Beschlussvorlage - 0263/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Entgeltordnung für das Christian Rohlfs Archiv am Osthaus Museum Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Birgit Schulte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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17.04.2018
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.04.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.05.2018
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Sachverhalt
Begründung
Das Osthaus Museum Hagen besitzt rund 700 Werke des Künstlers Christian Rohlfs (1849-1938), der, von Karl Ernst Osthaus gefördert, bis zu seinem Lebensende im Hagener Museum gelebt und gearbeitet hat. Es handelt sich um eine der größten Sammlung des Künstlers.
In seiner Sitzung am 12.05.2011 hat der Rat der Stadt Hagen die Gründung des Christian Rohlfs Archivs am Osthaus Museum Hagen beschlossen.
Es wurde ein Gremium gebildet, in dem neben Herrn Dr. Belgin und Frau Dr. Schulte als ausgewiesener Experte für Christian Rohlfs Herr Wilfried Utermann aus Dortmund mitwirkt.
Unter anderem werden durch dieses Gremium Expertisen erstellt, die von Galerien, Auktionshäusern oder von Privatpersonen angefragt werden.
Seit 2011 wurden über 160 Expertisen, d. h. Echtheitsbestätigungen erstellt. Pro Expertise werden vom Osthaus Museum 350,- € in Rechnung gestellt.
Die eingenommenen Mittel wurden u. a. für Restaurierungsmaßnahmen, Passepartouierungen, Sicherheitsverglasungen, Rahmenbau und Dokumentation im Zusammenhang mit der Pflege des Werkes von Christian Rohlfs verwendet.
Für die Begutachtungen werden auch Werke eingereicht, deren Eigentümer annehmen, dass es sich um Originale des Künstlers Christian Rohlfs handelt, bei denen es sich jedoch um eine falsche Zuordnung zu dem Künstler oder auch um eine Fälschung handelt.
Auch diese Werke werden begutachtet und auch diese Fälle bedingen eine verwaltungstechnische bzw. organisatorische Abwicklung, die Zeit und Personal erfordert (Einpflegen in die Datenbank, Korrespondenz, Telefonate, Aus- bzw. Verpacken, Versand etc.). Daher soll die bestehende Entgeltordnung um eine Bearbeitungsgebühr für diese Fälle in Höhe von 50,- € ergänzt werden.
Die Entgelte werden nach der in der Anlage zu beschließenden ergänzten Entgeltordnung erhoben und in Rechnung gestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,4 kB
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