Anfrage - 1237/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Seit wann weiß die Verwaltung von dem Rotmilanhorst?

 

2. Hat die Verwaltung das Artenschutzgutachten dahingehend vorab überprüft?

 

3. Sollen in den vorgegebenen Flächen jeweils nur 1 Windrad oder Windräderparks errichtet werden, welche die Optik der Naherholungslandschaft noch tiefgehender zum Nachteil zweier großer Stadtteile zerstörerisch verändern würden?

 

4. Wieviele Windräder sind in Bölling geplant?

 

5. Sind Überprüfungen respektive Berechnungen durchgeführt worden, die beweisen, dass eine Kumulation der Lärmemissionen bei mehreren Windrädern ausgeschlossen sind?

(Hintergrund der Frage: Wir haben von Anwohnern auf der Höhe gehört, dass durch die Windräder regelmäßig die vorgegebenen Emissionswerte überschritten werden)

 

6. Welchen Schutz kann die Verwaltung den Bürgern garantieren und kann zukünftig einer ähnlichen "Panne" vorgebeugt werden?

 

Am Rande der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl äußerten sich Investoren (Namen können benannt werden), sowohl Verwaltung als auch die Politik klare Zusagen gemacht hätten. Die Genese der Entstehung dieser Windräderflächen, zunächst beginnend im gesamten Stadtgebiet, danach die Konzentration auf die Waldgebiete um Hohenlimburg und Eilpe/Dahl und ein kontinuierliches Festhalten an der bestehenden Planung lässt vermuten, dass dies nicht nur Unmutsäußerungen waren.

 

7. Kann die Verwaltung (einschließlich die politischen Beamten der Stadt Hagen) öffentlich in der Ratssitzung ausschließen, dass derartige Absprachen oder ähnliche Zusagen erfolgt sind?

 

8. Überprüft die Verwaltung, ob ggf. Befangenheit bei der Abstimmung vorliegt?

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen