Beschlussvorlage - 0895/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW: Einrichtung eines Lebensmittelmarktes im Quartier Kuhlerkamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
|
Vorberatung
|
|
|
|
22.11.2017
| |||
|
●
Bereit
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.02.2018
| |||
|
|
25.04.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.02.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.03.2018
| |||
|
●
Geplant
|
|
Beirat für Menschen mit Behinderungen
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.03.2018
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit der vorliegenden Anregung/Beschwerde wandte sich der Beschwerdeführer, Herr H., im Auftrag der Mitglieder der AWO-Begegnungsstätte Kuhlerkamp/Wehringhausen mit weit über 100 gesammelten Unterschriften am 07.05.2017 an den Oberbürgermeister. Von dort wurde - in Absprache mit dem Antragsteller - die Anregung/Beschwerde an den Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften weitergeleitet.
Die Beschwerdeführer machten darin auf die fehlende Infrastruktur im Stadtteil Kuhlerkamp aufmerksam und äußerten den Wunsch nach der Einrichtung eines Lebensmittelmarktes im Quartier.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Entwicklung des Einzelhandels ist seit vielen Jahren von einem tiefgreifenden Strukturwandel geprägt. Sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite haben sich starke Veränderungen ergeben. Der Online-Handel ist dabei nur ein markantes Beispiel, wie ein Verbraucherverhalten sich auf den stationären Einzelhandel auswirkt und zunehmend Schließungen von kleineren Ladenlokalen in den Zentren oder Randsiedlungsbereichen verursacht. Diese Entwicklungen haben Folgen für die Stadt- und Standortentwicklung und führen zu Funktionsverlusten in den zentralen Versorgungsbereichen und zur Ausdünnung der Nahversorgung.
Die klassischen Nahversorger (Vollsortimenter, Discounter) bevorzugen Standorte an Durchgangsstraßen, fordern Raum für größere Verkaufsflächen und Parkplätze, die in kleineren Stadtteilen kaum noch zur Verfügung stehen. Die führenden Lebensmittelketten haben bereits einen Autokundenanteil von 95%. Ihre bevorzugten Standorte liegen demnach sehr häufig außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeit der Bewohner. Dadurch entstehen Versorgungslücken, die stadtplanerisch nur schwer aufzufangen sind.
Als Grundlage für eine rechtssichere Steuerung des Einzelhandels hat die Stadt Hagen ein Einzelhandelskonzept erarbeitet, dass auch gerade vor dem Hintergrund einer flächendeckenden Nahversorgung Ziele definiert, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Sicherstellung der Nahversorgung ist nach wie vor eine grundlegende Aufgabe der Planung. Sie ist aber auch abhängig von siedlungsstrukturellen, planungsrechtlichen und vor allem betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Defizite in den Siedlungsbereichen nördlich der Bahnlinie, zudem auch der Kuhlerkamp gehört, sind bekannt. Aufgrund des geringen Bevölkerungspotentials und der räumlichen Lage sind die Chancen zur Etablierung eines Nahversorgungsangebotes in diesen Siedlungsbereichen als eher gering einzuordnen und somit kaum zu realisieren.
Der vorgeschlagene Standort auf dem Hawker-Gelände wäre zu Recht ein idealer Standort für Aldi. Es ist aber kein idealer Standort im Sinne einer insgesamt
nachhaltigen Sicherung der Versorgungsqualität, die vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen zu etablieren ist. Ein verkehrsgünstig gelegener Standort außerhalb der nahegelegenen Innenstadt oder der Geschäftslage von Wehringhausen würde dazu führen, dass das Aufrechterhalten des Angebotes in den Zentren zunehmend schwieriger wird. Davon ist dann auch die begleitende Infrastruktur (Dienstleistung, medizinische Versorgung, Post, Bank…) betroffen. Aufgrund dieser Tatsache ist es planungsrechtlich nur schwer möglich, und konzeptionell nicht zu verantworten, den vorgeschlagenen Standort zu entwickeln.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
457,8 kB
|

13.02.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Vorlage 0895/2017 wird zuständigkeitshalber an die Bezirksvertretung Hagen-Mitte zur weiteren Beratung und Beschlussfassung verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
AfD | 0 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
07.03.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Aufgrund der zurzeit fast gänzlich fehlenden Nahversorgung der Anwohner des Ortsteils Kuhlerkamp beauftragt die Bezirksvertretung Hagen-Mitte die Verwaltung zu eruieren, ob es Flächen beziehungsweise Räumlichkeiten innerhalb des Ortsteils gibt, die für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes geeignet sein könnten.
Mögliche Standorte sollen dem Einzelhandel offensiv angeboten werden.
Hierbei sollen auch Anbieter des sogenannten Convenience-Konzeptes (90-Grad-Läden) aktiv angesprochen werden, welches ein Nahversorgerangebot auf geringem Raum in Kooperation mit Großhandelspartnern anbietet, welches beinahe Supermarktniveau erreicht.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
|
|
CDU | 5 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
Die Linke. | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
Parteilos | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||