Beschlussvorlage - 1164/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis und beschließt die Maßnahmenverlagerung gemäß Punkt 2 sowie die erweiterte und geänderte Maßnahmenliste, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.02.2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen haben sich Veränderungen in Umfang, Art und Kosten ergeben, die in der aktuellen Liste (s. Anlage 1) dargestellt werden. Über die Entwicklung hat die Verwaltung laufend berichtet, zuletzt mit der Vorlage Nr. 0783/2018 im September 2018. Die folgenden Entwicklungen haben sich seitdem ergeben:

 

1. Veränderungen

Im Zuge der Umsetzung des Programms mussten verschiedene Maßnahmen kosten- und zeitmäßig angepasst werden. Die Veränderungen (alle zeitlichen Verschiebungen sowie Kostenabweichungen von mehr als 10.000 €) sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

2. Maßnahmenverlagerung

Im Hinblick auf den Mindestinvestitionsbetrag von 40.000 € je Maßnahme und wegen der Kostenerhöhungen bei den Gute-Schule-Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, die folgenden Maßnahmen, die für einen späteren Zeitpunkt (2019/2020) vorgesehen sind, bereits jetzt aus dem Förderpaket „Gute Schule 2020“ in das neue „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Kapitel II“ zu verlagern:

 

Lfd. Nr.  Objekt   MaßnahmeBetrag in €

Nr. 93     Sekundarschule Altenhagen   Sanierung der Außenmauer   560.000 €

Nr. 43     HS Hohenlimburg-Remberg     Schulhofsanierung (Asphalt)        100.000  €

 

3. Zusätzliche Maßnahmen

Um das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ auszuschöpfen, sind die Maßnahmen Nr. 248 bis Nr. 255 gemäß der beigefügten Maßnahmenliste neu aufgenommen worden. Damit ist das Gesamtvolumen von 27.715.000 € fast zu 100 Prozent ausgeschöpft. Angesichts der guten Konjunkturlage im Baubereich ist jedoch absehbar, dass es bei der Umsetzung der Maßnahmen im Ergebnis zu Kostensteigerungen kommen wird. In diesem Fall würde die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Vorschläge zur Verlagerung einzelner Maßnahmen in das neue Förderprogramm „KInvFG Kapitel II“ vorschlagen. Die Maßnahmenliste (Anlage 1) beinhaltet den überarbeiteten, aktuellen Hochrechnungsstand sowie den Realisierungszeitraum.

 

4. Mittelabruf bei der NRW-Bank

Die für 2017 zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig bei der NRW-Bank abgerufen. Für das Jahr 2018 sind Mittel in Höhe von 5.863.892 € abgerufen worden, somit steht für 2018 noch ein Restbetrag in Höhe von 1.065.026 € zum Abruf zur Verfügung.

 

 

 

5. Stand der baulichen Maßnahmenabwicklung

Aktuell sind für die angemeldeten Maßnahmen im Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) für Planungs- und Bauleistungen Aufträge in Höhe von knapp 6 Mio. € vergeben worden. Abgerechnet sind bereits über 60 meist kleinere Maßnahmen. Sukzessive wird sich das Auftragsvolumen nach weiteren Genehmigungen bzw. nach Vorliegen der Baugenehmigungen bei den größeren Projekten erhöhen. Insbesondere für die vier Neubaumaßnahmen stehen in 2019 größere Vergaben an.

 

Aufgrund der sehr guten Auftragslage im Baubereich wird es zunehmend schwieriger, für Vergaben der einzelnen Gewerke Angebote zu erhalten, die innerhalb des geplanten Kostenrahmens liegen. Vielfach sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen. Außerdem gibt es für bestimmte Baumaterialien bereits Lieferschwierigkeiten. Mehrfach sind bereits Ausschreibungen erfolglos verlaufen und konnten erst in einer zweiten Ausschreibungsrunde vergeben werden. Dadurch verzögern sich diese Maßnahmen in der ursprünglich geplanten Zeitschiene nach hinten.

 

6. Personalkostenanteil des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH)

Laut Aussage der NRW.Bank sind die Personalkosten des WBH aus dem Gute-Schule-Programm nicht förderfähig. Sie  werden aus dem Unterhaltungsbudget des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen gedeckt. Sofern sich neue Maßnahmen ergeben, würden die anteiligen WBH-Personalkosten dafür in den  Haushalt 2020/2021 eingeplant.

 

Maßn. Nr.

Bezeichnung

Geplante Gesamtkosten

Anteil

Gute Schule

Personalkosten-anteil WBH

16

GS Erwin Hegemann, Sanierung Sitzelemente

10.500,00 €

6.684,27 €

1.050,00 €

17

GS Funcke-park, Grünes Klassenzimmer

16.500,00 €

16.610,51 €

1.650,00 €

26

GS Meinolf / FÖS Erich-Kästner, Zaun

45.500,00 €

40.950,00 €

4.550,00 €

118

GES Haspe, Sanierung Schulhof

55.000,00 €

46.400,00 €

8.600,00 €

169.2

FÖS Gustav-Heinemann, Stützmauer

26.500,00 €

23.850,00 €

2.650,00 €

169.3

GS Janusz-Korczak, Stützmauer

10.000,00 €

9.000,00 €

1.000,00 €

Summe:

 

164.000,00 €

143.494,78 €

19.500,00 €

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Die Verschiebungen der Maßnahmen finden innerhalb des Förderrahmens von „Gute Schule 2020“ statt und führen zu keiner Verschlechterung der Ergebnis-/Finanzrechnung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten durch den Fachbereich Bildung beim Fachbereich Finanzen angemeldet.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2018 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - vertagt

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29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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07.02.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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12.02.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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21.02.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

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13.03.2019 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen