Berichtsvorlage - 1092/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadt Hagen ist aufgefordert zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm Stellung zu nehmen. Der Regionalplan stellt die mittlere Ebene der staatlichen Raumordnung dar und wirkt sich direkt auf die kommunalen Entwicklungsspielräume aus. Kommunale Planungen müssen aus dem Regionalplan entwickelt werden und dürfen diesem nicht widersprechen. Besonders wichtig ist es daher, den Entwurf zu prüfen und Korrektur- bzw. Ergänzungswünsche im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens einzubringen.

Die vorliegende politische Informationsvorlage verfolgt das Ziel, die Politik bereits frühzeitig über wesentliche Konfliktpunkte zu informieren und das straffe Vorgehen sowie die Dringlichkeit der Auseinandersetzung mit der Thematik zu erläutern und anzuregen, damit die abschließende Beschlussfassung in der Sitzungsrunde Februar 2019 fristgerecht erfolgen kann. Des Weiteren beinhaltet sie den straffen Zeitplan für die Erarbeitung der Stellungnahme und der politischen Beschlussfassung.

 

Begründung

 

Der Regionalplan Ruhr und das Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr

Die RVR-Verbandsversammlung beschloss 2011, die Erarbeitung des neuen flächendeckenden Regionalplanes Ruhr. Mit der Aufstellung des Regionalplans Ruhr werden die für das Verbandsgebiet geltenden Regionalpläne für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster und der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr abgelöst. Dem formellen Regionalplan Ruhr wird das Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr als informelles Produkt zur Seite gestellt. Es greift die im Verfahren entwickelten informellen Themen und Konzeptvorschläge auf, die auf der Ebene der Region von Bedeutung sind.

Der Regionalplan stellt die mittlere Ebene der staatlichen Raumordnung dar und wirkt sich direkt auf die kommunalen Entwicklungsspielräume aus. Kommunale Planungen müssen aus dem Regionalplan entwickelt werden und dürfen diesem nicht widersprechen. Besonders wichtig ist es daher, den Entwurf zu prüfen und Korrektur- bzw. Ergänzungswünsche im Rahmen des Beteiligungsverfahrens einzubringen.

6-monatiges Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr und zum Handlungsprogramm

Seit dem 27.08.2018 bis einschließlich dem 27.02.2019 besteht für Bürgerinnen und Bürger sowie öffentlichen Stellen die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Anregungen vorzubringen. Frist für die Abgabe der Stellungnahme beim RVR ist der 01.03.2019.

Der Zeitraum von 6 Monaten scheint groß, für die Auswertung der umfangreichen Unterlagen und die Erstellung und Abstimmung einer gemeinsamen Stellungnahme in Verwaltung und Politik ist er jedoch enorm ambitioniert und muss zielgerichtet und effizient genutzt werden. Insbesondere mit den im Folgenden genannten konfliktträchtigen Themen muss eine Auseinandersetzung in 2018 erfolgen, damit die Entscheidung im Februar 2019 gelingt.

Konfliktträchtige Themen & Veränderungen im Regionalplan

Konflikte und politischer Beratungsbedarf sind in folgenden Themenbereichen zu erwarten:

  • Siedlungsbereiche (Wohn- und Gewerbeflächen)
  • Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzungen „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“
  • Abgrabungsbereiche
  • Bereiche für Windenergie

Der quantitative Bedarf der Stadt Hagen in Bezug auf Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) wird im Regionalplanentwurf aktuell nicht gedeckt. Einige Flächenvorschläge, die im Rahmen der Kommunalgespräche Mitte 2018 dem RVR kommuniziert wurden, werden mittlerweile im Entwurf dargestellt. Dazu gehören beispielsweise die Sauerlandstraße, die Kuhweide und das Böhfeld. Dennoch verbleibt ein Bruttobaulandbedarf von 51,4 ha. Im Rahmen der laufenden Beteiligungsphase sollen daher zusätzliche Flächenpotenziale ins Verfahren eingebracht werden, die sich aus dem Wirtschaftsflächenkonzept ergeben haben bzw. bei denen Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer signalisiert wurde.

Dabei handelt es sich um folgende Flächen, die derzeit verwaltungsseitig auf ihre Eignung hin überprüft werden:

  • Haßley
  • Erweiterung Röhrenspring
  • weitere Flächen an der Sauerlandstraße
  • Grundschötteler Straße

Die Darstellung neuer Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche, wie sie für das Böhfeld, die Sauerlandstraße und im Bereich Kuhweide im Regionalplanentwurf bereits vorgesehen ist, sowie potenzieller neuer Flächen, führt zu einer Inanspruchnahme von Freiraum und somit zu Konflikten, insbesondere mit dem Landschaftsschutz, dem Klima- und dem Bodenschutz. Hier ist eine Abwägung zwischen dem in Hagen vorhandenen Bedarf an Gewerbeflächen und mit den Umweltbelangen erforderlich.

Flächen für Wohnen, die als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dargestellt werden, sind in ausreichendem Umfang bzw. sogar den Bedarf übersteigend dargestellt. Die Anregungen aus dem Kommunalgespräch sind in den Regionalplanentwurf aufgenommen worden. Es handelt sich um die Flächen Kuhlerkamp, Waldstraße Süd, Loheplatz, Großer Kamp, Eilperfeld, sowie Im Dünningsbruch und Emst IV, wobei letztere eine größere Fläche umfasst, als vom FNP vorgegeben. Der RVR hat die Fläche bis zu den Verkehrstrassen des Hagener Südkreuzes erweitert.

