Beschlussvorlage - 1050/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Begegnungsstätten in Hagen - Jahresbericht 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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13.11.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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21.11.2018
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05.02.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen fördert durch die Gewährung von Zuschüssen die Arbeit der Begegnungsstätten für Senioren. Die Träger der Begegnungsstätten haben jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vorzulegen. Der Bericht erscheint in diesem Jahr in einer neuen Form und als eigenständiger Bericht. In Gesprächen mit den Vertretern der Begegnungsstätten werden zurzeit die Richtlinien für die Arbeit der Begegnungsstätten überarbeitet.
Begründung
Die Stadt Hagen fördert seit Jahren die Arbeit der Begegnungsstätten in Hagen, indem sie hierfür Zuschüsse gewährt. Nach den Richtlinien der Stadt Hagen zur Förderung der Begegnungsstätten haben die Träger der Begegnungsstätten jährlich einen Bericht über ihre Arbeit zu erstellen.
Die für das Jahr 2017 vorgelegten Berichte der Begegnungsstätten wurden zusammengestellt und geben einen Einblick in die offene Altenarbeit in Hagen. Dabei wird erstmals ein eigener Bericht für die Seniorenarbeit in Hagen vorgelegt.
Nach den Schätzungen des statistischen Landesamtes (IT NRW) wird Hagen im Jahr 2030 nur noch 175.500 Einwohner haben, mehr als ein Drittel, nämlich rund 35 % der Hagener Bevölkerung, ist dann 60 Jahre und älter. Die Zahl der Hochaltrigen innerhalb dieser Gruppe wird bis zum Jahr 2030 nach Schwankungen etwa den gleichen Stand wie zurzeit erreichen.
Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr | Hagener 60 Jahre und älter | Hagener 80 Jahre und älter |
2010 | 53.500 | 11.500 |
2017 | 55.100 | 13.300 |
2025 | 57.900 | 14.200* |
2030 | 61.000* | 13.200* |
Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden tragen eine große Verantwortung: Im Rahmen der Daseinsvorsorge müssen sie dafür sorgen, dass es den Senioren gut geht. Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ist vorgeschrieben, dass den alten Menschen von Seiten der Kommunen Altenhilfe gewährt werden soll. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten oder zu mildern. Alte Menschen sollen so die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Zur Altenhilfe gehören u.a. Beratung und Unterstützung im Vorfeld und im Umfeld von Pflege und Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, aber auch Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen.
Aus dieser Verpflichtung heraus zahlt die Stadt Hagen Zuschüsse für die Begegnungsstätten der Wohlfahrtsverbände und der Kirchengemeinden in Hagen. Auch in Zukunft wird die Arbeit der Begegnungsstätten wichtig bleiben. In Gesprächen mit Vertretern der Träger und Leitern der Begegnungsstätten wird derzeit überlegt, wie eine bedarfsgerechte Begegnungsstätte für die Alten von morgen aussehen kann. Dabei werden die Qualitätsstandards und die Richtlinien überarbeitet, um sie den heutigen Gegebenheiten im Sinne einer modernen Seniorenarbeit anzupassen. Die Ergebnisse werden dem Sozialausschuss vorgelegt werden; über eine Änderung der Richtlinien wird der Sozialausschuss zu entscheiden haben.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
nach Schätzungen des Statistischen Landesamtes (IT NRW)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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