Beschlussvorlage - 0653/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 Hier: Strukturförderung der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Weiterleitung der erhöhten Förderung des Landesförderplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Natalia Keller
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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20.06.2018
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05.09.2018
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die erhöhte Förderung des Landes in Höhe von 54.119 € in voller Summe an die freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen weitergeleitet wird.
Des Weiteren beschließt der Jugendhilfeausschuss die Aufteilung der Fördersumme auf die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) der freien Träger nach der Diskussion.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz hat auf Landesebene die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit als pflichtige Aufgabe konkretisiert. Die Landesregierung wurde verpflichtet, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Im Vorgriff auf den zu erstellenden Kinder- und Jugendförderplan 2018ff leitete das Landesjugendamt Westfallen-Lippe eine erhöhte Förderung an die Stadt Hagen i. d. H. v. 392.514 € weiter. Dies entspricht einer Differenz von 54.119 €, denn es wurde mit 338.395 € Landesförderung für 2018 geplant.
Die Mittel sind bestimmt für die Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in und außerhalb der Einrichtungen im Sinne des §11 SGB VIII und des §12 KJFöG.
Für die Verwendung hat die Verwaltung der Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII alternative Vorschläge unterbreitet, um eine Empfehlung der Arbeits-gemeinschaft für den Jugendhilfeausschuss einzuholen.
Es wurden 2 Varianten zur Entscheidung vorgeschlagen:
Variante 1 sieht die gleiche Erhöhung der Förderung i. d. H. v. 3.865,64 € für alle Einrichtungen der OKJA vor (die erhöhte Summe wurde dabei auf 14 freier Träger aufgeteilt). Von der Förderung dieser Variante würden die kleineren Einrichtungen stärker profitieren.
Variante 2 sieht eine Erhöhung um 4,69% vor (die geplante Summe im Jugendförderplan und die Erhöhung wurden gegenüber gestellt, um den Prozentsatz zu ermitteln). In diesem Fall würden die größeren Einrichtungen stärker profitieren.
Einrichtung | Ist-Stand 2018 | Variante 1 (+3.865,64 €) | Variante 2 (+4,69%) |
Quambusch | 106.560,90 | 110.426,54 | 111.558,61 |
Volmetal | 29.718,18 | 33.583,82 | 31.111,96 |
CVJM | 149.269,11 | 153.134,75 | 156.269,83 |
Altenhagen | 140.717,70 | 144.583,34 | 147.317,36 |
Paulazzo | 94.461,36 | 98.327,00 | 98.891,60 |
Vorhalle | 84.113,06 | 87.978,70 | 88.057,96 |
Brockhausen | 26.534,09 | 30.399,73 | 27.778,54 |
Boele | 95.522,72 | 99.388,36 | 100.002,74 |
Loxbaum | 146.468,17 | 150.333,81 | 153.337,53 |
Mobile JA | 113.162,41 | 117.028,05 | 118.469,73 |
Henkhausen | 29.718,18 | 33.583,82 | 31.111,96 |
Berchum | 29.718,18 | 33.583,82 | 31.111,96 |
Elsey | 91.780,37 | 95.646,01 | 96.084,87 |
Halden | 13.797,73 | 17.663,37 | 14.444,84 |
insgesamt | 1.151.542,16 | 1.205.661,12 | 1.205.549,49 |
Die AG 1 hat in ihrer Sitzung am 05.06.2018 kontrovers über die Vorschläge diskutiert:
Durch die Wahl der zweiten Variante könnte die Personalkostensteigerung in den großen Einrichtungen (mit mehr Personal) besser aufgefangen werden. Ebenso wichtig ist den Trägern aber auch die Unterstützung der kleineren Einrichtungen. Daher konnte in der AG1 kein einvernehmliches Votum erreicht werden.
Die Träger machten deutlich, dass die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit insgesamt bei Weitem nicht auskömmlich ist. Auch die vorliegende Erhöhung der Förderung kann – unabhängig von ihrer Verteilung – die Kostensteigerung der letzten Jahre nicht vollständig auffangen.
Aus Sicht der Verwaltung wäre die erste Variante zu favorisieren, damit die kleineren Einrichtungen in ihrem Angebot unterstützt werden. Dies ist möglich, da die Förderung des Landes für den Förderbereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ in Form einer fachbezogenen Pauschale insgesamt zur Verfügung gestellt wird. Da keine einheitlichen Förderbedingungen seitens des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes zu Grunde gelegt werden können, sind beide Varianten realisierbar.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen
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Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3660 | Bezeichnung: | Jugendarbeit |
Produkt: | 1366040 | Bezeichnung: | Angebote Jugendarbeit/Jugendbildung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414100 | -392.514 € | € | € | € |
Aufwand (+) | 531800 | 1.205.661,12€ | € | € | € |
Eigenanteil |
| 813.147,12 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. | gez. |
| Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

05.09.2018 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt die nicht-auskömmliche Finanzierung der Jugendzentren zur Kenntnis.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die erhöhte Förderung des Landes in Höhe von 54.119 € in voller Höhe an die freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen weitergeleitet wird.
- Des Weiteren beschließt der Jugendhilfeausschuss die Aufteilung der Fördersumme auf die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) der freien Träger wie folgt:
- Vorab werden 4.119 Euro für das Jugendforum Halden zur Verfügung gestellt.
- Die übrigen 50.000 Euro werden, wie im Verwaltungsvorschlag vorgesehen, gleichmäßig auf alle 14 Jugendzentren verteilt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächsten Jugendförderplan der Stadt Hagen (ab 2021) Kriterien, Standards und Leistungsvereinbarungen zum Betrieb der Jugendzentren der Politik vorzuschlagen. Darüber hinaus sind die Kosten der städtischen Jugendzentren nach denselben Kriterien aufzuschlüsseln.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss darzulegen, welche Fördermöglichkeiten aus dem aktuellen (neuen) Landesjugendförderplan für Einrichtungen und/oder Projekte in Hagen über die offene Kinder- und Jugendarbeit hinaus bestehen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 1 |
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CDU | 3 |
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Die Linke | 0 |
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Vertreter der Jugendhilfe | 9 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||