Beschlussvorlage - 0958/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.10.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.11.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2019, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Der Rat nimmt die Fortschreibung des Haushaltsjahres 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2022 zur Kenntnis, wie sie in der Anlage 2 – Tabelle und Erläuterungen – beigefügt ist.
Der Rat nimmt die durch die Fortschreibung des Haushaltsjahres 2019 erforderlichen über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen, wie sie in der Anlage 3 dargestellt sind, zur Kenntnis.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen ist seit 2011 pflichtige Empfängerkommune nach dem Stärkungspaktgesetz. Dadurch besteht die Verpflichtung, den Haushaltssanierungsplan jährlich bis zum 1.12. des Vorjahres fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Die Fortschreibung der Maßnahmen ist verwaltungsintern erfolgt und führt zu keiner nennenswerten Veränderung gegenüber der bisherigen Planung.
Zusätzlich wird für das 2. Haushaltsjahr des Doppelhaushalts 2018/2019 eine Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung vorgelegt, die weiterhin den jährlichen Haushaltsausgleich darstellt.
Begründung
Das Stärkungspaktgesetz regelt die Pflichten der Kommunen, die Zuweisungen nach diesem Gesetz erhalten.
Zum 1.12. eines jeden Jahres ist ein Umsetzungsbericht des laufenden Jahres mit einer Fortschreibung des aktuellen Haushaltssanierungsplans nach Beschluss des Rates vorzulegen.
In dieser Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans sind die bisher beschlossenen Maßnahmen aufgrund der Erkenntnisse des laufenden Jahres fortzuschreiben und bei Bedarf neue Maßnahmen zur Kompensation wegbrechender Maßnahmen bzw. Effekte zu beschließen.
Zusätzlich ist für die Gesamtlaufzeit des Stärkungspaktes bis zum Jahr 2021 die bisherige Projektion der Jahresergebnisse anzupassen.
Der Haushaltssanierungsplan ist unabhängig vom Beschluss über einen Doppelhaushalt jahresbezogen fortzuschreiben.
Die als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans führt zu Anpassungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die bisher beschlossenen Maßnahmen haben.
Der Rat der Stadt hat für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 einen Doppelhaushalt beschlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregierung öffentlich bekannt gemacht wurde. Das 2. Jahr des Doppelhaushalts ist bis zum Beginn des 2. Haushaltsjahres ebenfalls fortzuschreiben und dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Hierbei ist zu prüfen, ob aufgrund der Änderungen durch den Orientierungsdaten-Erlass des Landes, der Änderungen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz sowie weiterer bekannter Veränderungen gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung Handlungsbedarf besteht und ggf. die Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts besteht.
Die Prüfung hat ergeben, dass insbesondere die Schlüsselzuweisung 2019 rd. 13,4 Mio. € niedriger als geplant ausfallen wird. Außerdem ist das Ergebnis des Tarifabschlusses 2018 bei den Personalaufwendungen zu berücksichtigen. Details sind in der Anlage beschrieben.
Die aktuelle Haushaltslage ist geprägt durch weiter auf hohem Niveau eingehende Gewerbesteuer und günstige Konditionen auf dem Kapitalmarkt. Diese Entwicklung wird auch für 2019 ff erwartet, so dass eine Kompensation der Mindererträge und Mehraufwendungen aus diesen Haushaltspositionen dargestellt werden kann. Zusätzlich sind weitere Verbesserungen bei der Umlage an den Landschaftsverband in nennenswerter Größenordnung zu erzielen.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für das Haushaltsjahr 2019 aktuell ein Jahresüberschuss ausgewiesen werden kann. Somit ist weder ein Nachtragshaushalt aufzustellen noch zusätzliches Konsolidierungspotenzial zu heben.
Da keine Nachtragspflicht besteht, bleiben die bisher beschlossenen Ansätze des Doppelhaushalts 2018/2019 unverändert bestehen. Zur unterjährigen Bewirtschaftung 2019 wird es erforderlich, die Mehraufwendungen 2019 durch über- und außerplanmäßige Bereitstellungen mit Deckung aus Einsparungen formal durchzuführen. Diese werden dem Rat bereits mit dieser Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt (Anlage 3). Alle übrigen Veränderungen werden im Rahmen des unterjährigen Controllings bewirtschaftet.
Das Ergebnis der Projektion stellt weiterhin den Haushaltsausgleich in den Jahren 2019 und 2020 mit Stärkungspaktmitteln und ab dem Jahr 2021 ohne Stärkungspaktmittel dar.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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558,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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553 kB
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3
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(wie Dokument)
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224,6 kB
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