Beschlussvorlage - 0934/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den I. Nachtrag zur Satzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hagen - Entwässerungssatzung -, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Stadt Hagen.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 12.09.2018 die Änderung der Entwässerungssatzung wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

 

Die Entscheidung des Verwaltungsrats unterliegt gem. § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH den Weisungen des Rates der Stadt Hagen.

 

Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage für die Verwaltungsratssitzung am 12.09.2018 und ihren Anlagen zu entnehmen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

 

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.09.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen