Beschlussvorlage - 1017/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretungen sollen für das Haushaltsjahr 2006 Mittel in Höhe von 49.000,00 Euro zur freien Verfügung erhalten.

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Sachverhalt

Die Bezirksvertretungen sollen für das Haushaltsjahr 2006 Mittel in Höhe von 49.000,00 Euro zur freien Verfügung erhalten.


 
§ 37 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck eines Teiles der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel allein entscheiden können. Damit wird der Rat im Rahmen seines Budgetrechtes verpflichtet, den Bezirksvertretungen Haushaltsmittel ohne Zweckbestimmung zur Verfügung zu stellen.

 

Durch Beschluss des Rates vom 01.03.2001 wurde ab dem Haushaltsjahr 2001 der kommunalpolitischen Bedeutung der Bezirksvertretungen für ihre Stadtteile durch Kompetenzerweiterung und zweckbestimmter Etaterhöhung Rechnung getragen.

Die Etaterhöhung erfolgte durch eine Verlagerung von Haushaltsmitteln innerhalb des Gesamtetats, wobei die bisherigen sachlichen Zweckbestimmungen ausdrücklich weiterhin bestehen bleiben.

 

Die Mittel setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

BV
Mitte

BV
Nord

BV Hohenlimburg

BV
Eilpe/Dahl

BV
Haspe

Vereinsförderung

2.370

1.527

1.394

1.186

1.192

Unterhaltung/
Instandsetzung
Grünanlagen



15.804



10.179



9.296



7.902



7.949

Bauunterhaltung

26.075

16.795

15.339

13.038

13.115

Stadtwerbung

7.902

5.090

4.648

3.951

3.974

Schulwegsicherung

7.000

7.000

7.000

7.000

7.000

Gesamt

59.151

40.591

37.677

33.077

33.230

 

Die Verteilung der Mittel orientiert sich an der Einwohnerzahl, der Fläche der Bezirke sowie der besonderen Bedeutung der kulturellen Stadtteilarbeit der Bezirke.

 

Diese Mittel stehen im Haushaltsjahr 2006 wieder in voller Höhe zur Verfügung.

 

In seiner Sitzung am 25.04.2002 hat der Rat beschlossen, die zur freien Verfügung stehenden Bezirksvertretungsmittel auf 49.000,00 Euro festzulegen.

Es wird vorgeschlagen, die Mittel auch für das Haushaltsjahr 2006 in dieser Höhe zur Verfügung zu stellen.

 

Der Rat der Stadt wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen