Beschlussvorlage - 1165/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH als Gesellschaft weitergeführt wird.
  2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass zur Wahrnehmung der operativen Aufgaben ein privater Partner durch eine europaweite Ausschreibung gesucht wird.
  3. Zur Durchführung der europaweiten Ausschreibung gem. Punkt 2. sowie zur rechtlichen Beratung wird ein Anwaltsbüro beauftragt. Eine entsprechende Ausschreibung ist durch die Verwaltung durchzuführen.
  4. Für die Beauftragung des Anwaltsbüros werden die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 78.000 € durch den Stadtkämmerer in 2019 überplanmäßig bereitgestellt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Durch einen Vertrag im Jahr 1971 wurden Betrieb, Unterhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Neuanlage der Straßenbeleuchtung durch die Stadtwerke Hagen GmbH bzw. der Rechtsnachfolgering Mark-E AG durchgeführt. Dieser Vertrag wurde gekündigt, um überprüfen zu können, ob es fortschrittliche oder neuartige Betriebsmodelle gibt. Es wurden gemeinsam mit einen Berater verschiedene Modelle untersucht. Letztendlich wurde das heute bestehende Modell gewählt, d. h. Gründung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (SBH) mit einem Partner, der gleichzeitig Auftragnehmer für die durchzuführenden Arbeiten ist.

 

Da der Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der SBH und der Stadt Hagen zum 31.12.2019 beendet sein wird (max. Vertragsdauer von 15 Jahren ist erreicht), ist ab 01.01.2020 eine Neuvergabe des Vertrages erforderlich.

 

Wegen der Komplexität des Themas soll für die europaweite Ausschreibung zur Wahrnehmung der operativen Aufgaben ein Anwaltsbüro beauftrag werden.

 

 

Begründung

 

Der zwischen der Stadt Hagen und der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (SBH) geschlossene Straßenbeleuchtungsvertrag endet endgültig am 31.12.2019. Dies gilt ebenfalls für den zwischen der SBH und der Rhein-Ruhr Stadtlicht GmbH  -  heute Alliander Stadtlicht Rhein-Ruhr GmbH  -  geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag. Ab 01.01.2020 ist somit eine Neuvergabe erforderlich.

 

Die Verwaltung hat zwei Varianten geprüft, zum einen eine Übertragung der Aufgabe auf den WBH und zum anderen die Beibehaltung des heutigen Modells. Diese Überprüfung führte zu folgenden Ergebnissen.

 

 

Übertragung der Aufgabe auf den WBH

 

Mit der WBH wurde im Laufe der Diskussion als sinnvolle Variante überlegt, dass die Straßenbeleuchtung (wie die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen) auf den WBH im Auftrag der Stadt übertragen wird. Der WBH müsste dann ebenso eine europaweite Ausschreibung organisieren.

 

Es wurde jedoch dabei deutlich, dass die finanziellen Vorteile im Wesentlichen auf die technischen Anforderungen zurück zu führen sind. Da dies auch bei Beibehaltung der heutigen Organisation ebenso der Fall ist, ergibt sich hieraus kein finanzieller Vorteil. Die Aufwendungen für Aufsichtsrat und Betrieb des heutige Modells sind bei einem Gesamtaufwand von rd. 2,2 Mio. € zu vernachlässigen, weil sie gering sind und z. B. Rechnungslegung immer anfällt.

 

Abschließend ist festzustellen, dass bei Übertragung der Aufgaben an den WBH auf Grund der langen Vertragslaufzeit und der heutigen Umsatzsteuerpflicht eine erneute Überprüfung des Finanzamtes als verbindliche Auskunft notwendig ist. Hierbei droht das Risiko des § 2 b UStG für die Zukunft auf der einen Seite und auf der anderen Seite kann eine frühzeitige Infizierung durch diese umsatzsteuerpflichte Tätigkeit des WBH nicht ausgeschlossen werden.

 

 

Beibehaltung des heutigen Modells

 

Bei Beibehaltung des heutigen Modells werden die Leistungen des Straßenbeleuchtungsvertrages/Geschäftsbesorgungsvertrages europaweit ausgeschrieben. Zusätzlich übernimmt der Gewinner der Ausschreibung den Anteil von 49 % an der SBH, der aktuell von Alliander gehalten wird. Der Wert dieses Anteils wird z. Zt. ermittelt. Nach erfolgter Wertermittlung wird der Anteil an die Stadt Hagen übergeben, die diesen annehmen muss. Um diese Übergabe problemlos durchführen zu können, wird der Gesellschaftsvertrag der SBH ergänzt (neuer § 21 a) bzw. geändert (§ 21 IV). Der Inhalt dieser beiden Vorschriften wird in einer separaten Vorlage vorgestellt.

 

Diese Variante hat unter folgenden Aspekten Vorteile:

    Die Ausschreibung mit Geschäftsanteilen bietet die Möglichkeit, eine Vergabe in einem Verhandlungsverfahren zu ermöglichen.

    Die Beteiligung an einem solchen Verfahren steht auch anderen regionalen Akteuren im Markt für eine Teilnahme offen.

    Die technischen Rahmenbedingungen gelten für alle Bieter gleichermaßen und würden im Wettbewerb bepreist werden.

 

 

Nach Abwägung der beiden Varianten ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass das bisherige Modell auch über den 31.12.2019 hinaus fortgeführt werden soll.

 

Auf Grund der Komplexität der Materie und des bei der Verwaltung nicht vorhandenen Spezialwissens soll ein externes Anwaltsbüro eingeschaltet werden. Hierfür fallen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von 78.000 € an, die im Jahr 2019 überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Die europaweite Ausschreibung für die Anteile an der SBH sowie dem Straßenbeleuchtungsvertrag/Geschäftsbesorgungsvertrag (inhaltlich sind diese beiden Verträge weitgehend identisch) soll folgende Eckpunkte enthalten:

 

      Festpreis für den 49 %igen Anteil Alliander.

      Vorlage eines Unternehmenskonzeptes für die Jahre 2020 bis 2034.

      Anforderung an die Erfahrung des Bieters: Werden noch definiert.

      Garantieerklärung des Anbieters, dass Verluste der Gesellschaft getragen werden, sofern nicht Gewinnvorträge vorhanden sind.

      Verpflichtung, mit der SBH einen Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen.

Der Beleuchtungsvertrag mit nachfolgendem wesentlichen Inhalt:

      Kalkulation des Betrages für Betrieb, Instandhaltung sowie Erneuerung.

      Für Neubaumaßnahmen werden Einheitspreise für die Beleuchtungsanlagen (Masten, Leuchten, Kabel) bepreist.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen im Jahr 2018 keine finanziellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen