Beschlussvorlage - 0024/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2019-2024 zu.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist in einem Abstand von 6 Jahren neu aufzustellen. Es liegt das neue Abwasserbeseitigungskonzept 2019-2024 vor.

 

Begründung

 

Die Gemeinden sind gemäß §§ 46.1, 47 LWG verpflichtet, der zuständigen Behörde (Bezirksregierung) eine „Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen“ vorzulegen.

 

Die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) sind in einem Abstand von 6 Jahren erneut anzuzeigen. Die letzte Fortschreibung erfolgte 2013.

 

Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der ABK´s“ sind Angaben zur Entwässerung und zur Abwasserbehandlung erforderlich, die Abwassereinleitungen zu erfassen und insbesondere Aussagen über die noch erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 

Bereits im ABK 2013-2018 hinzugekommen ist das Niederschlagswasser-beseitigungskonzept (NBK), welches einen integralen Teil des ABK´s darstellt. In diesem werden die notwendigen Maßnahmen zur Reinigung des Niederschlagswassers von belasteten Flächen im Trennsystem aufgezeigt.

 

Mit der Fortschreibung des ABK´s wird zunächst ein Rückblick über den Zeitraum des letzten ABK´s vorgenommen. Die Bilanz ergibt, dass die konkreten Maßnahmen des ABK 2013 – 2019 zum erheblichen Teil realisiert wurden. Allerdings zeigten die gewählten innovativen Systeme zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung zum Teil erhebliche funktionale Mängel, sodass in Abstimmung mit der zuständigen Ordnungsbehörde das semizentrale System FiltaPex derzeit nicht weiter gebaut wird. Stattdessen werden vorhandene Systeme untersucht und nach Möglichkeit optimiert. Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht des ABK‘s zu entnehmen.

 

Das neue ABK ordnet die notwendigen Maßnahmen den zugehörigen Einleitungs-stellen zu. Hinsichtlich der baulichen Sanierungen und dem hydraulischen Ausbau sind einzelne Gebiete mit besonders alten und schadhaften Kanälen priorisiert worden. Durch die Konzentration auf einige Gebiete können Maßnahmen kostengünstiger abgearbeitet werden. Auch für den Bürger ergibt sich damit ein geschlossenes Bild der Maßnahmen. Es wird so erreicht, dass nach durchgeführten Arbeiten diese Gebiete für die nächsten Jahre von weiteren Kanalbaumaßnahmen weitestgehend befreit sind. Insbesondere alte undichte Kanäle werden so saniert/ersetzt und damit der Zustand des Hagener Kanalnetzes insgesamt verbessert.

 

Die Schwerpunkte des neuen ABK´s wurden im Vorfeld mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Unteren Wasserbehörde abgestimmt. Die Schwerpunkte des neuen ABK´s sind:

  • Die Sanierung schadhafter Kanäle (Schadensklasse 0-1)
  • Hydraulische Sanierung des Kanalnetzes sowie Überflutungsschutz im Zuge des Klimawandels
  • Erfassung, Kategorisierung und Genehmigung bisher nicht erfasster Straßenentwässerungskanäle der Stadt Hagen
  • Planung und Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen im Trennsystem insbesondere für die zuvor genannten sich im Eigentum der Stadt Hagen befindlichen Straßenentwässerungskanäle

 

Auf Grundlage der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands aller oberirdischen Gewässer) werden die Maßnahmen des NBK´s weiterhin mit hoher Priorität vorangetrieben.

 

Nähere Einzelheiten zu diesen Schwerpunkten und weiterer Einzelmaßnahmen sind dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Zusammenstellung der Maßnahmen nach der zeitlichen Umsetzung ist aus der Anlage I ersichtlich.

 

Die geschätzten Investitionskosten des Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) für die Jahre 2019 – 2024 betragen 48,4 Millionen Euro.

 

Der geschätzte Investitionsbedarf der Stadt Hagen für die Jahre 2019 – 2024 beträgt 0,95 Millionen Euro.

 

Zusätzlich entstehen für die Stadt Hagen Planungskosten für die Erfassung der Einleitungsstellen. Die im ABK/NBK geschätzten Kosten von ca. 900.000 Euro für die Jahre 2018 und 2019 wurden nach Drucklegung neu kalkuliert. Die aktuell geschätzten Planungskosten belaufen sich auf insgesamt 552.520 Euro für die Jahre 2018 und 2019 (2018: 276.260 Euro, 2019: 276.260 Euro).

 

Die Übersichtspläne / Maßnahmenpläne des ABK´s und NBK´s (Plan-Anlage 1 und 2) sowie die Tabelle der Kosten zu den Einzugsgebieten der Einleitungsstellen (Anlage I) befinden sich in der Innentasche der Heftrückseite.

 

Der Verwaltungsrat des WBH wird in seiner Sitzung am 13.03.2018 das ABK für die Jahre 2019-2024 beraten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.54.10

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1541040/1541041

Bezeichnung:

Straßen / Brücken

 

 

Kostenart

2018

2019

2020

2021

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

524201

276.260,00

276.260,00

 

 

Eigenanteil

 

276.260,00

276.260,00

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5.000XXX

Bezeichnung:

Einleitungen Straßenoberflächenentwässerung

 

 

Finanz-pos.

Gesamt

2018

2019

2020

Weitere Jahre

Einzahlung(-)

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

950.000,00 €

0,00

0,00

200.000,00

750.000,00

Eigenanteil

 

950.000,00 €

0,00 €

0,00 €

200.000,00 €

750.000,00 €

 

Kurzbegründung:

X

Einplanung wird im Rahmen der HH-Planung 2020/2021 ff berücksichtigt.

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten der Behandlungsanlagen für Niederschlagswasser in Form von Innolets oder Filterschächten sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Sie werden in die bestehenden Sinkkästen eingebaut und sind somit Bestandteil der jeweiligen Straße (wirtschaftliche Einheit). Als Abschreibungsdauer ist die Restnutzungsdauer der jeweiligen Straßen heranzuziehen. Bei der Vielzahl der hier angesprochenen Anlagegüter wird zur Vereinfachung mit einer durchschnittlichen Restnutzungsdauer von 30 Jahren gerechnet. Somit beträgt die Höhe der jährlichen Abschreibung für alle Behandlungsanlagen 950.000,00 € / 30 Jahre = 31.667,00 €.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

14.250,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

14.250,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 31.667,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

60.167,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

60.167,00 €

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.02.2018 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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01.03.2018 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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07.03.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.03.2018 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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13.03.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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14.03.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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15.03.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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20.03.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Der Rat stimmt dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2019-2024 zu.

 

Die WBH wird gebeten, bis zur Ratssitzung einen Zusatz vorzulegen, der perspektivisch die Aufgabe des Klärwerkes Fley vorsieht, um die Fläche einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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21.03.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2019-2024 zu.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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12.04.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat stimmt dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2019-2024 zu.

 

Die auf Seite 3 der Vorlage bezifferten Planungskosten der Maßnahme belaufen sich insgesamt auf 1.452.520 Euro.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den WBH, Gespräche mit dem Ruhrverband sowie der Pulp & Paper GmbH aufzunehmen, um die technischen Rahmenbedingungen für die drei Varianten zur Behandlung des Abwassers der Kläranlage Hagen-Fley abzuklären und eine Zeitschiene aufzuzeigen, wann eine Aufgabe der Kläranlage Hagen-Fley möglich ist.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen