Beschlussvorlage - 0890/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der X. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Die Gebührenbedarfsrechnung wird zur Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2006

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Sachverhalt

Die Abfallgebühren sind für das Jahr 2006 neu kalkuliert worden. Darüber hinaus haben sich Änderungen durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ergeben.

 

 


Durch die Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist eine Anpassung der Gebührensatzung (§1) notwendig. Die Entsorgungskosten für diese Waren ( z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Radios, Fernseher u.ä.) trägt der Hersteller, so dass nur noch die Leistung für die Abfuhr durch ein Entgelt geregelt werden kann. Die Anpassung der Entgeltordnung erfolgt Anfang 2006.

Darüber hinaus mussten die Abfallgebühren für 2006 neu kalkuliert werden.

 

 
Gebührenentwicklung in 2006

 

Der gebührenfähige Gesamtaufwand in der Abfallbeseitigung steigt gegenüber dem Vorjahr um 227.800,06 Euro (+1,31%).

Eine Rücklagenentnahme für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigung ist wie im letzten Jahr noch in einer Höhe von 210.000 Euro möglich.

Weitere Einflussfaktoren auf die Gebührensätze werden wie folgt dargestellt:

 

Die Betriebskosten sind um 13.500 Euro (+0,1%) geringfügig gestiegen. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Materialkosten um 10.000 Euro (+8,0%) und die Personalkosten um 108.500 (+3,4%) gestiegen sind. Ursächlich für den Anstieg der Materialkosten ist der vermehrte Austausch von Rollbehältern, die auf Grund ihres Alters ersetzt werden müssen. Die Personalkosten sind gestiegen, weil aufgrund von Bürgerwünschen vermehrt große Behälter gegen kleine Behälter ausgetauscht werden müssen.

Entlastend wirkt sich dagegen aus, dass die Bezogenen Leistungen um 100.000 Euro   (-1,1%) und die Sonstigen Kosten um 5.000 Euro (-7,7%) gesunken sind. Hierfür ist bei den Bezogenen Leistungen die Reduzierung der Verbrennungskosten durch rückläufige Anlieferungen zur Müllverbrennungsanlage verantwortlich. Die geringeren Sonstigen Kosten sind durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten entstanden.

Dagegen erhöhen sich die Ausgaben für Abschreibungen um 10.000 Euro (+16,7%) und Zinszahlungen um 4.550 Euro (+100%). Ursächlich dafür ist die Anschaffung eines neuen Behälterverwaltungs- und Tourenprogramms sowie die Anschaffung von neuen Müllgroßbehältern.

Die Position ILV Sondermüllsammelstelle wird um 85.000 Euro (+29,82%) erhöht. Diese Ausgaben sind durch die Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes notwendig, da die Stadt Sammelstellen für die Geräte einrichten muss. Eine Verwaltungsvorlage ( Drucksache Nr. 0806/2005) soll vom Rat am 17.11.2005 beschlossen werden. Für die Entsorgungskosten ( Bereitstellung und Abtransport der Container für die Waren nach dem Elektro- und Elektronikgesetz) ist anschließend der Hersteller zuständig.

Bei der Position ILV Fuhrpark liegt eine Erhöhung um ca.120.880 Euro (+11,09%) vor.

Hier ist der Preisanstieg für Dieseltreibstoff und Ersatzteile ursächlich.

Unter Berücksichtigung des Rückgangs bei den Veranlagungslitern um 80.000 Liter   (-1,34%) ergibt sich eine Erhöhung des Gebührensatzes von 0,08 Euro auf 2,93 Euro.

Dies entspricht einer Erhöhung von 2,73 %.

 

Anlagen :

1. X. Satzungsnachtrag

2. Kalkulation der Abfallgebühr

3. Gegenüberstellung der geltenden und der geplanten Gebührensätze

 

 

X. Nachtrag vom     zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S.498) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des    Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. April 2005 (GV NRW S.488) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am                                folgenden X. Nachtrag beschlossen:

 

Artikel I

§ 1 erhält folgende Fassung:

§1

Benutzungsgebühren

 

Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren erhoben. Zusätzlich können für besondere Leistungen, wie z. B. Verbrennung von angelieferten Abfällen in der Müllverbrennungsanlage, Sperrmüll, Abfuhr von Geräten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Wechsel der Behältergröße oder des Abfuhrrhytmus sowie für die Ersatzgestellung und Reparaturen an städtischen Behältern Entgelte erhoben werden. Die Höhe der jeweiligen Entgelte wird öffentlich bekanntgemacht.

 

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung :

 

§ 3

Maßstab und Satz der Gebühren

 

(1)   Als Jahresgebühr werden erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungsvermögen von:

 

    60 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    175,70 €

    80 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    234,30 €

  120 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    351,40 €

  240 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    702,80 €

  770 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=  1578,50 €

1100 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=  2255,00 €

 
Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2006 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kalkulation Abfallgebühren 2006

 

Plan 2006

Plan 2005

Ist 2004

Veränderungen 2005/2006

 

 

 

 

%

 Kosten

 

 

 

 

 

 - RHB - Stoffe

-

-

124,14

 

 

