Vorschlag zur Tagesordnung - 0052/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Um weitere Schäden auf für großräumige Fahrzeuge wie Lastkraftwagen oder Reisebusse ungeeigneten Straßenabschnitten im Bezirk Eilpe/Dahl zu vermeiden bzw. wesentlich zu verringern und um Blockaden von Ortsteilen während der zeitaufwendigen Bergung zu verhindern, empfiehlt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl der Verwaltung, an den Zuwegungen solcher Straßen Hinweisschilder mit der Aufschrift/dem Aufdruck „STOP – mittig stilisierte schwarze Hand als Symbol– NO TRUCKS“ zu installieren.

Eine finanzielle Beteiligung durch bezirksbezogenen Mittel stellt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl in Aussicht.

 

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Sachverhalt

Begründung:

In jüngster Vergangenheit kommt es in den topografisch steil gelegenen Ortslagen Hagens vermehrt vor, dass sich Führer größerer Fahrzeuge wie Lastkraftwagen oder Reisebusse aufgrund von nichtgeeigneten Routen, welche ihnen ihr Navigationsgerät anbietet, festfahren. Folgen sind im besseren Fall eine langwierige Sperrung bis hin zu massiven Umweltverschmutzungen durch auslaufende Fahrzeugflüssigkeiten.

 

Aufgrund des bergigen Charakters des Bezirks Eilpe/Dahl und des hohen LKW Aufkommens durch die Nähe zur A45 besteht gerade im Hagener Süden ein erhöhter Handlungsdruck, über die Beschilderung nach StVO hinaus Hinweisschilder zu Beginn von Streckenabschnitten zu installieren, welche für große Fahrzeuge nicht geeignet, bzw. nicht zu befahren sind. Hierdurch werden mit einfachen Mitteln o.g. Szenarien nahezu ausgeschlossen.

 

Nach Informationen des Landesbetriebs Straßen.NRW konnte mit Zustimmung der örtlichen kommunalen Verkehrsbehörde auf der Heedfelder Straße im Gemeindegebiet Schalksmühle eine entsprechende Beschilderung aufgestellt werden (Anlage 1 und 2). Dabei handelt es sich nicht um ein Schild nach StVO, dessen Anordnung bestimmten Bedingungen unterworfen ist, sondern lediglich um ein Hinweisschild. Dieses darf zwar nicht im direkten Zusammenhang (am gleichen Mast oder auf demselben Schild) mit dem StVO Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit entsprechender Tonnenbeschränkung) verwendet werden, gleichwohl aber in näherer Umgebung als zusätzlicher Hinweis aufgestellt werden, so wie es in Schalksmühle auch erfolgt ist. Auch der Nutzen eines solchen zusätzlichen Hinweisschildes ist weitaus höher einzuschätzen, als das Gebot, eine „Überschilderung“ im Verkehrsraum zu vermeiden.

 

Im Bezirk Eilpe/Dahl sind für größere Kraftfahrzeuge beispielhaft aufgeführt folgende Straßen ungeeignet und für diese Art der Beschilderung prädestiniert:

Rumscheider Weg, Im Hamberbach, Straßen im Bereich Sterbecker Tal.

 

Der Preis für ein wie in Anlage 1 und 2 dargestellten Schildes (STOP – mittig stilisierte schwarze Hand – NO TRUCKS) beläuft sich nach Auskunft des Landesbetriebs Straßen.NRW auf ca. 350,--€. Die herstellende Firma ist der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung bekannt. Eine finanzielle Beteiligung durch bezirksbezogenen Mittel ist, vorbehaltlich der Zustimmung der Mandatsträger der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl, möglich.

 

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.01.2019 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt