Beschlussvorlage - 0564/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger Manfred Meyer wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

Realisierungszeitpunkt: 05.07.2018

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Der Vorhabenträger beantragte mit Schreiben vom 05.02.2016 die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Rat der Stadt Hagen hatte in seiner Sitzung am 12.05.2016 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/16 (671) - Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße - beschlossen. Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag). Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines EDEKA Vollsortimenters (EDEKA) inklusive Backshop, die Standortverlagerung und Verkaufsflächenerweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters (ALDI) sowie die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes in der Altimmobilie des bisherigen ALDI-Marktes geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im „Zentralen Versorgungsbereich Vorhalle“, welcher in der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen vom April 2015 definiert ist.

 

Das Vorhaben betrifft im Wesentlichen:

 

  1. die Errichtung
    1. eines Lebensmittelvollsortimentsmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 1.620 m² einschließlich eines Backshops in der Vorkassenzone,
    2. eines Drogeriefachmarktes (Verkaufsfläche max. 720 m²),
    3. eines Fachmarktes (Verkaufsfläche max. 120 m²) gem. Nr. 4 der textl. Festsetzungen und
    4. die Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters (Verkaufsfläche max. 1.220 m²);
  2. die Durchführung der Straßenbaumaßnahmen in der Revelstraße und Ophauser Straße und
  3. die Durchführung der Begrünungsmaßnahmen.

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, innerhalb von 48 Monaten nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans das Vorhaben durchzuführen und übernimmt sämtliche Kosten für die Durchführung des Vertrages. Er hat durch Bescheinigungen der Märkischen Bank und eines Wirtschaftsprüfers ausreichend dargelegt, dass er finanziell in der Lage ist, das Vorhaben innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen.

 

Um das Bauvorhaben zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung daher vor, dem Vertragsabschluss in der Fassung des als Anlage beigefügten Vertragstextes zuzustimmen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grote

(Oberbürgermeister)

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.06.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen