17.04.2018 - 4.1 Ergänzung der Entgeltordnung für das Christian ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 17.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Birgit Schulte
Wortprotokoll
Frau Dr. Schulte erläutert anhand der Vorlage, dass in 2011 im Rahmen der Gründung des Christian Rohlfs Archivs über die Entgeltordnung grundsätzlich beschlossen worden sei. Durch das Einreichen von Fälschungen und irrtümlich für Arbeiten von Rohlfs gehaltene Werke entstehe ein erheblicher Mehraufwand, so dass nun vorgeschlagen werde, die Entgeltordnung um eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu ergänzen für den Fall, dass kein Rohlfs-Original eingereicht werde.
Herr Specht fragt, warum nur um 50 Euro erhöht werden solle, denn es käme im Wesentlichen der gleiche Arbeitsaufwand zustande und es hänge dann ja nur vom Ergebnis der Untersuchung ab, ob der Aufwand mit 350 oder 50 Euro berechnet werde.
Frau Dr. Schulte erläutert, dass bei einem als echt erkannten Rohlfs nur zwei Schritte hinzu kämen, nämlich das Erstellen eines sogenannten Expertiseformulars und die Aufnahme in das Werkverzeichnis.
Herr Voigt erkundigt sich, wie viele Begutachtungen stattfänden, er vermutet, es gäbe mehr Nieten als Treffer.
Frau Dr. Schulte nennt 170 positiv zugeschriebene Werke seit 2011, das Verhältnis sei 60 Originale zu 40 falsch zugeschriebenen Werken, wobei sie schon im Vorfeld anhand eingereichter Fotografien die Werke ablehne, die offenkundig nicht von Rohlfs stammten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,4 kB
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