Beschlussvorlage - 0696-1/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den geänderten Gesellschaftsvertrag der HVG GmbH in der dieser DS 0696-1/2017 als Anlage beigefügten Fassung. Dieser Beschluss umfasst auch die im Zuge des kommunalrechtlich erforderlichen Anzeigeverfahrens sowie die sich vor oder während der notariellen Beurkundung möglicherweise noch ergebenen Anpassungen im Vertrag, sofern diese nicht wesentlich sind.

 

  1. Vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung durch die Kommunalaufsicht wird der Oberbürgermeister zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.

 

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Sachverhalt

Begründung

Neben den bereits mit DS 0696/2017 begründeten Änderungen im Gesellschaftsvertrag der HVG wird mit der inzwischen vollzogenen Übertragung der städtischen Anteile an der agentur mark GmbH auf die HVG auch eine Ergänzung des HVG-Gesellschaftszwecks erforderlich. In § 2 Abs. 1 der Anlage wurde daher der Passus

 

 “  - die beschäftigungspolitische, wirtschaftliche und soziale Struktur in der Region fördert und verbessert“

 

ergänzt. Der Aufsichtsrat der HVG hat am 04.12.2017 dem neuen Vertrag in der Fassung der Anlage zu dieser DS 0696-1/2017 zugestimmt.

 

Die weitergehende Begründung zu der Drucksache ist der DS 0696/2017 zu entnehmen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.02.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen