23.01.2019 - 5.1 Interfraktioneller Vorschlag der CDU- und SPD-F...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dahme geht nochmals auf die Intension ein, solch eine Beschilderung als klaren Hinweis realisieren zu wollen. Über die Gestaltung eines solchen Schildes könne man sich sicher noch auseinandersetzen.

 

An der nachfolgenden kontroversen Diskussion nehmen die Damen Frau Wilke, Frau Opitz, Frau Peddinghaus sowie die Herren Dahme, Schulz, Jobst, Hoffmann, Neuhaus und von der Verwaltung Herr Lichtenberg und Herr Huyeng teil.

 

Frau Wilke informiert dazu, dass Hagen Aktiv dieses Schild bereits seit drei Jahren für den Tücking fordert, bisher ohne Erfolg. Daher wird Hagen Aktiv den Antrag in der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl unterstützen. So sei man aber erstaunt über die unterschiedlichen Sichtweisen innerhalb der SPD. Während die SPD in der Bezirksvertretung Haspe das Schild noch als ungesetzlich ablehne, tauche dieselbe Partei in der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl als Antragsteller auf. Sie bittet um Erklärung bezüglich der unterschiedlichen Sichtweisen innerhalb einer Partei.

 

Frau Opitz informiert dazu, dass die SPD den Antrag mit eingebracht habe, weil sie es für den Bezirk, wie im Antrag formuliert, für sinnvoll erachte. Darüber hinaus sei sie der Auffassung, um Abschleppkosten oder Ähnliches zu verhindern, zunächst ein solches Schild aufzustellen, bis eine möglicherweise bessere Lösung gefunden werde.

 

Herr Dahme fügt noch hinzu, dass man in der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl durch alle Parteien hindurch nicht immer die städtische Parteimeinung vertrete somit auch eigene Auffassungen verteidige.

 

Herr Jobst informiert, dass laut Aussage des Hasper Bezirksbürgermeisters nicht die Stadt dafür zuständig sei und sich dafür einsetzen wolle, dass in Zukunft Land und Bund die Situation verbessern mögen.

Solange dies aber noch nicht passiert sei, so Herr Jobst, sei die Stadt gefordert.

Erst diese Woche konnte man den Artikel über den festgefahrenen Flixbus lesen. Ziel der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl sei es, diese Straßen freizuhalten, insbesondere für die angrenzenden Ortschaften Rumscheid, Bölling, Wiggenhagen und so weiter, die nicht nur rettungstechnisch auf diese Straßen angewiesen sind.

 

Herr Hoffmann spricht sich ebenfalls für eine Beschilderung aus, um dem Antrag entsprechend Abhilfe zu schaffen, wendet aber ein, dass es nicht nur um Trucks gehe, sondern auch um Busse. So halte er eine Beschilderung für angebrachter, die alle entsprechend große Fahrzeuge mit einschließe und bringt eine Tonnenbeschränkung als Beispiel.

 

Herr Neuhaus macht auch auf die Problematik aufmerksam, wenn die Brücken Brunsbecke und Kattenohl gebaut werden, die Gefahr damit größer werde, dass mehr Verkehr in Lüdenscheid Nord abfahre und möglicherweise diese Straßen, auch aufgrund der Navigationsgeräte, nutzen wollen.

Darüber hinaus könne man bei der Straße Sterbecker Tal nicht ahnen, dass diese plötzlich so eng werde.

 

Herr Huyeng erklärt ausführlich anhand der Situation in Haspe, warum genau dieses Schild nicht machbar sei. So gebe es bereits ein ähnliches Schild mit einer völlig anderen Bedeutung. Allein mit diesem Schild haben sich die Bezirksregierung, das Landesministerium für Verkehr, der damals zuständige Landesverkehrsminister, die Bundesanstalt für Straßenverkehrswesen und das Bundesministerium für Verkehr beschäftigt, mit dem immer wiederkehrenden Ergebnis, dass dieses Schild nicht geeignet sei. Somit sind die Verkehrsbehörden aufgefordert, soweit dieses Schild aufgestellt wurde, dieses zu beseitigen.

Herr Huyeng bietet einen Ortstermin an, bei dem die einzelnen Standorte in Augenschein genommen werden sollen. Wenn man zu dem Ergebnis gelange, dass durch eine weitere Beschilderung eine Verbesserung möglich ist, könne dies nur mit einer gesetzlich vorgeschriebener Beschilderung passieren.

 

Herr Lichtenberg hält es für relativ bemerkenswert, auch über die  Presseberichterstattung zu erfahren, wie selbstverständlich gefordert werde, ein offensichtlich rechtswidriges Schild aufzustellen. So sei sein Anspruch an eine Behörde ein anderer. Man könne sicher anhand weniger Gemeinden Beispiele finden, die diese Art von Beschilderung vorgenommen haben. Es gebe aber weitaus mehr Gemeinden, die dies aus gutem Grund nicht gemacht haben.

So werde man als Verkehrsbehörde von der Bezirksregierung auch aufgefordert Schilder entfernen zu müssen.

Zwar seien die Fälle aufgetreten, die auch enorme Bergungskosten verursacht haben, aber so rede man insgesamt von sechs Fällen in drei Jahren. So müsse nach der Straßenverkehrsordnung erst etwas passieren, sich Unfallhäufungsstellen entwickeln oder ähnliches, damit die Verkehrsbehörde tätig werden kann, entweder durch Beschilderung oder Überwachung.

Die Verantwortung liege immer beim Fahrzeugführer.

 

Wenn man sich vorstelle, dass dieser voll besetzte Bus abgestürzt wäre, so halte Frau Peddinghaus es für unbedingt notwendig, sich darüber Gedanken zu machen, wie so etwas verhindert werden könne.

Herr Neuhaus schlägt vor, dass sich die Bezirksvertretung fraktionsübergreifend zusammen mit den ohnehin regelmäßigen Bereisungen von Ordnungsbehörde und Polizei die Örtlichkeiten mal gemeinsam anzusehen.

 

Dabei, so Herr Schulz, sollte man sich auch die Örtlichkeit in der Buntebachstraße ansehen, in der sich auch schon Großfahrzeuge festgefahren haben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Jobst teilt Herr Lichtenberg mit, dass die Beschilderung auf dem Gebiet des Märkischen Kreises aufgrund einer Baumaßnahme nur temporär aufgestellt wurde, was aber ebenfalls nicht rechtmäßig sei.

 

Mit solchen Umständen, so Herr Dahme, dass Gemeinden rechtswidrige Beschilderungen aufstellen, könne man nicht rechnen. So sei man selbstverständlich von einer rechtmäßigen Aufstellung ausgegangen.

 

Frau Opitz vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung auch Alternativen aufzeigen könne, wenn Vorschläge, aus welchen Gründen auch immer, nicht durchsetzbar sind.

 

Dies, so Herr Huyeng, habe die Verwaltung ausgiebig getan.

 

Ohne weitere Diskussion wird der Tagesordnungspunkt verlassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

  X

Ohne Beschlussfassung

 

 

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Anlagen zur Vorlage