Beschlussvorlage - 0244/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der JHA nimmt die neue Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Die Kinder- und Jugendhilfe leistet einen unverzichtbaren Beitrag für ein gutes Auf-wachsen in Deutschland.

 

Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) von 1990 sollten Weiterentwicklun-gen einer zeitgemäßen Jugendhilfe im Bereich der Leistungsangebote wie der Organisationsformen verwirklicht werden. Dabei ist die Planung der Jugendhilfe notwendige Voraussetzung für eine Steuerung der Leistungen und der weiteren Aufgaben der Jugendhilfe in Bezug auf das vorhandene Hilfeangebot, seine Erweiterung und den bedarfsgerechten Um- bzw. Ausbau bei veränderten Problemlagen im gesellschaftlichen Wandel.

 

Auf Grundlage von § 78 KJHG (SGB VIII) wurden in Hagen vier Arbeitsgemeinschaften in den nachfolgenden Handlungsfeldern der Jugendhilfe eingerichtet.

AG 1Kinder- und Jugendarbeit

AG 2Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe

AG 3Kindertagesbetreuung

AG 4Erzieherische Hilfen

Um die Verbindlichkeit der Arbeitsgemeinschaften entsprechend der Verpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (§ 4 SGB VIII) zu konkretisieren, entwickelten die Arbeitsgemeinschaften 1996 eine Geschäftsordnung, die am 23.April 1997 vom damaligen Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen wurde.

Mit Einführung der offenen Ganztagsschule wurde am 22. Juni 2004 die Gründung einer weiteren Arbeitsgemeinschaft vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

AG 5Jugendhilfe und Schule

Daneben gab es in den vergangenen 20 Jahren viele Veränderungen in der Träger-landschaft. Die Zulassung privat-gewerblicher Träger in einigen Handlungsfeldern, vielfältige Gesetzesänderungen und Erlasse und insbesondere auch die Auswirkungen auf die Jugendhilfe aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen, veranlassten die Arbeitsgemeinschaft 4 zu einer grundlegenden Neubewertung der Rolle der Arbeitsgemeinschaften.

 

2016 wurde die bestehende Geschäftsordnung in einem Workshop auf ihre Struktu-ren, Verbindlichkeit und Wirksamkeit hin neu bewertet. Im Ergebnis wurde die Ge-schäftsordnung komplett überarbeitet, mit neuen Strukturen in Bezug auf bestehen-den Unterarbeitsgruppen versehen und insgesamt ihrer Bedeutung entsprechend in der Verbindlichkeit konkretisiert.

 

Die Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII stellen die Grundlage für die frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers gem. § 80 SGB VIII dar. Empfehlungen und Entscheidungen der Arbeitsgemeinschaften sollten daher keiner Beliebigkeit unterliegen.

 

Der von der Arbeitsgemeinschaft 4 entwickelte Entwurf einer neuen Geschäftsord-nung wurde in der Folge mit allen anderen Arbeitsgemeinschaften diskutiert, punktuell ergänzt oder verändert und immer wieder reflektiert. Die neue Geschäftsordnung wurde bis Ende 2017 von allen Arbeitsgemeinschaften beschlossen.

 

Die neue Geschäftsordnung der Hagener Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und die Ergänzungen der einzelnen Arbeitsgemeinschaften zu den bestehenden Unterarbeitsgruppen, sowie eine Mitgliederübersicht werden dem Jugendhilfe-ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.03.2018 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Erweitern

19.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen