11.10.2018 - 5.2 Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 11.10.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann erläutert die Vorlage.
Die Gewerbesteuer werde fortlaufend mit 105 Mio. Euro eingeplant. Eine weitere Einnahmesteigerung entsprechend der Orientierungsdaten halte man für nicht realistisch und plane diese daher nicht ein.
Die Verschlechterung bei den Schlüsselzuweisungen sei zum einen auf die Verbesserungen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen, aber auch auf Veränderungen beim Soziallastenansatz im Bereich der Hauptansatz-Staffel, wo die Stadt Hagen als kleine Großstadt benachteiligt sei.
Im Bereich der sonstigen ordentlichen Erträge habe es eine hohe Einnahme durch einen Grundstücksverkauf gegeben.
Tarifsteigerungen seien entsprechend der gefassten Beschlüsse eingeplant.
Auf der Ausgabeseite gebe es eine Verbesserung im Bereich der Umlage für den LWL.
Die eingeplanten Zinsausgaben seien um 1,1 Mio. Euro reduziert worden, da der Zinsanstieg geringer als erwartet ausgefallen sei.
Insgesamt ergebe sich eine kleine Verschlechterung von etwa 0,5 Mio. Euro, aber in der Prognose für 2019 und die Folgejahre könne weiterhin ein positives Ergebnis ausgewiesen werden. Ein Nachtragshaushalt oder Veränderungen der Haushaltsplanung seien daher nicht erforderlich.
Herr Rudel teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimme, da man bereits dem Doppelhaushalt nicht zugestimmt habe.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2019, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Der Rat nimmt die Fortschreibung des Haushaltsjahres 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2022 zur Kenntnis, wie sie in der Anlage 2 – Tabelle und Erläuterungen – beigefügt ist.
Der Rat nimmt die durch die Fortschreibung des Haushaltsjahres 2019 erforderlichen über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen, wie sie in der Anlage 3 dargestellt sind, zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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558,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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553 kB
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3
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(wie Dokument)
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224,6 kB
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