Beschlussvorlage - 0757/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Liévinstraße zwischen Wiedenhofstraße und Burgweg wird zugestimmt..

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

Die Liévinstraße ist nach Ablauf der Nutzungszeit von fast 50 Jahren erneuerungsbedürftig. Bei einer Erneuerung ist eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG und der dazu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zwingend geboten (Beitragserhebungspflicht). In diesem Abschnitt soll auch die Straßenbeleuchtung und  Straßenentwässerung erneuert werden.

 

Der Ausbauabschnitt hat eine Länge von ca. 150 m. Die Breite der Fahrbahn beträgt ca. 6 m. Der Gehweg im südlichen Bereich zeigt eine Breite von ca. 2 m, der nördliche Gehweg hingegen eine Breite von ca. 2,20 m. Auf dieser Seite befinden sich auch die Parkstände, welche durch sechs vorhandene und ein neues Baumbeet voneinander getrennt sind.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Gemäß Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) erfolgt der Ausbau nach der Belastungsklasse 1,0. Das bedeutet ein Aufbau von 4 cm Asphaltdeckschicht und 14 cm Asphalttragschicht. Die Stärke des Gesamtaufbaus beträgt 65 cm.

 

Der Gehweg im südlichen Bereich soll wieder mit Standardbetonplatten mit den Abmessungen 40/40/5 belegt werden, der gegenüberliegende Gehwegbereich und die Parkstände sollen gepflastert werden. Hier ist das Standardrechteckpflaster mit den Abmessungen 10/20/8 vorgesehen, für den Gehwegbereich in grauer Farbe und für die Parkstände in dunkelgrauer Farbe (anthrazit).

 

Der Ausbaustandard erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Durch die geringfügige Umgestaltung des Geh- und Parkbereichs ist ein weiteres Baumbeet mit dazugehörigem Baum als Begrünungsmaßnahme geplant. Des Weiteren wird das Parkraumangebot um ca. 3 Parkstände erweitert.

 

In diesem Ausbauabschnitt müssen auch zwei Kanalhaltungen auf einer Länge von ca. 80 m erneuert werden. Die vorhandenen Steinzeugrohre von DN 300 mm sollen durch PE-Rohre von DN 355 mm ersetzt werden. Die Kanalbaumaßnahme führt zu einer Verbesserung der Straßenentwässerung. Außerdem muss die vorhandene Straßenbeleuchtung durch eine neue, energiesparende Straßenbeleuchtung ersetzt werden.

 

Der Aufwand für die Fahrbahn von ca. 247.500 €, für die Beleuchtung von ca. 27.300 €, die Straßenentwässerung von ca. 48.132 €, und Grünbeete von ca. 15.200 € = insgesamt 338.132 € ist zu 60 % = 202.880 € von den Anliegern zu zahlen.

 

Die Gehwegkosten i.H.v. ca. 135.500€ und die Parkstände von ca. 45.200 € = insgesamt 180.700 € sind zu 70 % = 126.490 € auf die Anlieger umzulegen.

 

Die gesamten Anliegeranteile i.H.v. ca. 329.370 € werden auf die Eigentümer der

 

erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Die Maßnahme wird den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 11.09.2018 vorgestellt.

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Auftrag:

1541040

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2019

2020

2021

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

573100

59.910

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000340

Bezeichnung:

KAG Maßnahme Liévinstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2018

2019

2020

2021

Einzahlung(-)

688200

-329.370,00 €

-329.370,00 €

Auszahlung(+)

785200

470.700,00 €

20.000,00 €

300.000,00 €

150.700,00 €

Auszahlung(+)

781500

28.880,00 €

28.880,00

Eigenanteil

 

170.210,00 €

20.000,00

300.000,00

150.700,00

-300.490,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant bzw. wird bei der Haushaltsplanung ab 2020 berücksichtigt.

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Erneuerung der Liévinstraße auf einer Länge von rd. 150 m führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des im Anlagenbestand bilanzierten Restbuchwertes des Straßenabschnitts in Höhe von 58.998 € sowie der Beleuchtung in Höhe von 912 (=59.910 €) (Stichtag: 31.12.2019).

 

Die im Zuge der Erneuerung anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 470.700,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Hierbei entfallen 443.400,00 € auf die Straße (Fahrbahn 247.500,00 € + Gehwege 135.500,00 € + Parkstände 45.200,00 € + Grünbeete 15.200,00 €), sowie 27.300,00 € auf die Beleuchtungsanlage.

Unter Berücksichtigung der für die Aktivierung zugrunde zu legenden Nutzungsdauern ergibt sich für die Straße ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 8.062,00 € (443.400,00 € / 55 Jahre) und für die Beleuchtungsanlage von 1.092,00 € (27.300,00 € / 25 Jahre).

Der jährliche Aufwand aus Abschreibungen beträgt für die Gesamtmaßnahme 9.154,00 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da es sich bei der Erneuerung um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) handelt, sind voraussichtliche Beitragseinnahmen in Höhe von 329.370,00 € zu passivieren. Hiervon entfallen 284.110,00 € auf die Straße ((247.500 + 15.200) x 0,60 + (135.500 + 45.200) x 0,70), 16.380,0 € auf die Beleuchtung (27.300 x 0,60). Der Beitragsanteil für die Straßenoberflächenentwässerung in Höhe von 28.880 € (48.132 x 0,60) wird an den WBH weitergeleitet, der auch die Kanalherstellungskosten trägt.

Die bei der Stadt Hagen zu bilanzierende Beitragssumme reduziert sich somit auf einen Betrag von 300.490,00 €, für den ein Sonderposten zu bilden ist.

Die Auflösung dieses Sonderpostens erfolgt parallel zu den Abschreibungen auf der Aktivseite und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von gesamt 5.822,00 € (Straße 284.110,00 € / 55 Jahre, Beleuchtung 16.380,00 € / 25 Jahre).

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

2.554,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

7.061,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.154,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

0,00

Zwischensumme

18.769,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-5.822,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

12.947,00 €

 

 

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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19.09.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen