Beschlussvorlage - 1013/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XX. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1013/2018) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2019

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz steigt von 3,78 € je Liter in 2018 auf nunmehr 4,06 € je Liter in 2019. Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung (Behälter)

 

Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2019 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.

 

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

Für 2019 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 24.041.994 € (2018: 22.648.931 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2019 (Behälter)).

 

 

2.1.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst sowie mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Ebenso sind hier erstmalig die Personalkosten für die acht städtischen Waste-Watcher einkalkuliert. 

Für das Jahr 2019 sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.090.095 € (2018: 499.132 €; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2019 (Behälter)) zu berücksichtigen. 

 

 

2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.

Darum und um eine höhere Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 1.300.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

Die Gebührenkalkulation 2019 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Behältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 5.870.000 Veranlagungsliter festgesetzt (2018: 5.820.000 l).

 

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):

 

Zu Zeile 15 (Bezogene Leistungen):

Der Verbrennungspreis steigt von 182 €/t auf 185 €/t.

 

Zu Zeile 16 (Personalaufwand):

Der Personalaufwand steigt durch die Tariferhöhung in 2019 leicht an. Darüber hinaus sind acht Stellen für Waste-Watcher eingeplant.

 

Zu Zeile 22  (Interne Leistungsverrechnung Sondermüllsammelstelle, Papiersammlung, Wertstoffhof):

Durch die Errichtung des Bringhofes an der Müllverbrennungsanlage und zusätzlicher Annahmestellen für Grünabfälle erhöht sich die Leistungsverrechnung.

 

Zu Zeile 24 (Umlage gemeinsamer Bereich, hier: Umlage Verwaltung):

Die Umlage für die Verwaltung erfolgt nach LSP-Grundsätzen auf Basis der Selbstkosten II. Die veränderte Konzernstruktur hat zur Verschiebung von Kostenblöcken in den einzelnen Sparten geführt. Daraus folgt eine geänderte Verteilung der Verwaltungskosten.

 

 

 

 

 

 

5. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) sowie Beseitigung illegaler Müllablagerungen (vgl. Anlage 3 und 4)

 

Durch Beschluss vom 27.09.2018 hat der Rat der Stadt Hagen der beabsichtigten Änderung der Gebühren für die standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) ab dem 01.01.2019 zugestimmt (vgl. Vorlage Drucksachen-Nummer 0582/2018).

 

Gleichzeitig hat der Rat am 27.09.2018 beschlossen, dass illegale Müllablagerungen dem Verursacher nach fallbezogenen zu staffelnden Pauschalbeträgen in Rechnung gestellt werden (vgl. Vorlage Drucksachen-Nummer 0453/2018).

 

Die entsprechenden Kalkulationen dazu sind aus der Anlage 3 und die entsprechenden Gebührensätze aus der Anlage 4 ersichtlich. Die Gebührensatzung für die Abfallentsorgung wird in § 3 Absatz 3 entsprechend neugefasst und um die Absätze 4 und 5 ergänzt.

 

Bei größeren Kippstellen über 1000 l erfolgt die Beseitigung mit Einzelkostennachweis. Die entstehenden Kosten werden von der HEB GmbH den bekannten Verursachern als Schadensersatz direkt in Rechnung gestellt. Die Beseitigung von gefährlichen Abfällen wird ebenso mit Einzelkostennachweis durch die HEB GmbH abgerechnet.

 

 

Anlagen:

 

  1. Kalkulation der Abfallgebühren 2019 (Behälter)
  2. Ermittlung des Gebührensatzes 2019 (Behälter)
  3. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) und Beseitigung illegaler Müllablagerungen
  4. Berechnung der Gebührensätze
  5. Gebührenbedarf (Zusammenfassung)

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

                              5370

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Auftrag:

1.53.70.40

Bezeichnung:

Abfallsammlung u.- transport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2019

Ertrag (-)

432100

Beseitigung illegaler Müllablagerungen

 

11.900

Ertrag (-)

432103

Abfallbeseitigungsgebühr

 

23.832.089

Ertrag (-)

432106

Vollservice Restabfallbehälter

 

224.103

Ertrag (-)

432107

Vollservice Altpapierbehälter

 

13.905

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

1.300.000

Summe Erträge (-)

 

 

 

25.381.997

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen

 

24.291.902

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

1.090.095

Summe Aufwand (+)

 

 

 

25.381.997

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2019 gesichert.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Einzelabstimmungen über die Inhalte des Artikel I.

 

a) Hier: § 3 Abs. 1 mit den neuen Gebührensätzen einschließlich der Kosten für die Waste Watcher

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

16

 

 

CDU

19

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

4

1

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

3

 

 

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

48

Dagegen:

10

Enthaltungen:

--

 

 

 

b) Hier: § 3 Abs. 3 und § 3 Abs. 4 mit den neuen Regelungen und den neuen Gebühren für den Vollservice, bei dem die Müllwerker die Abfallbehälter vom Grundstück zum Wagen bringen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

2

14

 

CDU

19

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

1

 

 

FDP

2

1

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

34

Dagegen:

23

Enthaltungen:

--

 

 

 

c) Hier: § 3 Abs. 5 mit den Gebühren für illegalen Müllablagerungen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

16

 

 

CDU

19

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

53

Dagegen:

5

Enthaltungen:

--

 

 

 

2. Der XX. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1013/2018) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2019

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

13

 

 

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

 

 

4

Die Linke

 

3

 

AfD

1

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

42

Dagegen:

8

Enthaltungen:

4