Berichtsvorlage - 0554/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Berichtsvorlage stellt die Ergebnisse der Gespräche mit Amprion betr. des 2. Abschnittes der 380 kV-Höchstspannungsleitung Garenfeld bis Ochsenkopf (Fazit des Runden Tisches) dar.

 

 

Begründung

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 18.05.2017 unter der Drucksachen-Nr.  0339/2017 wie folgt beschlossen:

„Die Bestandstrasse Hagen-Henkhausen wird vom Rat der Stadt Hagen für die Wohnbevölkerung als nicht zumutbare Trasse eingestuft. Eine Trassenführung im Freiraum zur Entlastung des Siedlungsraumes ist daher zur prüfen.

Der Rat der Stadt Hagen spricht sich deshalb für eine weitergehende Prüfung der neuen Variante Hagen-Reh aus, mit dem Ziel, dass die Fa. Amprion diese Variante in das künftige Planfeststellungsverfahren einbringt.

Der Rat fordert zur Realisierung der vorhergehenden Beschlüsse, die Fa. Amprion auf

a)                 die nunmehr vorgelegte Planungsvariante bis zur Genehmigungsfähigkeit durch die Bezirksregierung weiter zu entwickeln,

b)                 die möglicherweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für die Natur und Umwelt entstehenden Belastungen soweit wie möglich durch Verschwenkungen der Trassenführung, die Wahl der Maststandorte und durch weitere technische und sonstige Maßnahmen zu minimieren,

c)                 vor Beantragung des Planfeststellungsverfahrens zur Realisierung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Dortmund Kruckel-Dauersberg bei der Bezirksregierung die vollständige Planung mit der Stadt Hagen abzustimmen.

…….“

 

Auf den bis dahin festgestellten Sachverhalt wird auf die o.g. Drucksache verwiesen.

 

Zuletzt hat sich der Rat am 22.02.2018 mit dem Thema unter der Drucksachen-Nr. 0204/2018 beschäftigt und auf die ursprünglich angedachte Bürgerinformationsveranstaltung verzichtet, wie auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i.S.v.  § 25 Abs. 3VwVfG durch die Fa. Amprion verwiesen.

 

Im Übrigen wird auf die Drucksache 0204/2018 Bezug genommen.

 

Mit dieser Vorlage sollen wie vom Rat unter Ziffer 4 der Ratsvorlage vom 18.05.2017 beschlossen, die Gremien über die Gespräche mit Amprion unterrichtet werden.

 

Nach dem letzten „Runden Tisch“  am 24.01.2018 hat Amprion mitgeteilt, dass sie die bisherige Bestandstrasse Hagen-Henkhausen als zukünftige 380 kV Höchst-spannungsleitung im Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg anmelden wird. Zu Zeit werden die Planunterlagen bei Amprion erarbeitet. Der Antrag soll nach Auskunft der Fa. Amprion bis Ende des Jahres 2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.

Die Fa. Amprion hat sich für die Bestandstrasse-Henkhausen entschieden, weil nach ihrer Ansicht für die Realisierung dieser Trasse die größte Rechtssicherheit zur Umsetzung besteht. Sie ist im Wesentlichen der Auffassung, dass auf Grund der schon seit vielen Jahrzehnten bestehenden  Trasse der Bestandsschutz für die Realisierung besteht. Es sprächen keine rechtlichen Gründe gegen die Realisierung der neuen 380 kV Höchstspannungsleitung auf der Bestandstrasse-Henkhausen. Hinsichtlich der Mast-Standorte, die sich im Gegensatz zur jetzigen Anzahl verringern wird und Mast-Architektur -  die Maste werden höher und breiter - wolle man mit den betroffenen Bürgern vor Ort noch Optimierungsvereinbarungen treffen.

