Berichtsvorlage - 0679/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Bezirksregierung nach praxistauglichen Wegen für die erfolgreiche Beschulung von Zugewanderten zu suchen. Dabei ist Folgendes zu thematisieren:

a) Insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Voraussetzungen, wie Analphabetismus und fehlende schulische Sozialisation, sind Vorbereitungsklassen eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Besuch von Regelklassen. Während bei guten Lernfortschritten richtigerweise der Wechsel in Regelklassen so rasch wie möglich erfolgt, muss nach herrschender Erlasslage bei fehlenden Lernfortschritten dennoch nach spätestens zwei Jahren der Wechsel in eine Regelklasse erfolgen. Dies sollte künftig von Kriterien statt von Fristen abhängig gemacht werden.

b) Die Bezirksregierung weist auf die Bedeutung von Schulsozialarbeit hin. Für eine Stärkungspaktkommune wie Hagen ist dies aber nur mit einer weitergehenden finanziellen Unterstützung des Landes als bisher zu realisieren.

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Schreiben vom 14. Juli 2017 hatte die Bezirksregierung (BR) die Information der Stadt Hagen, dass im Rahmen der hohen Zuwanderung Räume im Schulgebäude Berchumer Str. 68 genutzt werden müssen, zustimmend zur Kenntnis genommen. In diesem Schreiben wurde aber auch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um eine Übergangslösung handeln kann und die Stadt wurde aufgefordert, schulorganisatorische Maßnahmen zu entwickeln, sobald sich valide Schülerzahlen prognostizieren lassen. Dies wurde in einem Schreiben vom 19.02.2018 konkretisiert, in dem die BR die Stadt Hagen aufforderte, eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung vorzulegen. Dabei sollte vor allem dargestellt werden, wann auf die Nutzung der Berchumer Straße verzichtet werden kann. Zu den von der Stadt Hagen vorgetragenen Problemen, eine verlässliche Prognose vorzulegen hieß es, dass allen Beteiligten bewusst ist, dass die Schülerzahlenprognosen Unsicherheiten enthalten und halb/-jährliche Anpassungen erfordern.

 

Die Verwaltung hat daraufhin auf Grundlage der Schulstatistik zum 15.10.2017 die Schülerzahlen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 fortgeschrieben. Im Vergleich zum Schuljahr 2016/2017 sind die Schülerzahlen im Bereich der Grundschulen leicht angestiegen, in dem der Sekundarstufe I hingegen etwas zurückgegangen.

 

Die insgesamt dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden in einem gemeinsamen Verwaltungsgespräch mit der Bezirksregierung am 17.05.2018 erörtert, um auf dieser Grundlage eine Vorlage für den Gremienlauf im Juni/Juli zu fertigen. Das beigefügte Schreiben der Bezirksregierung (Eingang bei der Stadt am 28.05.2018) formuliert hierzu einige schulorganisatorische  Maßnahmen, von denen fast alle  den Überlegungen der Verwaltung entsprechen. Diese werden in einer eigenen Vorlage dargestellt.

 

Zur Nutzung der Berchumer Straße schreibt die BR: „Die vorgelegte verkürzte Schulentwicklungsplanung hat aufgezeigt, dass der Standort Berchumer Straße 68 zur Beschulung von ausschließlich Spracherwerbsklassen nicht mehr benötigt wird. Derzeit sind noch 75 der dort ursprünglich vorhandenen 108 Schulplätze belegt. Durch Nutzung der aufgezeigten Raumkapazitäten kann ein räumlicher Engpass zum zwingenden Weiterbetrieb des Standorts nicht dargestellt werden. Insofern ist die übergangsweise Beschulung am Standort Berchumer Straße 68 spätestens zum 31.07.2018 einzustellen."

 

Die Verwaltung hingegen ist in ihren Überlegungen von einem Auslaufen des dortigen Angebotes für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (SuS) erst mit Ablauf des Schuljahres  2018/2019 ausgegangen. Damit sollte zumindest den rund 75 verbleibenden SuS weiterhin die Möglichkeit erhalten bleiben, an dem mittlerweile gewohnten und akzeptierten Schulstandort sowie mit ihnen vertrauten Pädagogen den  Spracherwerb insgesamt abzuschließen und eine zeitliche Parallelität der schulorganisatorischen Maßnahmen an anderen Standorten mit der Schließung der Berchumer Str. erreicht werden. Die Verwaltung hat sich bei der Begleitung des Projektes davon überzeigen können, dass nach Anfangsschwierigkeiten der Unterricht und die Lernfortschritte an der Berchumer Str. auf einem guten Weg waren. Das zeigten auch die Wechsel von SuS von der Berchumer Str. in Regelklassen. Es war daher irritierend und wenig hilfreich, wenn aus dem Schulministerium in diesem Zusammenhang von „Segregation“ die Rede war.

 

Insofern gibt es bezüglich der frühzeitigen Aufgabe des Standortes Berchumer Straße einen deutlichen inhaltlichen Dissens. Dennoch hat die Verwaltung die Entscheidung der BR aus formalen Gründen hingenommen. Formal hat die BR immer darauf hingewiesen, dass die Berchumer Str. eine Übergangslösung sei, die nur akzeptiert werde, solange es keine anderen räumlichen Möglichkeiten gibt. Da diese Räumlichkeiten existieren und auch aus Sicht der Verwaltung genutzt werden sollten, gibt es formal lediglich Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Umgangs mit dem Schuljahr 2018/19. Vor dem Hintergrund des nahen Schuljahresendes und des ergänzenden Hinweises der BR, für das neue Schuljahr keine Lehrkräfte für den Standort Berchumer Straße eingeplant zu haben, wäre eine Konfrontation weder aussichtsreich noch sinnvoll.

 

Mit der Schließung des Standortes Berchumer Str. verschwinden jedoch nicht die Probleme bei der Beschulung eines Teils der neu Zugewanderten. Durch die besondere Aufmerksamkeit, die der Berchumer Str. zuteil wurde, sind Themen richtigerweise in die Diskussion geraten, die auch an anderen Standorten existieren, dort aber nur von der Fachöffentlichkeit wahrgenommen wurden. Wie geht man – vor allem an weiterführenden Schulen – mit Zugewanderten um, die auch in ihrem Herkunftsland kaum schulisch sozialisiert wurden und die Analphabeten sind? Wie geht man mit Eltern um, für die Bildung keine Bedeutung hat? Diese und andere Fragen tragen wesentlich zum Schulerfolg bei und können durch rechtliche Regelungen nur teilweise beantwortet werden. Die Verwaltung beabsichtigt, mit der BR in einen Dialog über die Frage einzutreten, ob zu diesen Themen in Hagen ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt installiert werden kann.

 

Die Integration der neu Zugewanderten in Regelklassen bleibt das Ziel. Nicht alle können aber dieses Ziel sofort erreichen und so gibt es auch weiterhin die Notwendigkeit von Vorbereitungsklassen für neu Zugewanderte. Es ist zu überlegen, ob der Übergang von Vorbereitungs- in Regelklassen nach spätestens zwei Jahren weiterhin für alle gelten oder von Kriterien abhängig gemacht werden sollte. Die integrationsorientierte separate Beschulung in der Ankommensphase der neu Zugewanderten sollte nicht gleich unter den Generalverdacht der Segregation gestellt, sondern ergebnisoffen und pragmatisch diskutiert werden. Erfolgreiche Integration setzt auch die Bereitschaft von Schülern, Lehrkräften und Eltern voraus. Daher müssen die Interessen der bereits länger hier Lebenden ebenso berücksichtigt werden wie die der neu Zugewanderten. Dazu gehört auch eine Herangehensweise, mit der Klassenteilungen, wenn irgend möglich, vermieden werden sollen.

 

Letztlich geht es auch um die Einbettung der schulischen in die gesellschaftspolitische Thematik. Gerade Menschen aus Südosteuropa ziehen gern in Städte mit Wohnungsleerständen. Diese Städte sind oft – wie Hagen – Stärkungspaktkommunen mit sehr geringen finanziellen Handlungsspielräumen. Daher lässt sich der Hinweis im Schreiben der BR, durch höhere Anteile Schulsozialarbeit könne bei einer Schülerschaft mit hohem Migrationsanteil für Entlastung gesorgt werden, nur mit einer über den bisherigen Umfang hinausgehenden finanziellen Unterstützung des Landes umsetzen.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.06.2018 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen