Beschlussvorlage - 1042/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken-hier:a) Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs (Plangebietserweiterung)b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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06.12.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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07.12.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 29.11.2001 und vom 11.12.2003 die Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- . Mit der Plangebietserweiterung soll eine in diesem Bereich abgeschlossene Planung zur Fassung des südlichen Ortsrandes von Garenfeld zwischen Westhofener Straße und Steinbergweg festgesetzt werden.
Die Plangebietserweiterung betrifft einen Geländestreifen von ca 30 m südlich parallel zur bestehenden Abgrenzung des Bebauungsplanes und umfasst/erfasst die Flurstücke Gemarkung Garenfeld, Flur 3, Flurstück 36 (tlw.) und 255 (tlw).
Die Grenze des Bebauungsplanes verläuft in diesem Bereich jetzt in einem Abstand von ca. 85m parallel zur Straße Gräweken.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf
Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken-, einschließlich
der Begründung vom 17.11.2005. gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137)
in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 17.11.2005 ist Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich :
Das gesamte, erweiterte Plangebiet des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 5 / 00 (523) -Garenfeld -Gräweken- wird begrenzt
durch die Westhofener Straße im Südwesten und erstreckt sich vom südlichen Rand
der Bebauung des Dorfes Garenfeld auf einer Breite von ca. 150 m nördlich der
Westhofener Straße und südlich der Bebauung entlang des Steinbergweges in
östlicher Richtung bis ca. 85 m über die Straße Gräweken hinaus nach Osten.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 171, 231
(tlw.), 295 (tlw.), 488 (tlw.), und 489, alle Flur 1, Gemarkung
Garenfeld und die Flurstücke 36 (tlw.) und 255, alle Flur 3, Gemarkung
Garenfeld.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Weiteres Verfahren:
Die Offenlegung des Planes sowie die vorgenannte Beteiligung der Behörden soll im Januar/Februar durchgeführt werden. Sofern sich aus Offenlegung und Beteiligung keine Änderungen ergeben, ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss zu diesem Verfahren Mitte 2006 herbeizuführen.
Sachverhalt
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- dient der Regelung der städtebaulichen Ordnung und insbesondere zur Abrundung bzw. Fassung der Wohnbebauung/des Ortsrandes im südlichen Bereich des Dorfes Garenfeld.
Vorbemerkung:
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- dient der Regelung der städtebaulichen Ordnung und insbesondere zur Abrundung bzw. Fassung der Wohnbebauung/des Ortsrandes im südlichen Bereich des Dorfes Garenfeld.
Das Bebauungsplanverfahren wurde mit der Zielsetzung eingeleitet, in diesem Bereich Wohnbauflächen zu schaffen, um weitere Abwanderungen bauwilliger Bevölkerungsschichten ins Umland/ländliche Nachbargemeinden zu verhindern.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- wurde nach der Einleitung des Verfahrens um einen Bereich erweitert, der in direkter Nähe zur vorhandenen Bebauung am Steinbergweg und der Neisenstraße als Außenbereich (Beurteilung gem. § 35 BauGB) einzustufen ist.
Dieser Bereich war bislang mit einer -inzwischen abgebrochenen- Reithalle bebaut und soll im Rahmen des laufenden Verfahrens ebenfalls einer Wohnbebauung zugeführt werden.
Eine früher geplante, vorgezogene Genehmigung der Bebauung gem. § 33.2 BauGB (alte Fassung) nach durchgeführter Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger im Umfeld der Maßnahme (s.a. Punkt 2. Verfahren) scheitert an der fehlenden Möglichkeit, dieses Gebiet -auch nach erreichtem Stand nach § 33.2 BauGB- von den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Hagen zu befreien.
Plangebiet:
Das gesamte, erweiterte Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 5 / 00 (523) -Garenfeld -Gräweken- wird begrenzt durch die
Westhofener Straße im Südwesten und erstreckt sich vom südlichen Rand der
Bebauung des Dorfes Garenfeld auf einer Breite von ca. 150 m nördlich der
Westhofener Straße und südlich der Bebauung entlang des Steinbergweges in
östlicher Richtung bis ca. 85 m über die Straße Gräweken hinaus nach Osten.
Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Flächennutzungsplan wird parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren geändert.
Verfahren
Bisheriger Verfahrensablauf
Einleitung des Verfahrens:
Ratsbeschluss: 29.11.2001
Bekanntmachung d. E. d. V.: 19.12.2001
Bürgeranhörung 14.07.2003
Plangebietserweiterung (Bereich Reithalle Lobbe):
Ratsbeschluss: 11.12.2003
Bekanntmachung: 16.01.2004
A) Vorgezogenes Verfahren:
1. vorgezogene Bürgerbeteiligung zur Erreichung einesVerfahrensstandes nach § 33.2 BauGB (alt) für einen Teilbereich des Bebauungsplanentwurfsgebietes (ehem. Reithalle Lobbe):
25.08.2004 - 17.09.2004
vorgezogene Beteiligung der TÖB: 07.07.2004 - 23.07.2004
weitere Beteiligungen vom 23.08.2004 - 20.09.2004
(Eingang letztes Antwortschreiben)
2. vorgezogene Bürgerbeteiligung zur Erreichung einesVerfahrensstandes nach § 33.2 BauGB (alt) für einen Teilbereich des Bebauungsplanentwurfsgebietes (ehem. Reithalle Lobbe):
16.11.2004
- 03.12.2004
Auf Antrag der angeschriebenen Bürger
verlängert bis 17.12.2004
(Wegen der Lage des Gebietes im Außenbereich ( § 35 BauGB) werden bei einem Stand nach § 33.2 BauGB (alt) die Festsetzungen des Landschaftsplanes nicht außer Kraft gesetzt. Es ist daher notwendig, vor Erteilung einer Baugenehmigung, den Satzungsbeschluss für das Verfahren herbeizuführen.)
Es handelt sich bei dem Verfahren zum Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- um ein Verfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der alten Fassung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137). Das Verfahren wurde gemäß den Bestimmungen dieser Gesetzesfassung eingeleitet und es wird davon ausgegangen, dass das Verfahren bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen werden kann.
Sollte dies nicht der Fall sein, finden auf das Verfahren die Bestimmungen des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) Anwendung.
Planung:
Es ist geplant, im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- auf der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche insgesamt ca. 60 Einzel- und Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise zu erstellen.
Die Erschließung eines Teils dieses Bebauungsplangebietes wird über die bestehende Erschließungsanlage der ehemaligen Hofstelle Lobbe sowie durch eine von dieser abzweigende neu anzulegende Erschließungsanlage mit abschließender Wendeanlage eigenständig gesichert.
Der südliche und südöstliche Bereich des geplanten Baugebietes wird mit einem neu anzulegenden Erschließungsstraßensystem bzw. mit einer Erschließungsstichstraße von der Straße Gräweken aus erschlossen.
Die Verbindung des Straßensystems zwischen der von der Straße Gräweken ausgehenden westlichen Erschließung des Neubaugebietes und der Neisenstraße wird, um den Befürchtungen der Anlieger nach zuviel Verkehr aus dem Neubaugebiet in den Dorfbereich über diese Verbindung Rechnung zu tragen durch einen Absperrpfosten für den Pkw-Verkehr unterbrochen. Die Fuß- und Radwegeverbindung bleibt hingegen uneingeschränkt gewährleistet.
Es wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit dem Ausschluss von Tankstellen und Gartenbaubetrieben festgesetzt. Die Ausweisung trägt den geänderten Ansprüchen an Wohngebiete (Ich-AG's, kleinere Dienstleistungsbetriebe nicht nur für die Bewohner des Gebietes) sowie der Anpassung an das Umfeld einer dörflichen Siedlung Rechnung.
Das anfallende Schmutzwasser sowie das anfallende Regenwasser des nördlichen Bereiches werden über die bereits teilweise erstellte bzw. neu zu erstellende Kanalisation dem vorhandenen Mischwasserkanal in der Neisenstraße bzw. dem Steinbergweg zugeleitet.
Das anfallende Niederschlagswasser aus dem südlichen und südöstlichen Bereich des geplanten Baugebietes wird in einem Rückhalteraum mit variablen Volumen (RRB) gesammelt, der über einen Notüberlauf an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen wird.
Weitergehende Ausführungen/Erläuterungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- vom 17.11.2005 zu entnehmen.
Dieser Bebauungsplanentwurf soll gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich ausgelegt und gem. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

06.12.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Frau Roth vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und
Wohnen stellt den Bebauungsplanentwurf vor.
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Der Landschaftsbeirat spricht sich deutlich gegen die
geplanten Ausgleichsmaßnahmen in Dahl aus. Die Gründe sind:
Fehlender Ausgleich vor Ort (Vorschlag des Beirates:
Wiederherstellung von Grünlandbiotopen im betroffenen Raum); Fehlende
Anknüpfung des Ausgleiches an die Funktionalität und statt dessen
investororientierter Ausgleich mit dem Ziel einer kostengünstigen
Waldsanierung;
Wegen des Lebensraumes der Schleiereule und des
Steinkauzes (nach BNatSchG Streng geschützt!) seien die Lebensraumansprüche in
der Planung zu berücksichtigen.
Der Landschaftsbeirat bemängelt die planungsrechtlichen
Vorgaben. Die Abwägung fehle vollständig. Nach neuem Recht müsse das Plangebiet
deutlich erweitert werden um Aussagen zu Verkehrslärm, Verkehrsbelastung
(Umweltprüfung) Landschaftsbild etc. treffen zu können. Als schlechtes Beispiel
wird auf die Auswirkung der Reithalle Lobbe auf das Landschaftsbild
hingewiesen.
Für die alte Hofesstelle Lobbe sei die
Kompensationsfläche der Bebauung zum Opfer gefallen. Hier sei zumindest der
doppelte Ausgleich vorzusehen.
Es entstehen auch inhaltliche Fragen zur
Eingriffsregelung, wie lange Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erhalten werden
müssen oder ob und wie die Kompensationsflächen dinglich gesichert werden.
An dieser Stelle bittet Herr Thiel um einen Bericht der
Verwaltung.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523)-
Garenfeld Gräwecken- abzulehnen, weil
1. keine
Kompensation im Bereich des Plangebietes vorgesehen ist, obgleich dies möglich wäre (siehe den
parallel beratenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) Gewerbliche Baufläche
Villigster Straße/ Steinbergweg) und
2. kein
gleichartiger Ausgleich vorgenommen wurde.
Der Landschaftsbeirat bittet
die Verwaltung zu überprüfen, ob von der Planung eine Kompensationsfläche im
Bereich der Hofesstelle Lobbe (Obstwiese) betroffen ist und damit doppelt zu
kompensieren wäre.