 

Generell käme zwar auch die Realisierung der Alternativ-, der Reh-Trasse, in Betracht, aber die Diskussionen mit den Umweltverbänden incl. des zuständigen Landesbetriebes Wald und Holz  hätten gezeigt, dass naturschutzrechtliche Belange nicht unerheblich mit rechtlichen Problemen verbunden sind. Zudem würden die vielfältigen und unterschiedlichen Eigentümerverhältnisse betroffener Grundstücke eine Realisierung der Alternativtrasse- Reh fast unmöglich erscheinen lassen. Die Fa. Amprion weist zudem auf eine vielfältige Rechtsprechung hin, die aufgrund der bestehenden Gesetzeslage dem Naturschutz Vorrang einräumt, wenn Alternativen mit geringeren Eingriffen  in die Natur  vorhanden sind.

 

Der bisherigen Argumentation durch die Fa. Amprion wird von der Verwaltung, wie noch darzustellen ist, nicht gefolgt. Es wird durchaus eingeräumt, dass die Alternativtrasse-Reh weitaus gravierendere Einschnitte in die Natur erfordert, als die Bestandstrasse-Henkhausen. Andererseits werden bestehende Strommaste, die heute noch im Naturschutzgebiet liegen, bei der Alternativtrasse-Reh beseitigt. Die Fa. Amprion betreibt zudem nach eigenem Bekunden ein Biotop-Management in den Trassenräumen, um den Artenschutz zu gewährleisten. Es wird eingeräumt, dass in einem weiteren Verfahren naturschutzrechtliche Belange noch abschließend geprüft werden müssen. Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich naturschutzrechtlicher Eingriffe erscheinen nicht von vornherein aussichtslos. Rechtliche Auseinandersetzungen sind nie generell auszuschließen und im Zweifel auch zu führen. An dem eingerichteten Runden Tisch kam es trotz intensiver Einbringung der Interessen beider Bürgerinitiativen nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis. Diverse Themen konnten allerdings am Runden Tisch geklärt werden:

 

1. Erdkabel

Die Frage, ob nicht ein sogenanntes Erdkabel alternativ  in den beiden Trassen verbaut werden könnte, ist mehrfach auch von der Öffentlichkeit gefragt und diskutiert worden.

Entsprechende Verlegungen in Bayern wurden als Beispiel herangezogen. Die Möglichkeit ist aber von Amprion aus rechtlichen und technischen Gründen verneint worden.

 

Die Fa. Amprion plant die hiesige 380-kV Höchstspannungsleitung nach dem Energieausbaugesetz (EnLAG), die von der bestehenden 110/220 kV-Leitung auf eine 380 kV-Leitung umgebaut werden soll. Im Gegensatz zu den überwiegend Gleichstromleitungen in Bayern handelt es sich hier um eine Wechselstromleitung, die technisch nicht vergleichbar ist. Im Gegensatz zu Vorhaben nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wie z. B. bei den Gleichstromleitungen in Bayern, hat die Bundesregierung wegen technischer Besonderheiten die Möglichkeit der Verlegung von Erdkabeln für den in EnLAG geregelten Netzausbau nur in expliziert erwähnten Ausnahmen vorgesehen. Für den hier betroffenen Abschnitt gilt die Ausnahme im Gesetz nicht.

 

Zuletzt hat sich die Landesregierung NRW unter den Drucksachen-Nr. 17/2478 vom 25.04.2018 (Anlage 1) und 17/2640 vom 16.05.2018 (Anlage 2) zu Fragen der Höchstspannungsleitung durch das Herdecker Stadtgebiet im Rahmen einer Kleinen Anfrage (909 vom 23.03.2018) und durch das Stadtgebiet von Hürth (972 vom 16.April) zur Zulässigkeit von Erdkabeln gegen die Zulässigkeit von Erdkabeln geäußert.

 

Festzuhalten ist, dass die Verlegung von Erdkabeln hier aus gesetzlichen Gründen nicht möglich ist.

 

2. Elektrische und magnetische Felder  (EMF)

Für den Bereich der Bestandstrasse Henkhausen sind von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv die möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen diskutiert worden. Es bestand die geäußerte Befürchtung, dass durch die neue 380-kV Höchstspannungsleitung gesundheitliche Schäden durch sogenannte elektrische und magnetische Felder (EMF) verursacht werden könnten. Hintergrund der Befürchtungen waren die Nähe der Wohnbebauung zur Bestandstrasse - Henkhausen sowie die Veränderung der Stromleitungen in Form der Leitungsstruktur. Ein Runder Tisch  hat sich fast nur mit diesem Thema beschäftigt. Herr Prof. Dr. Achim Enders, Physiker und Mediziner von der TU Braunschweig und Leiter des Institutes für elektromagnetische Verträglichkeit hat in seinem Vortrag die tatsächlichen Risiken darstellen können. Danach werden durch die geplanten Höchstspannungsleitungen die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten und nicht überschritten. Nach den heute bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen sind keine gesundheitlichen Schäden zu befürchten. Zu dem gleichen Ergebnis der Einschätzung einer möglichen Gesundheitsgefährdung kommt auch die Landesregierung NRW  in der oben bereits erwähnten Antwort zur Kleinen Anfrage.

 

Es bleibt festzuhalten, dass gesundheitliche Schäden durch die 380-kV Höchstspannungsleitung weder in der Bestands- noch in der Alternativtrasse unter Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV zu befürchten  sind.

 

3. Kompaktmasten

Für beide Trassenverläufe ist die Verwendung von sogenannten Kompaktmasten diskutiert worden. Der Bundesverband Kompaktleitung verspricht durch die Verwendung der Masten im Gegensatz zu der sonst üblichen von Amprion verwendeten Stahlmastkonstruktion eine schonende akzeptanzfördernde Alternative gerade beim  Bau in  sensiblen Regionen.

Eine geringe Trassenbreite und ein schlankes Bodenaustrittmaß seien die besonderen Vorteile. Amprion weist auf fehlende Erfahrungen dieser Bauweise in unseren Regionen hin und hält konstruktive Probleme der Bauweise für noch nicht geklärt. Amprion wird aber zu der möglichen Verwendung dieser Bauweise weiterhin gesprächsoffen sein.  Ein Vertreter des Bundesverbandes hat bereits das Gespräch auch mit dem Bezirksbürgermeister von Hohenlimburg gesucht.

Amprion plant dennoch aufgrund der konstruktiven Sicherheit und lang-jährigen Erfahrungen mit den bisherigen Stahlgittermasten.

 

Festzuhalten bleibt, dass unter Umständen Kompaktmaste eine Alternative gerade bei der Verwendung in der Bestandstrasse sein könnten, aber konstruktive Probleme von Amprion noch geklärt werden müssten.

 

 

4. Naturschutzrechtliche Belange

a) Naturschutzrechtliche Belange spielten bei der bisherigen Beurteilung der Bestandstrasse-Henkhausen  sowohl aus der Sicht von Amprion als auch aus der Sicht der Naturschutzverbände keine wesentliche Beurteilungsgrundlage. Naturschutzrechtliche Belange werden auch bei der Neuplanung der 380 - kV Höchstspannungsleitung in der Bestandstrasse-Henkhausen nicht betroffen.

 

b) Im Rahmen der Beurteilung der Alternativtrasse Reh wurden im Laufe des Verfahrens in den Gesprächen mit den Naturschutzverbänden, im eingerichteten Arbeitskreis und am Runden Tisch die naturschutzrechtlichen Belange breit und intensiv diskutiert. Wird bei der Bestandstrasse-Henkhausen kein neuer “Naturraum“ mit Fauna und Flora neu in Anspruch genommen, sieht dies bei der Alternativtrasse - Reh anders aus. Mit der Alternativtrasse-Reh wird auch der bisher geschützte Naturraum durch Überspannungen bzw. den Trassen in Anspruch genommen. Die Bestandstrasse-Henkhausen dagegen tangiert fast ausschließlich Siedlungsräume.

 

Die Naturschutzverbände haben deutlich darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht aufgrund der Bestandstrasse-Henkhausen die alternative Inanspruchnahme von Naturräumen den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes – im Besonderen § 15 BNschG – widersprechen würde. Das Landschaftsbild würde nachhaltig beeinträchtigt.

 

Aus der Sicht des Artenschutzes würden mehrere geschützte planungsrelevante Vogelarten wie z.B. Mäusebussard, Habicht, Rotmilan, Sperber, Specht, Graureiher oder Fledermäuse in der Art und Weise betroffen, dass nicht einmal nach § 45 BNatSchG Alternativen wie Umsiedlungen möglich seien. Da die Bestandstrasse - Henkhausen vorhanden ist, greife ein sogenanntes striktes Vermeidungsgebot.

Aus dem Bereich des Forstes ist ähnlich argumentiert worden. Nach § 9 des Bundeswaldgesetzes und § 39 des Landesforstgesetzes läge bei der Art und Weise des Flächenverbrauches der Alternativtrasse-Reh eine sogenannte genehmigungspflichtige Waldumwandlung vor. Aufgrund der bestehenden Bestandstrasse-Henkhausen wäre eine Genehmigung nicht denkbar.

 

Die Naturschutzverbände haben in mehreren Sitzungen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Realisierung der Alternativtrasse-Reh auf jeden Fall beklagen werden. Auch alternative mögliche Kompensationsmaßnahmen wären aus der Sicht der Naturschutzverbände nicht denkbar und wären auch nicht entwickelbar. Auch in der Abgrenzung zu den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die seit Jahrzehnten unmittelbar an der Bestandstrasse-Henkhausen leben, sei man nicht zu der Alternative bereit. Aufgrund der Bestandstrasse-Henkhausen, die seit etwa 90 Jahren vorhanden sei, die meisten Bürger auch seitdem in diesen Bereich hingezogen sind oder auch dort selbst gebaut haben, gingen die Interessen zur Erhaltung der Natur vor. Die Interessen der Bürger an der Bestandstrasse-Henkhausen wären insofern nur sekundär gegenüber dem Naturschutz.

 

Die Interessenvertretung der Bürgerinitiative „Reh“ hat wesentliche Züge der Argumentation der Naturschutzverbände, vor allem die Eingriffe in das Landschaftsbild argumentativ übernommen. Diese Bürgerinitiative fühlte sich durch die vorgeschlagene Alternativtrasse-Reh durch das  Herannehmen des Trassenverlaufes an den Siedlungsraum Reh betroffen. Diese Argumentation wurde  vor allem von den Bewohnern des sogenannten „schwarzen Hochhauses“ geführt.

 

Der Runde Tisch konnte die widerstreitenden Interessen nicht auflösen.

 

Festzustellen ist, dass die naturschutzrechtlichen Belange einen besonderen Raum in der Diskussion um die Trassenwahl einnehmen. Wegen der rechtlichen Problematik bzw. der Einschätzung des rechtlichen Risikos hat sich Amprion für die Beibehaltung der Bestandstrasse-Henkhausen entschieden.

 

5. Biotopmanagement

Die Fa. Amprion betreibt bei bestehenden Trassen seit zwei Jahrzehnten ein sogenanntes wirksames „Biotopmanagement“.

 

Nach eigenem Bekunden ist es Ziel von Amprion,  nicht nur einen sicheren Stromtransport zu gewährleisten und zugleich die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu minimieren, sondern sinnvolle Biotopstrukturen im Bereich der Leitungen zu fördern. Die notwendigen Maßnahmen zur Trassenpflege richten sich konsequent nach ökologischen Gesichtspunkten aus – und unterstützen zudem lokale Arten – und Gebietsschutzprojekte. Durch besondere Pflegemaßnahmen können laut Amprion auch neue wie zusätzliche Naturlebensräume geschaffen werden. Amprion will eine Vorreiterrolle im Bereich Natur- und Landschaftsschutz einnehmen.

 

Durch ein Biotopmanagement könnten Kompensationsmechanismen geschaffen werden, um Eingriffe in die Natur wirksam auszugleichen.

 

Fazit

Der Rat hat sich mehrfach gegen den Ausbau der 380-kV Höchstspannungs-leitung auf der Bestandstrasse-Henkhausen entschieden. Diese Entscheidung entspricht  dem mutmaßlichen Willen der meisten von der Höchstspannungsleitung betroffenen Bürger in Hohenlimburg.

 

Der Runde Tisch konnte Sachverhalte aufklären, die von dem Arbeitskreis zuvor aufgearbeitet worden sind. Zwei Bereisungen konnten wesentlich dazu beitragen, Sachverhalte auch zu verorten.

 

Der Runde Tisch konnte aber nicht dazu beitragen, die unterschiedlichen Interessen der beiden Bürgerinitiativen als auch der Naturschutzverbände zueinander zu bringen bzw. aufzulösen.

 

Alle bisher vorgebrachten Argumente können von allen Seiten im Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung wieder eingebracht werden. Diese wären dann von der Bezirksregierung zu bewerten.

 

Nach den bisherigen Äußerungen aller Betroffener muss Amprion mit Klagen gegen den möglichen Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung rechnen.

Zum Schluss bleibt noch festzustellen, dass der aktuelle Landesentwicklungsplan bei neuen Höchstspannungsleitungen in Ziffer 8.2-4 eine Abstandsfläche von nunmehr 400 m zu Wohngebäuden verlangt.

 

Im Zweifel wird das Bundesverwaltungsgericht darüber zu entscheiden haben, ob der Bau der neuen 380 kV Höchstspannungsleitungstrasse mit weitaus höheren, breiteren Masten und  mit einer völlig neuen Leitungsstruktur eine „neue“ 380 kV Höchstspannungsleitung i. S. d. Landesentwicklungsplanes ist oder doch nur als  Bau im Bestand zu bewerten ist.

 

Da sich der Sachverhalt in den bisherigen Verfahren nicht geändert hat, empfiehlt die Verwaltung dem Rat, bei der bisherigen Beschlussfassung für die Alternativtrasse-Reh zu verbleiben

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Thomas Grothe

Technischer Beigeordenter

 

 

 

gez.

:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.06.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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14.06.2018 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, seinen bisherigen Beschluss zur Alternativtrasse aufgrund der Ergebnisse des Runden Tisches und der Ortstermine zu revidieren und den Bürger/Innen bei der Bestandstrasse die größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.

 

Der Naturschutzbeirat weist darauf hin, dass der Einbau von Erdkabeln keine Alternative zum Schutz der Natur darstellt, da hierfür eine gleichbreite Trasse erforderlich ist wie bei der Verwendung von Freileitungen.

 

Der Naturschutzbeirat weist ferner darauf hin, dass die Gründung der Masten im Bereich der Alternativtrasse an der Schälker Landstraße nicht standsicher möglich ist.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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19.06.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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26.06.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen

 

  1. Die Stadt Hagen hält an ihrer Forderung zur Realisierung der alternativen Trasse fest und der Rat bestätigt seinen Beschluss vom 18.05.2017

 

  1. Die Aufrüstung der vorhandenen Trasse ist nicht vertretbar.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit der notwendigen Deutlichkeit diese Position auf allen Ebenen massiv zu vertreten.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

 

 

1

AfD

1

 

 

FDP

-

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

2

Enthaltungen:

2

 

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05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.

 

  1.             Die Stadt Hagen hält an ihrer Forderung zur Realisierung der alternativen

Trasse fest und der Rat bestätigt seinen Beschluss vom 18.05.2017

 

  1.             Die Aufrüstung der vorhandenen Trasse ist nicht vertretbar.

 

  1.             Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit der notwendigen

Deutlichkeit diese Position auf allen Ebenen massiv zu vertreten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

15

 

 

CDU

16

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

1

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

Dafür:

46

Dagegen:

6

Enthaltungen:

-