27.09.2018 - 5.4 Entscheidungen des Verwaltungsrates des Wirtsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eiche hat zwei Verständnisfragen zu dem geänderten § 21 „Ordnungswidrigkeiten“. Er möchte zum einen wissen, was unter dem Ausdruck „wild abfließendes Wasser“ im Absatz 1, Ziffer 2 zu verstehen ist. Zum anderen möchte Herr Eiche erläutert bekommen, weshalb im Absatz 3 des Paragraphen die Geldbuße von 50.000 € auf 1.000 € gesenkt wurde. In der Vorlage wurde dies damit begründet, dass der § 161 a LWG NRW im LWG NRW 2016 nicht mehr fortgeführt wird. Herr Eiche ist der Meinung, dass im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW für die Ausgabe 2016, Nummer 22, im § 123 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften die Bußgeldvorschriften benannt sind und im dortigen Absatz 3 die Geldbuße in Höhe von 50.000 € wieder aufgeführt wurde.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.
Beschluss:
Der Rat nimmt den I. Nachtrag zur Satzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hagen - Entwässerungssatzung -, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.
Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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93,8 kB
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2
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252,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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131,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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163,4 kB
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