Beschlussvorlage - 1051/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Erhebung der angepassten Entgelte für die Nutzung der Hagener Fußballplätze sowie den damit verknüpften Bonuspunkten für die Vergaberichtlinie zum 01.01.2019 zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

- keine -

 

Begründung

 

Mit Einführung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage für die Hagener Sportstätten zum 1. Januar 2018 trat die nachstehende Entgeltordnung für die städtischen Fußballplätze in Kraft.

 

Sportstätte

Faktor

Umlage in €/Std. (netto)

Sportplatz

2

5,04

Sportplatzhälfte

1

2,52

Kleinspielfeld

0,5

1,26

 

In den bisherigen Entgelten findet die Art des Platzes keine Berücksichtigung. Aus Sicht des SZS haben unter sportlichen Aspekten die Kunstrasen- und Naturrasenplätze jedoch eine deutlich höhere Wertigkeit als die Tennenplätze. Dies spiegelt sich auch in der großen Nachfrage insbesondere nach Kunstrasenplätzen wieder.

 

Beim Bau der bestehenden acht städtischen Kunstrasenplätze haben sich verschiedene Vereine mit unterschiedlichen großen Summen beteiligt:

 

  • Kirchenbergstadion (Baujahr 2009): SV Hohenlimburg 1910 und Eintracht Hohenlimburg mit je 10.000 € (sowie 1.000 € vom Elseyer TV für die Leichtathletik-Anlage)
  • Sportplatz Garenfeld (Baujahr 2010): SC Berchum-Garenfeld mit 100.000 € (darunter 50.000 € an Eigenleistungen)
  • Sportplatz Vossacker (Baujahr 2011): SG Blau-Weiß Vorhalle mit 28.800 €
  • Bezirkssportanlage Emst (Baujahr 2015): SpVg Hagen 1911 mit 37.000 € und SC Concordia Hagen mit 13.000 €
  • Bezirkssportanlage Dahl (Baujahr 2018): TSV Dahl mit 100.000 €

 

Zudem hatte sich der SSV Hagen im Jahre 2008 mit 14.470 € am städtischen Höing eingebracht. Die Gelder waren dabei allerdings nicht für den Platzbau, sondern für Extras wie Trainerbänke und Banden bestimmt.

 

Beim Austausch bzw. der Erneuerung der Kunstrasenfläche am Höing (2012) sowie in der Bezirkssportanlage Haspe (2015) hat sich kein Verein beteiligt. Der Bau der Kunstrasenflächen in der Bezirkssportanlage Helfe (2018) wurde ohne Vereinsunterstützung mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert.

 

Während einige Vereine sich finanziell in die Erstellung eines Kunstrasenplatzes eingebracht haben, gibt es eine Reihe anderer Vereine, die auch auf den Kunstrasenplätzen trainieren und spielen, sich aber nicht finanziell am Bau beteiligt haben.

 

Um hier eine gewisse Gerechtigkeit herzustellen, regt das SZS an, die Entgelte für die Nutzung der Fußballplätze neu zu staffeln und gleichzeitig den Vereinen, die sich finanziell beteiligt haben, gewisse finanzielle Vergünstigungen einzuräumen und das Engagement zudem mit Bonuspunkten mit Blick auf die Vergaberichtlinie zu unterstützen. Das SZS schlägt daher künftig folgende Entgelte vor:

 

Sportstätte

Faktor

Umlage in €/Std. (netto)

Kunstrasenplatz

3

7,56

Rasenplatz

3

7,56 €

Tennenplatz

2

5,04 €

Sportplatzhälfte Kunstrasen

1,5

3,78 €

Sportplatzhälfte Rasenplatz

1,5

3,78 €

Sportplatzhälfte Tennenplatz

1

2,52

Kleinspielfeld Kunstrasen

0,75

1,89 €

 

Für die Änderung der Umlage auf 7,56 €/Std.(netto) bei den Rasen- und Kunstrasenplätzen wurde hier der Faktor mit 3 angepasst.

 

Für die Vereine, die sich finanziell an der Realisierung der Kunstrasenplätze beteiligt haben, schlägt das SZS vor, für die Nutzung der Kunstrasenplätze einen (reduzierten) Satz in Höhe von 6 Euro zu erheben – und dies maximal über einen Zeitraum von zehn Jahren. Dies entspricht dem erwarteten (Mindest-) Nutzungszeitraum für einen neuen Kunstrasenplatz. Die Vereine, die sich am Bau des Kunstrasens beteiligt haben, könnten diesen somit zum bisherigen Satz nutzen.

 

Gleichzeitig regt das SZS an, den Vereinen für den Zeitraum von maximal zehn Jahren pro angefangenen 5.000 €, mit denen sie sich an der Realisierung des Kunstrasenplatzes beteiligt haben, einen Bonus von 0,25 Punkten für die nach der Vergaberichtlinie berücksichtigten Kriterien zu gewähren.

 

Demnach erhielten SV Hohenlimburg 1910 und Eintracht Hohenlimburg bis einschließlich 2019 je 0,5 Bonuspunkte; der  SC Berchum-Garenfeld bis 2020 jeweils fünf Bonuspunkte; die SG Blau-Weiß Vorhalle bis 2021 insgesamt 1,5 Bonuspunkte; die SpVg Hagen 1911 bis 2025 insgesamt zwei Bonuspunkte; SC Concordia bis 2025 jeweils 0,75 Punkte sowie der TSV Dahl bis 2028 jeweils fünf Punkte.

 

Dieses Belohnungssystem wäre zudem ein Anreiz für andere Vereine, sich finanziell an künftigen Kunstrasen-Bauprojekten zu beteiligen. Durch die neu vorgeschlagene Staffelung mit der Erhöhung der Entgelte für die Kunstrasenplätze bei gleichzeitiger Reduzierung der Entgelte für die Vereine, die sich finanziell an einem Kunstrasen beteiligt haben, würden sich die erwarteten Einnahmen mit Blick auf die Zielvorgaben der Energie- und Bewirtschaftungsumlage nicht negativ auswirken.

 

Für die Nutzung der Rasen- und Kunstrasenplätze wird ein jährliches Entgelt in Höhe von insgesamt 5.640 € brutto erzielt. Für die Belegung der Rasenplätze ergibt sich eine anteilige Umlage von 1.377 €, der Restbetrag von 4.263 € entfällt auf die Belegung der Kunstrasenplätze.

Hierfür wurde eine wöchentliche Belegungszeit von insgesamt 23 Stunden bei 40 zu berechnenden Wochen für die Vereine, die einen höheren Satz zahlen sollen, ermittelt.

Mit dem Vorschlag zur  Änderung des Entgelts würden jährliche Mehreinnahmen für die Rasenplätze von 688 € und für die Kunstrasenplätze 2.132 €, insgesamt ca. 2.820 € brutto generiert.

 

Die Mehreinnahmen für den Sportplatz in der Bezirkssportanlage Boele-Kabel-Helfe sind hier nocht nicht enthalten.

Die Höhe der Einnahmen kann erst nach Fertigstellung des zz. im Bau befindlichen Kunstrasens und der damit verbundenen Neubelegung des Platzes benannt werden.

 

Für die Folgejahre werden die Mehreinnahmen von 2.820 € brutto (2.369 € netto) bei der Planung berücksichtigt.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen)

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und-förderung

Produkt:

1421040836

Bezeichnung:

BgA Sportstätten

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

Ertrag (-)

448800

-2.369

-2.369

-2.369

-2.369

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

X

Die Mehreinnahmen sind im lfd. Doppel-Haushalt noch nicht eingeplant und werden für die weitere Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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