20.06.2018 - 12 Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 Hier: S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 20.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Natalia Keller
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Cramer stellt den Antrag,die Beratung der als Tischvorlage ausgelegten Vorlage (siehe Anlage zu TOP 12) auf die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September zu vertagen.
Herr Sondermeyer unterstützt den Antrag und schlägt vor, zu dem Thema den Unterausschuss einzuberufen.
Herr Goldbach schlägt vor, in die Vorlage einzuführen, um den Vorlauf und den Entscheidungsstand darzustellen. Die Vertagung der Beratung auf September sei unproblematisch.
Das Land erhöhe den Landesjugendförderplan mir der dargestellten Summe. Es handele sich um eine fachbezogene Pauschale, die man als Kommune bekäme und zweckentsprechend für die Offene Kinder- und Jugendarbeit einsetzen müsse. In welcher Form das geschehe, sei abhängig von der Jugendhilfeplanung, dem Jugendförderplan und der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Bei der Verteilung der Mittel habe man die den kommunalen Träger nicht berücksichtigt. Somit profitierten kommunale Einrichtungen bei der Verteilung dieser Landesmittel nicht.
Man habe als Verwaltung zwei Modelle vorgeschlagen. Ein Modell sehe vor, alle Einrichtungen, ob groß oder klein, prozentual gleich hoch zu berücksichtigen. Bei dem anderen Modell würde man die Verteilung zugunsten der kleineren Einrichtungen vornehmen. Die AG 1 habe keine Empfehlung zu diesen Alternativen abgegeben. Die Verwaltung würde vorschlagen, die kleineren Einrichtungen stärker zu berücksichtigen und dieser Variante zuzustimmen.
Herr Reinke lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.
In Bezug auf den Vorschlag von Herrn Sondermeyer auf die Einberufung eines Unterausschusses einigt man sich aufgrund der bevorstehenden Sommerpause darauf, die Diskussion interfrakionell zu führen.
Frau Scharlau bietet an, in ihrer Funktion als Vorsitzende der AG 1 an den Beratungen teilzunehmen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.