 - Material

125.000,00

115.000,00

153.197,43

10.000,00

8,0

 - Bezogene Leistungen

9.162.355,00

9.262.355,00

9.662.834,14

-100.000,00

-1,1

 - Personalkosten

3.207.800,00

3.099.300,00

3.072.370,35

108.500,00

3,4

 - Sonstige Kosten

65.000,00

70.000,00

54.049,96

-5.000,00

-7,7

 Summe Betriebskosten

12.560.155,00

12.546.655,00

12.942.576,02

13.500,00

0,1

 - Kalk. Abschreibungen GWG

60.000,00

50.000,00

1.340,67

10.000,00

16,7

 

 

 

 

 

 

 - Kalk. Zinsen

4.550,00

 

530,56

 

 

Selbstkosten I

12.624.705,00

12.596.655,00

12.944.447,25

28.050,00

0,22

 - ILV Sondermüllsammelstelle

285.000,00

200.000,00

 

85.000,00

29,82

 - ILV Fuhrpark

1.089.593,63

968.714,00

895.766,68

120.879,63

11,09

 - ILV Straßenreinigung

650.000,00

650.000,00

436.093,00

 

 

 - kalk Gewerbesteuer/LSP-Kürzung

112.360,72

111.290,00

97.141,71

1.070,72

0,95

Selbstkosten II

14.761.659,35

14.526.659,00

14.373.448,64

235.000,35

1,59

 

 

 

 

 

 

Umlage Gemeinsamer Bereich

1.910.254,19

1.945.103,00

1.153.556,38

-34.848,81

-1,82

Selbstkosten III

16.671.913,54

16.471.762,00

15.527.005,02

200.151,54

1,20

U-Wagnis

500.157,41

494.152,86

465.810,15

 

 

Aufwand HEB

17.172.070,95

16.965.914,86

15.992.815,17

206.156,09

1,20

zzgl. 16 % MWSt

2.747.531,35

2.714.546,38

2.558.850,43

 

 

Aufwand brutto

19.919.602,30

19.680.461,24

18.551.665,60

239.141,06

1,20

Sonstige Erlöse

 

 

 

 

 

Papiervermarktung +DSD

578.904,96

578.904,96

 

 

 

Sperrgut

385.000,00

375.000,00

361.568,00

10.000,00

2,60

Vollservice

120.000,00

120.000,00

119.052,00

 

 

Einnahmen EN-Kreis

1.396.471,80

1.396.471,80

 

 

 

Weiße Ware u.a.

60.000,00

50.000,00

54.279,00

10.000,00

16,67

Abfallsäcke

215.000,00

215.000,00

169.402,00

0,00

0,00

Summe sonstige Erlöse

2.755.376,76

2.735.376,76

704.301,00

20.000,00

0,73

Selbstkostenpreis HEB

17.164.225,54

16.945.084,48

16.000.170,03

219.141,06

1,28

 

 

 

 

 

 

 

Kalkulation Abfallgebühren 2006

 

Plan 2006

Plan 2005

Ist 2004

Veränderungen 2005/2006

 

 

 

 

%

Aufwand Stadt Hagen

 

 

 

 

 

Verwaltungskosten

225.000,00

221.652,00

 

 

 

Abfallberatung

155.000,00

153.613,00

 

 

 

Mitarbeit anderer Ämter

120.000,00

116.076,00

 

 

 

Summe Aufwand Stadt Hagen

500.000,00

491.341,00

 

 

 

Gesamtaufwand

17.664.225,54

17.436.425,48

 

227.800,06

1,29

Rücklagenentnahme

210.000,00

210.000,00

 

 

 

Gebührenbedarf

17.454.225,54

17.226.425,48

 

227.800,06

1,31

Veranlagungsliter

5.960.000

6.040.000

 

-80.000

-1,34

Gebührensatz €/l

2,928561332

2,852057198

 

0,07650413

 

 

 

 

 

 

 

gerundeter Gebührensatz

2,93

2,85

 

0,08

2,73

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenbedarf €/L

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2006

2005

2004

 

 

 

 

 

 

Äquivalenzziffer

€/l

€/ l

€/l

 

 

 

 

 

Rollbehälter

1,0

2,9285

2,8521

2,8088

 

 

 

 

 

Großbehälter

0,7

2,0500

1,9965

1,9661

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenbedarf nach Gefäßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Behälter

Liter

€ /Gefäß

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung 2005/2006

 

 

2006

2005

2004

%

Rollbehälter

60

175,71

171,10

168,50

4,61

2,69

 

80

234,28

228,20

224,70

6,08

2,66

 

120

351,42

342,30

337,10

9,12

2,66

 

240

702,84

684,50

674,10

18,34

2,68

 

 

 

 

 

 

 

Großbehälter

770

1.578,46

1.537,30

1.513,90

41,16

2,68

 

1100

2.254,95

2.196,20

2.162,70

58,75

2,68

 

 

 

 

 

 

 

Gebühr Vollservice

 

36,00

36,00

36,00

36,00

0

 

 

 

 

 

 

 

Entgelt Restmüllsäcke

 

2,60

2,60

2,60

2,60

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rollbehälter  60 Liter

175,70 €

 

 

 

 

 

Rollbehälter  80 Liter

234,30 €

 

 

 

 

 

Rollbehälter 120 Liter

351,40 €

 

 

 

 

 

Rollbehälter 240 Liter

702,80 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Großbehälter 770 Liter

1.578,50 €

 

 

 

 

 

Großbehälter 1100 Liter

2.255,00 €

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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01.12.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen