Beschlussvorlage - 0582/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der beabsichtigten Änderung der Gebühren für die standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) ab dem 01.01.2019 zu.

 

Realisierungstermin: 01.08.2018

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen soll durch die Vorlage Drucksachen-Nr. 0485/2018 auch im Bereich der standplatzbezogenen Abfallentsorgung (Vollservice) geändert werden (vgl. §§ 16, 18 der Satzung). Dort wird festgeschrieben, dass die Gebührenhöhe unter anderem von der Länge des Transportweges sowie von weiteren Standplatzfaktoren abhängig ist.

Damit eine termingerechte Beschlussfassung über die Gebühren für die standplatzbezogene Abfallentsorgung in der letzten Ratssitzung in diesem Jahr stattfinden kann, erfolgt mit dieser Vorlage eine Information über die beabsichtigten Änderungen. Es ist weiterhin geplant, dass die betroffenen Kunden im zweiten Halbjahr 2018 über die anstehenden Änderungen informiert werden. Etwaige Unstimmigkeiten zu den Einstufungen in die neuen Kategorien könnten dann noch vor dem Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung beseitigt werden.

Im Folgenden werden die Gründe für die Umstellung auf die neuen Kategorien, eine vorläufige Gebührenbedarfsberechnung sowie die beabsichtigten Änderungen in der Abfallgebührensatzung mit der Definition der Kategorien für eine standplatzbezogene Abfallentsorgung vorgestellt.

 

 

 

Begründung

 

1. Gründe für die Umstellung auf drei Kategorien bei der standplatzbezogenen Abfallentsorgung

 

  • Nach dem Kommunalabgabengesetz ist bei der Kostenverteilung das Äquivalenzprinzip zu beachten. Dieses besagt, dass die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der vom Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf. Die drei neu entwickelten Kategorien bilden den tatsächlichen Aufwand verursachungsgerechter im Vergleich zur bestehenden Regelung ab, da zukünftig die Länge des Transportweges sowie Standplatzprobleme innerhalb des Aufwandes berücksichtigt werden (Beispiele: ein Behälter steht direkt im Vorgarten in ca. 2 m Entfernung zum Bürgersteig, ein anderer Behälter steht im Keller).

 

  • Die verursachungsgerechtere Gebühr könnte dazu führen, dass Kunden mit aufwendigen Fällen sich um einen günstigeren und damit kostengünstigeren Standplatz ihrer Abfallbehälter bemühen. Daraus könnten bessere Arbeitsbedingungen und besserer Arbeitsschutz entstehen, was helfen würde, den verschärften Vorgaben der Unfallkasse hinsichtlich des Arbeitsschutzes (Branchenregel für Abfallsammlung) besser gerecht zu werden.

 

 

 

2. Vorläufige Gebührenbedarfsberechnung

 

Für die Gebührenermittlung wurde im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe von 635 von insgesamt 3.700 Müllkleinbehältern (MKB) an 354 Standorten der durchschnittliche Zeitaufwand für die Abholung des Behälters vom jeweiligen Standort zum Müllfahrzeug und das Zurückbringen zum Standort ermittelt. Gleichzeitig wurden die Kosten für den mit dem Vollservice beschäftigten Mitarbeiter errechnet und eine Gebühr ermittelt. Hinzugerechnet wird ein durchschnittlicher Zusatzaufwand, der sich aus den Kosten für das Müllsammelfahrzeug inkl. Fahrer und einem zweiten Mitarbeiter aufgrund von Wartezeiten ergibt.

 

Die daraus entstandene Gebührenbedarfsermittlung ist in der Anlage beigefügt.

 

 

2.1. Voraussichtliche Gebühren für Restmüllbehälter bei wöchentlicher Leerung (Stand: 2017):

 

Kategorie

Neue Gebühr pro Jahr

Derzeitige Gebühr pro Jahr

Kat. 1

34,02 €

36,00 €

Kat. 2

53,62 €

36,00 €

Kat. 3

94,66 €

36,00 €

 

 

 

2.2. Voraussichtliche Gebühren für Altpapierbehälter bei monatlicher Leerung (Stand: 2017):

 

Kategorie

Neue Gebühr pro Jahr

Derzeitige Gebühr pro Jahr

Kat. 1

  7,82 €

30,00 €

Kat. 2

12,33 €

30,00 €

Kat. 3

21,77 €

30,00 €

 

 

Bei monatlicher Leerung erfolgt die Berechnung mit Hilfe des Faktors 0,23 (12/52 Wochen) im Verhältnis zur Berechnung bei wöchentlicher Leerung (wurde in der Tabelle bereits berücksichtigt).

 

 

Die konkreten Gebühren werden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2019 ermittelt, die zum Jahresende im Haupt- und Finanzausschuss und Rat der Stadt behandelt wird.

 

 

 

3. Beabsichtigte Änderungen in der Abfallgebührensatzung

 

 

Um die drei Kategorien in die Gebührensatzung zu implementieren, ist § 3 ab Absatz 3 zu überarbeiten. Abs. 3 lautet dann:

 

(3) Der Gebührenzahler kann sich auf Antrag von seiner Pflicht zur Bereitstellung des Abfallbehälters am Leerungstag befreien lassen. In diesem Fall erfolgt die Abholung der Abfallbehälter von ihrem Standplatz sowie das Zurückbringen nach der Entleerung durch die Müllwerker.

 

Der Antrag nach Satz 1 ist bei der Stadt Hagen – Fachbereich Finanzen und Controlling – bzw. beim HEB Hagener Entsorgungsbetrieb zu stellen. Für die Nutzung der standplatzbezogenen Abfallentsorgung werden Gebühren nach Abs. 4 erhoben. Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, welche Entfernung vom nächstmöglichen Standplatz des Sammelfahrzeugs bis zu den Abfallbehältern von den Müllwerkern bei der Entleerung der Abfallbehälter zurückgelegt werden muss. Des Weiteren wird differenziert nach Leerungsintervall, zu überbrückenden (Treppen)Stufen und sonstigen Hindernissen (z. B. verschlossene Zugangstüren, Wegstreckenanteil mit einem Gefälle von mehr als 6%, Aufzüge).

 

Die Gebühr wird als Jahresgebühr und pro Behälter bei wöchentlicher Leerung erhoben. Wird der Abfall häufiger oder seltener eingesammelt, erhöht oder vermindert sich die jeweilige Gebühr entsprechend. Bei monatlicher Leerung erfolgt die Berechnung mit Hilfe des Faktors 0,23 (12/52 Wochen).

 

 

Absatz 4 wird neu eingefügt:

 

(4) Werden die Abfallbehälter von den Müllwerkern vom Standplatz auf dem Privatgrundstück abgeholt und zurückgebracht, gelten pro Behälter folgende Gebührensätze für die standplatzbezogene Abfallentsorgung:

 

 

a)      Restmüll (bei wöchentlicher Leerung)

Kategorie

Gebühr pro Jahr

Kat. 1

34,02 €

Kat. 2

53,62 €

Kat. 3

94,66 €

 

b)Altpapier (bei monatlicher Leerung)

Kategorie

Gebühr pro Jahr

Kat. 1

  7,82 €

Kat. 2

12,33 €

Kat. 3

21,77 €

 

 

Kategorie 1:

  • Transport von Abfallbehältern, die bis zu 15 m vom Straßenrand/von der Sammelstelle, an dem/der die Behälter laut Abfallsatzung bereitzustellen sind, entfernt sind. Der Transportweg beinhaltet keine Stufe oder ein anderes Hindernis.

 

Kategorie 2:

  • Der Transport von Abfallbehältern, die über 15 m und bis max. 30 m vom Straßenrand/von der Sammelstelle, an dem/der die Behälter laut Abfallsatzung bereitzustellen sind, entfernt sind. Der Transportweg beinhaltet maximal 5 Stufen oder
  • Transport gemäß Kategorie 1 mit Hindernis und/oder maximal 5 Stufen

 

Kategorie 3:

  • Der Transport von Abfallbehältern, die über 30 m und max. 50 m vom Straßenrand/von der Sammelstelle, an dem/der die Behälter laut Abfallsatzung bereitzustellen sind, entfernt sind oder
  • Transport von Abfallbehältern über mehr als 5 Stufen oder aus Kellerräumen oder
  • Transport von Abfallbehältern, die sonstige besondere Schwierigkeiten im Einzelfall aufweisen.

 

 

 

Anlage:

Vorläufige Gebührenbedarfsberechnung (Stand: 2017)

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich im Rahmen der Gebührenkalkulation 2019.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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21.06.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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13.09.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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27.09.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen