Beschlussvorlage - 0498/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrbahndeckensanierung der Hohenlimburger Straße, 1. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.09.2018
| |||
|
|
14.05.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.09.2018
| |||
|
|
07.11.2018
| |||
|
|
05.12.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.03.2019
| |||
|
|
08.05.2019
|
Sachverhalt
Begründung
Vorbemerkungen:
Im Rahmen eines Zuschussprogramms nach dem Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes (GVFG) wurden von der Stadt Hagen mehrere Straßen bzw. Straßenabschnitte zur Erneuerung der Fahrbahndecken angemeldet.
Unter anderem ist hier auch die Hohenlimburger Straße von der Hünenpforte bis zur Stennertbrücke erfasst. Wegen noch ungeklärter Entwässerungsverhältnisse wurde der betroffene Bereich in zwei Bauabschnitte eingeteilt.
Der hier angesprochene Teilabschnitt liegt zwischen dem Abzweig der Hohenlimburger Straße Richtung Jahnstraße und der Stennertbrücke.
Planung:
Im Zusammenhang mit Erneuerungsarbeiten der Fahrbahndecken sind auch die Fahrbahnmarkierungen anzupassen.
Hier bietet sich oft die Gelegenheit, Spuraufteilungen, Parksituationen oder andere verkehrsregelnde Markierungen den heutigen Erfordernissen anzugleichen.
Im vorliegenden Fall der Hohenlimburger Straße berücksichtigt nun die Planung insbesondere den Radverkehr, der gemäß Ratsbeschluss vom 15.12.2016 zu stärken ist.
So ergibt sich die Möglichkeit, durch eine veränderte Spuraufteilung in Fahrtrichtung Lenne ein Radstreifen anzulegen, der mit einer Breite von 1,85 m dem Regelwerk entspricht. Diese Planung kann bis einschließlich des Knotenpunktes Stennertstraße/ Freiheitstraße/Im Weinhof fortgesetzt werden. Danach erfolgt ein Verzug auf die Stennertbrücke zum Bestand.
Die Stennertstraße wird dadurch in Teilbereichen einspurig, was aber auf Grund der Belastungszahlen problemlos möglich ist.
Zwischen dem Abzweig der Hohenlimburger Straße Richtung Jahnstraße und der Bahnstraße wird eine reine Rechtsabbiegespur in die Bahnstraße angelegt.
Der Haltebalken des Radweges wird an dieser signalisierten Einmündung um 2,50 m vorgezogen, um die Sicht auf den Radverkehr von der Rechtsabbiegespur zu gewährleisten.
In Fahrtrichtung Hagen soll der Schrägparkstreifen zu einem Längsparkstreifen ummarkiert werden, um Platz für einen Radstreifen zu schaffen. Die Trennung zwischen Parken und Radfahren erfolgt mit Betonschwellen.
Ab Stennertstraße Nr. 2 erfolgt der Übergang des Radstreifens zum Unterführungsbereich am Pfarrer Lang Weg und der weiteren Fortsetzung Richtung Hagen über die Nebenverkehrsflächen in den 2. Bauabschnitt der Hohenlimburger Straße.
Durch die Umstellung von Schräg- auf Längsparken entfallen 10 Parkplätze. Durch die Einspurigkeit der Stennertstraße können aber auf der gegenüberliegenden Seite 8 neue Längsstellplätze geschaffen werden, so dass in der Bilanz nur 2 Stellplätze entfallen.
Die Parkscheibenregelung bleibt analog zur heutigen Situation im gleichen Verhältnis (1 Std./ 2 Std.) bestehen.
Zeitplan:
Ein entsprechender Zuschussantrag wurde beim Zuschussgeber eingereicht und von der Aufsichtsbehörde geprüft.
Die Bewilligung ist direkt nach der Haushaltsgenehmigung 2018 am 03.07.2018 auch bereits bei der Stadt Hagen eingegangen, so dass die Ausschreibung der Arbeiten über den Winter 2018/2019 erfolgen kann.
Dazu muss im Herbst dieses Jahres der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) beauftragt werden.
Baubeginn wäre dann das Frühjahr 2019.
Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2018 sind 200.000,00 € und für das Jahr 2019 500.000,00 € im genehmigten Haushalt eingeplant.
Der Finanzierungsbedarf für den ersten Bauabschnitt beträgt einschl. der WBH-Kosten im Jahr 2018 20.000,00 € und in 2019 555.000 €. Die Gesamtkosten liegen somit bei 575.000 €.
Sollte eine Vergabe des Auftrages noch in 2018 erfolgen, werden die 555.000 € in 2019 durch 500.000 € an bestehenden Verpflichtungsermächtigungen in dieser Maßnahme und über eine überplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen aus anderen Maßnahmen i.H.v. 55.000 € gedeckt. Somit stehen 555.000 € Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung.
Zur Deckung der Auszahlungen in 2019 besteht i.H.v. 500.000 € ein Haushaltsansatz, die restlichen 55.000 € werden als Ermächtigungsübertragungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 aus dem laufenden Jahr übertragen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
sind nicht betroffen | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Der Kreuzungsbereich Stennertstraße/ Freiheitstraße/ Im Weinhof wird barrierefrei angelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5440 | Bezeichnung: | Bundesstraßen |
Auftrag: | 1541040 | Bezeichnung: | Straßen |
Kostenstelle: | 56100 | Bezeichnung: | Bundesstraßen |
| Kostenart | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 571550 | € | € | 331.238 € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung:
| |
X | Finanzierung wird im Haushalt 2020 eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5440 | Bezeichnung: | Bundesstraßen |
Finanzstelle: | 5000229 | Bezeichnung: | Instandsetzung Straßen GVFG – Hohenlimburger Straße 1.BA |
| Finanzpos. | Gesamt | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Einzahlung(-) | 681100 | 373.800,00 € | € | 373.800,00 € | € | € |
Auszahlung (+) | 785200 | 575.000,00 € | 20.000,00 € | 555.000,00 € | € | € |
Eigenanteil |
| 201.200,00 € | 20.000,00 € | 181.200,00 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Es erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 2/3 des aktuellen Buchwertes (331.238 €), da die Fahrbahndecke (2 Schichten) erneuert wird. Die Kosten für die Deckenerneuerung Hohenlimburger Straße 1.BA in Höhe von 575.000,00 Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt, unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 40 Jahren, 14.375 Euro (575.000,00 Euro / 40 Jahre). |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Kosten für die Deckenerneuerung Hohenlimburger Straße 1.BA werden zu 65% aus Landeszuwendungen für kommunale Infrastruktur finanziert und sind demnach als Sonderposten in der Bilanz zu passivieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung auf der Aktivseite und führt somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 9.345 Euro (373.800,00 Euro / 40 Jahre). |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 3.018,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | - € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 8.625,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 14.375,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | - € |
Zwischensumme | 26.018,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung Sonderposten) | -9.345,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 16.673,00 € |
| gez. |
| Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter
|
| gez. |
| Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
533,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
739,4 kB
|

08.05.2019 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität stimmt der vorgestellten Ausbauplanung zur Fahrbahndeckenerneuerung nicht zu.
Die Verwaltung wird aufgefordert nach der Erneuerung der Fahrbahndecke die bisherigen Markierungen wieder herzustellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 1 |
| 3 |
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
| 2 |
|
Hagen Aktiv |
| 1 |
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
FDP |
|
| 1 |
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
x | Mit Mehrheit beschlossen. | ||
| |||
Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 4 | ||