07.11.2018 - 5.2 Änderung der Richtlininen zur Nutzung der städt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 07.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Alexa Triepel
Wortprotokoll
Herr Raab erläutert, dass Anlass für die Änderung der Entgeltordnung im Rahmen der Richtlinien zur Nutzung der städtischen Sportanlagen ist, dass zuletzt in Hagen Kunstrasenplätze gebaut wurden, an deren Kosten sich die Vereine mit teilweise nicht unerheblichen Summen beteiligt haben. Eine Honorierung dieses finanziellen Engagements gibt es jedoch bisher nicht. Dies sollte geändert werden. Es wurde sich daher gemeinsam mit Vertretern des Stadtsportbundes eine Lösung überlegt. In diesem Zuge wurde eine Übersicht erstellt über das jeweilige, finanzielle Engagement der Vereine für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes und ein Schlüssel erarbeitet. Nach Einführung der Energie- und Bewirtschaftungspauschale wurde ein Kunstrasenplatz im Rahmen der Gebührenordnung behandelt wie ein Tennenplatz. Der neu erarbeitete Faktor fällt daher für die gefragteren Kunstrasenplätze mit 7,56 € höher aus, wobei dieser nur gilt für einen Verein, der sich finanziell nicht eingebracht hat. Als Beispiel wird der Sportplatz in Dahl angeführt. Hier würde der TSV Dahl weiterhin den Betrag für einen Tennenplatz, weitere ansässige Vereine wie die Sauerland Mustangs jedoch einen erhöhten Betrag entrichten. Dies würde ab Fertigstellung des Platzes für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren gelten. Als weiterer Anreiz wird vorgeschlagen, dass die Vergaberichtlinie pro beigesteuerten 5.000 € eines Vereins ein Plus von 0,5 Punkten vorsieht, welche bei der Vergabe des Kunstrasenplatzes Berücksichtigung finden.
Herr Schulte bittet darum, im Hinblick auf die Relevanz der jeweiligen, finanziellen Vereinsbeteiligung auf Seite 2 der Drucksache für den Sportplatz Vossacker den tatsächlichen Stand zu ermitteln. Gezahlt haben insgesamt 3 Vereine, dies ist jedoch in den Unterlagen nicht ersichtlich.
Herr Raab sichert diesbezüglich eine Korrektur zu.
