Beschlussvorlage - 0963-1/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, 2. Abschnitt Antrag der Rudolf-Steiner-Schule auf Zahlung eines Zuschusses zur Finanzierung der Fassadensanierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- FB48 - Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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06.12.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stimmt einer Bezuschussung aus Mitteln des Kommunalinvestitionsföderungsgesetzes, 2. Abschnitt, an die Rudolf-Steiner-Schule für die Sanierung der Fassade in Höhe von bis zu 63.637,00 € zu, wovon 57.272,72 € aus Mitteln des Kommunalinvestitionsföderungsgesetzes, 2. Abschnitt, und 6.363,64 € aus der Bildungspauschale finanziert werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
In Ergänzung zur Vorlage 0963/2018 wird nachfolgend die Vorschrift des § 6 Abs. 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) anhand des Antrages der Rudolf-Steiner-Schule erläutert.
Die Rudolf-Steiner-Schule hatte bei ihrem Antrag Angebote eingereicht, die sich auf knapp über 63.000,00 € beliefen. Auf Grund der längeren Vorlaufzeit und somit einer eventuellen Bewilligung erst in 2019 wurde von Seiten der Verwaltung eine Anpassung auf 70.000,00 € vorgenommen, um so mögliche Preissteigerungen auszugleichen. Diese Gesamtsumme der Investition ist die Grundlage für die Ermittlung des zuschussfähigen Betrages aus dem KInvFG und des Eigenanteils der Stadt Hagen sowie der Rudolf-Steiner-Schule.
Im ersten Schritt wird zunächst der Eigenanteil der Schule sowie der Stadt Hagen ermittelt, wobei die beiden Beträge identisch sind. Die Gesamtsumme der Investition wird hierfür durch 11 dividiert, also 70.000,00 € : 11 = 6.363,64 €.
Im zweiten Schritt wird der Betrag ermittelt, den die Rudolf-Steiner-Schule maximal als Förderbetrag erhalten kann. Dabei entspricht der Betrag in Höhe von 6.363,64 € dem 10 %igen Anteil der möglichen Gesamtförderung. Die mögliche Gesamtförderung belauft sich somit auf 63.636,40 €.
Im dritten Schritt wird der Betrag nach dem KInvFG ermittelt, der gefördert werden kann. Dieser beträgt 90 % der im zweiten Schritt ermittelten möglichen Gesamtförderung in Höhe von 63.636,40 €, also 57.272,76 €.
Die Gesamtinvestition in Höhe von 70.000,00 € wird somit wie folgt finanziert:
Zuschuss aus Mittel KInvFG:57.272,76 € (= 81,82 % von 70.000,00 €)
Eigenanteil Stadt Hagen: 6.363,64 € (= 9,09 % von 70.000,00 €)
Eigenanteil Rudolf-Steiner-Schule: 6.363,64 € (= 9,09 % von 70.000,00 €)
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,9 kB
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04.12.2018 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt einer Bezuschussung aus Mitteln des Kommunalinvestitionsföderungsgesetzes, 2. Abschnitt, an die Rudolf-Steiner-Schule für die Sanierung der Fassade in Höhe von bis zu 63.637,00 € zu, wovon 57.272,72 € aus Mitteln des Kommunalinvestitionsföderungsgesetzes, 2. Abschnitt, und 6.363,64 € aus der Bildungspauschale finanziert werden.
Die Abstimmung erfolgt auf Antrag der SPD-Fraktion unter dem Vorbehalt, dass die Kämmerei prüft, ob der städtische Eigenanteil in Höhe von 6.363,64 € statt aus der Bildungspauschale aus allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden kann. Ist letzteres der Fall, so soll die Finanzierung aus dem allgemeinen städtischen Haushalt finanziert werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | - |
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AfD | - | - | - |
FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Herr Hentschel hatte den Sitzungsraum verlassen und nahm an der Abstimmung nicht teil.