Im Bereich des Hengsteysees ist ein Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ dargestellt. Aufgrund der Planungen für den Seepark ist die Darstellung eines weiteren Siedlungsbereiches im nordöstlichen Teil des Seeparks erforderlich.

Die Sicherung der Gesteinsvorkommen tritt in Konflikt mit Natur und Wohnen - insbesondere die Erweiterung der Abgrabungsflächen - greift in den Freiraum ein. Im Falle des Steinbruchs Ambrock wurden bei der Erweiterung der Fläche artenschutzrechtliche Belange (Uhuvorkommen) nicht berücksichtigt. Zudem führt das Heranrücken des Steinbruchs Donnerkuhle bis auf 100 m an die Ortslage Haßley zu Konflikten mit der dortigen Wohnbevölkerung. Ebenso kann dies für die süd-östliche Erweiterung des Steinbruchs Oege gelten.

Im Themenbereich Windenergie sind Konflikte aufgrund unterschiedlicher Abstandsregelungen im Regionalplan erkennbar. Des Weiteren wurden Untersuchungsergebnisse der vorliegenden Artenschutzprüfung II nicht berücksichtigt. Dies führt dazu, dass der Regionalplan Bereiche für Windenergie darstellt, die aufgrund der Artenschutzprüfung herausfallen müssen. Grundsätzlich werden die in der kommunalen Planung zu übernehmenden Windvorrangzonen insbesondere in Hohenlimburg mehrheitlich abgelehnt.

Detaillierte Informationen sind den umfangreichen Unterlagen zu entnehmen. Der Entwurf des Regionalplans Ruhr, seine Begründung, der Umweltbericht sowie die weiteren Unterlagen liegen im FB61 (Raum D 208) öffentlich aus und sind unter dem Linkhttps://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/regionalplanung/regionalplan-ruhr.html hinterlegt.

Unter folgendem Link kann das informelle Handlungsprogramm eingesehen werden: https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/informelle-planung/handlungsprogramm.html

Zeitplanung Beteiligungsverfahren

 

Es ist vorgesehen, die Politik in zwei Schritten zu beteiligen. Bis Ende 2018 wird die vorliegende Informationsvorlage durch die Gremien beraten. Bis zur Ratsvorlage am 21.02.2019 muss dann die Beschlussfassung erfolgen, um die Frist des RVR einzuhalten.

  1. Informationsvorlage 2018: Vorgehen, Konflikte, Zeitplanung, Dringlichkeit
  2. Beschlussvorlage 2019: Gemeinsame Stellungnahme mit den zusätzlich einzubringenden Flächen

Am 11.12.2018 wird eine Sondersitzung STEA/UWA voraussichtlich mit dem RVR stattfinden, bei dem die Inhalte des Regionalplans vorgestellt werden.

Ablauf der Beteiligung

Hausintern werden Stellungnahmen zum Regionalplanentwurf eingeholt und eine abgestimmte gemeinsame Stellungnahme der Stadt Hagen erarbeitet.

KW 47 bis KW 50: 19.11.2018 bis 16.12.2018

Beratung der Informationsvorlage im Naturschutzbeirat (20.11.), UWA (22.11.), STEA (04.12.), BV E/D (04.12.), BV Nord (05.12.), BV Hohenlimburg (05.12.), BV Haspe (06.12.), BV Mitte (12.12.), Rat der Stadt am 13.12.2018.

Am 11.12.2018 findet eine Sondersitzung STEA/UWA, voraussichtlich mit dem RVR, im Hagener Ratssaal statt, bei der Politik und Bürger über die Inhalte des Regionalplans informiert werden.

KW 48 bis KW 49: 26.11.2018 – 09.12.2018

Nach hausinterner Beteiligung und Abwägung der gemeinsamen Stellungnahme sowie der Eignungsprüfung zusätzlicher Flächen, erfolgt die Freigabe der Vorlage zur Beratung in den politischen Gremien. Die Vorlage wird unmittelbar nach der letzten Ratssitzung am 13.12.2018 zur Vorbereitung der Beratung im Januar 2019 versandt.

KW 4 bis KW 8: 21.01.2019 – 24.02.2019

Die Beschlussfassung der gemeinsamen Stellungnahme inkl. der Flächenvorschläge wird in den Gremien BV E/D (23.01.), BV Hohenlimburg (23.01.), BV Mitte (31.01.), BV Haspe (31.01.), Naturschutzbeirat (05.02.), UWA (06.02.), STEA (12.02.), BV Nord (20.02.) und vom Rat der Stadt final am 21.02.2019 erfolgen. Änderungen an der Stellungnahme sind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, ohne die Frist zu überschreiten. Eine Verlängerung der Frist ist leider nicht möglich.

KW 9: 01.03.2019:

Die Stellungnahme ist unverzüglich an den RVR zu übermitteln, damit diese dort fristgerecht am 01.03.2019 vorliegt.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.11.2018 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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22.11.2018 - Umweltausschuss - vertagt

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04.12.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.12.2018 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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05.12.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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05.12.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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06.12.2018 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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11.12.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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12.12.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen