Beschlussvorlage - 1174-1/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der IX. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen – Verwaltungsgebührensatzung – vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1174-1/2018) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.01.2019

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Gemäß Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP für die Sitzung des HFA am 29.11.2018 ist die Verwaltung beauftragt worden, bis zur Ratssitzung das Gebührenmodell für die Baumpflegesatzung so zu überarbeiten, dass der erhebliche Aufwandsunterschied zwischen einer Ausnahmegenehmigung mit und ohne Ortsbesichtigung auch in der Gebührenordnung angemessen dargestellt wird.

 

Die Überarbeitung erfolgt mit dieser Vorlage.

 

 

 

Begründung

 

Der Arbeitsaufwand für die Anträge auf Ausnahmegenehmigung und Befreiung nach Baumpflegesatzung ohne und mit Ortsbesichtigung wurde überarbeitet. Es erfolgt eine Orientierung an den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren. Nach diesem Runderlass des Ministeriums des Innern vom 17.04.2018 beträgt der anzuwendende Stundensatz für Mitarbeiter des mittleren Dienstes  61,00 Euro.

 

Bei einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand für Anträge ohne Ortsbesichtigung von 65 Minuten und einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand für Anträge mit Ortsbesichtigung von 2 Stunden und 55 Minuten einschließlich Anfahrts- und Abfahrtszeiten von jeweils 30 Minuten sowie 30 Minuten für die Dauer des Ortstermins ergibt sich der in Anlage 1 dargestellte Satz für einen Antrag für einen Baum. Bei mehreren Bäumen erhöht sich die Gebühr sukzessive. 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5520

Bezeichnung:

Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft

Auftrag:

1552040

Bezeichnung:

Naturschutz

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2019

 

Ertrag (-)

431100

Verwaltungsgebühren

29.717,04

Aufwand (+)

501100 - 503900

Personalkosten

29.800,00

Eigenanteil

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Die Finanzierung ist im Haushalt 2019 aufgrund des kurzfristigen politischen Beschlusses noch nicht eingeplant. Die Finanzierung ist durch die Erhebung der kostendeckenden Verwaltungsgebühr gesichert.

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der IX. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen Verwaltungsgebührensatzung vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1174-1/2018) ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Gebührenordnung zur Baumpflegesatzung darauf hinzuweisen, dass genehmigungsfreie Beratungsvorgänge keine Gebühren verursachen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2019

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

1

15

 

CDU

16

2

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

 

1

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

 

 

1

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

36

Dagegen:

19

Enthaltungen:

1