskussion zum demografischen Rückgang.

Dieser Entwicklung wurde bereits in den letzten vier Kindergartenjahren durch die Schaffung von Mehrplätzen in vielen Kindertageseinrichtungen und dem weiteren Ausbau der Tagespflege Rechnung getragen. Ab dem Jahr 2018 kamen die Großtagespflegestellen mit fest angestelltem Personal hinzu und wurden sofort gut angenommen. Die weiterhin sehr hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für U3-Kinder erfordert neben dem stattfindenden Ausbau der institutionellen Kindertagesbetreuung auch die Erweiterung der Kindertagespflegeangebote.

 

Neben der Akquise neuer Tagespflegepersonen für die klassische Kindertagespflege, wird die zeitnahe Einrichtung von bis zu 10 weiteren Großtagespflegestellen als Baustein in die Ausbaustrategie aufgenommen. Damit würden 90 zusätzliche Betreuungsplätze für den U3-Bereich entstehen.

Die Großtagespflege mit fest angestellten Tagespflegepersonen ist ein neuer, flexibler und sicherer Weg, zeitnah zusätzliche U3-Betreuungsplätze zu schaffen. Die Akzeptanz des neuen Systems ist in der kurzen Zeit bereits deutlich sichtbar.

Anders als im herkömmlichen Modell werden die Kinder von fest angestellten Fachkräften betreut. Die Großtagespflege findet, wie die Tagespflege an sich, in einer familiären Umgebung statt. Dabei betreuen zwei Tagespflegepersonen in Vollzeit maximal neun Kinder in angemieteten Räumen. Eine weitere Betreuungsperson steht stundenweise als Vertretungskraft zur Verfügung. Im Betreuungsvertrag ist für jedes einzelne Kind genau festgelegt, durch welche Tagespflegeperson bzw. welche Vertretungskraft es betreut wird. Da die Betreuungspersonen nicht wechseln, bleibt der familiennahe Charakter der Kindertagespflege erhalten und die Qualitätskriterien der Kindertagespflege werden vollumfänglich erfüllt.

Darüber hinaus bieten sich weitere Vorteile.

Für eine Großtagespflegestelle kann eine ausreichend große „normale“ Wohnung angemietet werden.

Das bedeutet:

 

-          Keine langen Bauzeiten und Zweckbindungen wie bei

Kindertageseinrichtungen.

 

-          Die Wahl des Standorts kann sozialräumlich dem Bedarf entsprechend

angepasst werden.

 

Die Planung sieht vor, dass die Tagespflegepersonen wie bisher bei freien Trägern der Jugendhilfe fest angestellt werden. Zukünftig wird auch die Stadt Hagen in die Trägerschaft  einer Großtagespflege eintreten, um unter anderem für die jüngeren städtischen Mitarbeiter/-innen ein verlässliches zentrales Betreuungsangebot für deren Kinder vorzuhalten. Die Einrichtung wird sich in direkter Nachbarschaft zum Rathaus I befinden.

 

Die Vorteile sind:

 

-          Der Träger wählt das Personal aus und ermöglicht Fort- und

Weiterbildungen sowie Fallsupervision und kollegiale Beratung.

-          Die Träger sind erfahren in aktiver Elternarbeit und arbeiten mit anderen

relevanten Stellen zusammen.

     - Durch das Personalkonzept sind flexible Betreuungszeiten von 06.30 Uhr bis

20.30 Uhr und/oder auch eine Betreuung am Wochenende denkbar.

 

Darüber hinaus werden durch dieses Ausbaukonzept sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnissen für Fachkräfte geschaffen. Dies bedeutet zugleich mehr Planungssicherheit für die Tagespflegepersonen und auch für die Eltern.

 

Durch die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Träger im Arbeitskreis Tagespflege ist die Erweiterung der Großtagespflegestellen um bis zu 10 weitere Einrichtungen realisierbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzkonzept

 

 

 

Monat

Jahr

Kosten für das Herrichtung der Wohnung (Renovierungsarbeiten) und Ausstattung

einmalig

14.000 €

14.000 €

Personalkosten (2,5 Stellen TVöD S 3 Stufe 2), Sachkosten, Miete, Mietnebenkosten, Overhead

monatliche

Pauschale

11.000 €

132.000 €

Gesamtkosten im ersten Jahr

146.000 €

Gesamtkosten Folgejahr

132.000 €

 

 

Anzahl

einmalig

monatl. laufend

1. Jahr

Folgejahr

1

14.000 €

11.000 €

146.000 €

132.000 €

10

140.000 €

110.000 €

1.460.000 €

1.320.000 €

 

Durch einen sukzessiven Maßnahmenbeginn verringern sich die Kosten anteilig.

 

Das dargestellte Modell der Großtagespflegestelle ist in erster Linie für diewohnortnahe Betreuung von Kindern unter drei Jahren gedacht.

 

Der kurzfristig erforderliche zusätzliche Aufwand zur Deckung der einmaligen Investitionskosten für die Herrichtung der Großtagespflegestellen und der Pauschalkosten kann für das laufende Jahr durch Erträge im Rahmen der Fortschreibung des Belastungsausgleichsgesetzes Jugendhilfe (Konnex) kompensiert werden. In 2019 wird von der Einrichtung von bis zu fünf Großtagespflegestellen ausgegangen.

Ab 2020 werden die laufenden Erträge und Aufwendungen in den neu aufzustellenden Haushalt eingestellt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die neuen Einrichtungen sollen so weit wie möglich barrierefrei eingerichtet werden. Inklusive pädagogische Betreuung ist möglich.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

 

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.40

Bezeichnung:

Kindertagespflege § 22 (1), § 23

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr ab 08/2019

2020

2021

2022

Ertrag (-)

414200

30.000

72.000

72.900

73.800

Aufwand (+)

531800

345.000

1.400.000

1.400.000

1.400.000

Eigenanteil

 

315.000

1.328.000

1.327.100

1.326.200

 

Die Erträge erhöhen sich noch um die Elternbeiträge, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berechnet werden können.

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

(Oberbürgermeister)

(Beigeordnete)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

(Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer)

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.01.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.02.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen